Der Werkausschuss nimmt die geänderten Gebührensätze der Stadtentwässerung zur Kenntnis.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die erhöhten Gebührensätze zur Beschlussfassung.
Der Stadtrat beschließt die geänderten Gebührensätze.
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung erhöht die Stadtentwässerung die Gebührensätze für Amtshandlungen.
Die bisher geltenden Gebührensätze der Beitrags-Gebühren- und Kostensatzung zur EWS (siehe Synopse mit den Anlagen 1 bis 3) wurden nun um 15 % erhöht und sofern nötig, kaufmännisch gerundet.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Synopse mit den drei Anlagen der BGKS-EWS und einer Gegenüberstellung der bisher geltenden Gebührensätze zu den ab 01.01.2025 geltenden um 15 % erhöhten Gebührensätze