Betreff
Baumpflanzungen in der Zeppelinstraße - Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0179/2024
Aktenzeichen
2128-423
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss erteilt die Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Pflanzung von insgesamt zehn Bäumen in der Zeppelinstraße vor den Anwesen Haus-Nummer 2-10 mit einem Gesamtkostenansatz von 170.000 EUR.

 

Die Verwaltung wird beauftragt eine Förderung der Gesamtmaßnahme im Rahmen des KfW-Förderprogramms Nr. 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ zu beantragen, sofern in 2025 hierfür wieder Bundesmittel zur Verfügung stehen.

 


Planungsanlass

Vor den Anwesen in der Zeppelinstraße Nr. 2 bis Nr. 10 war zwischen Bordsteinkante und Gehwegbeginn ursprünglich ein unbefestigter, lediglich geschotterter Seitenstreifen, der als Wegeverbindung zu den Hauseingängen, als Abstellfläche für Mülltonnen usw. diente. Im Juli 2022 wurde zunächst die Schottertragschicht ausgebaut, Substrat eingebaut und eine Blühmischung angesät. Gleichzeitig wurde das Baureferat beauftragt, die Möglichkeit einer dauerhaften Baumpflanzung zu prüfen und die Kosten hierfür zum Haushalt 2024 zu melden.

 

Bestand

Der öffentliche Gehweg entlang der Anwesen 2-10 ist auf der gesamten Länge ca. 2,75 bis 3,00 m breit, daran schließt der ca. 2,50 m breite Blühstreifen an, der im Bereich von Hofeinfahrten oder Hauseingängen, teilweise auch von befestigten Flächen in Eigenbau unterbrochen ist. Entlang der vorhandenen Bordsteinkante sind Längsparker angeordnet.

 

Der öffentliche Gehweg besteht überwiegend aus alten Klinkerplatten, die im öffentlichen Gehwegbereich nicht mehr eingesetzt werden. In weiten Teilen ist der Gehweg mit Asphalt ausgebessert bzw. überbaut. Da das gesamte Erscheinungsbild des Gehwegs sehr schlecht ist, wurde in Abstimmung mit dem Tiefbauamt festgelegt, dass im Rahmen der Baumpflanzungen auch der gesamte Gehweg neu hergestellt wird.

 

   Gehweg und Grünstreifen

 

   Blühstreifen im Frühjahr 2024

 

Entwurfsbeschreibung

Nach der Instruktion des Leitungsbestandes inkl. privater Entwässerungskanalanschlüsse wurden die Flächen ermittelt, in denen überhaupt Baumpflanzungen mit einem Mindestabstand von 1,00 m zu bestehenden Grundleitungstrassen möglich sind. Gemäß Vereinbarung zwischen infra und GrfA vom 12.05.2005 ist eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 2,50 m möglich, sofern Baumschutzplatten bzw. Wurzelsperren eingebaut werden.

 

Entlang der zu belassenden Längsparker wird zwischen Hochbord und Umwehrung der Baumscheiben eine 73cm breite Dooring-Zone vorgesehen. So wird sichergestellt, dass bei parkenden Fahrzeugen die Beifahrertür ausreichend geöffnet werden kann und zum Ein- und Aussteigen die Pflanzfläche nicht betreten werden muss. Die Anordnung der Pflanzflächen auf dem Gehweg erlaubt es, den für den motorisierten Verkehr zur Verfügung stehenden Raum vollumfänglich zu erhalten.

 

Die Planung sieht eine nutzbare Gehwegbreite von durchgehend 2,50 m zzgl. Einfassung vor. Die Pflanzflächen sollen allseitig mit einem bereits an anderer Stelle in der Südstadt eingesetzten Rabattengeländer eingefasst werden.

 

Wie zwischenzeitlich Standard im Straßenbegleitgrün, wird die Baumscheibe so hergestellt, dass ein durchwurzelbarer Raum von 16 m³ je Baum entsteht. Die Baumgrube wird mit verdichtbarem Baumsubstrat an den oberirdisch befestigten Flächen und mit nicht-verdichtbarem Baumsubstrat an den unbefestigten Flächen ergänzt. Die befestigten Flächen des Gehwegs entwässern mit 2 bis 2,5% in die Baumscheiben, um dort zu versickern.

 

So entstehen in der Zeppelinstraße entlang der Anwesen Nr. 2-10 insgesamt zehn neue Baumstandorte. Es wird eine einheitliche Baumart aus der Liste der Klimaxbaumarten in Wuchsklasse 2 vorgeschlagen, wie Carpinus betulus `Frans Fontaine` (Säulen-Hainbuche) oder Liquidambar styraciflua (Amerikanischer Amberbaum).

 

Die offenen Flächen der Baumscheiben werden wieder mit einer Blühmischung angesät.

 

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom 08.07.2024 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände erhoben.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 170.000 EUR, dabei entfallen 142 T€ auf die Bau- und 28 T€ auf die Baunebenkosten.

 

Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 12 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

 

Die Kosten pro Standort liegen somit bei 17.000 € (einschl. Baunebenkosten und Mehrwertsteuer). Dies entspricht im Wesentlichen dem Einzelansatz der aktuellen Baumpflanzungen in der Holz- und Salzstraße (20 T€ pro Standort laut Kostenberechnung, 15 T€ pro Standort laut Kostenanschlag). Dabei liegt die eigentliche Baumpflanzung (Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten mit Fertigstellungspflege) lediglich bei ca. 1.500 €, der größte Teil der Baukosten ist für die Herstellung der Baumscheibe einschl. Baumsubstrat und Wurzelsperre und die Wiederherstellung des Gehwegs vorgesehen.

 

Im Haushalt 2024 ist auf der Haushaltsstelle 6300.9501.6000 ein Ansatz von 150 T€ vorhanden. Die ggfs. benötigten weiteren Mittel in Höhe von 20 T€ können über andere Haushaltsstellen gedeckt werden, so dass keine überplanmäßige Mittelverstärkung der Haushaltsstelle in 2025 notwendig ist.

 

Für die Schaffung von neuen Grünflächen steht seit kurzem das KfW-Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ zur Verfügung. Allerdings besteht aufgrund der starken Nachfrage für 2024 zwischenzeitlich ein Antragsstopp. Sofern in 2025 wieder ausreichend Mittel für die Fördermaßnahme seitens des Bundes zur Verfügung gestellt werden, kann die Maßnahme zur Förderung eingereicht werden. Die Förderquote beträgt 80% bis 90% der förderfähigen Kosten. Parallel hierzu wäre zu prüfen, ob eine Finanzierung aus der Baumschutzablöse des OA möglich wäre. Sofern weder eine Förderung nach KfW-Förderprogramm noch eine Finanzierung aus der Baumschutzablöse möglich ist, kann zumindest die Baumpflanzung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme nach Baumschutzverordnung für den Neubau des Helene-Lange-Gymnasiums herangezogen werden.

 

Die jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der nur geringen zusätzlichen Leistungen nicht separat berechnet und können aufgrund der Geringfügigkeit im Amtsbudget des Grünflächenamts (noch) dargestellt werden.

 

Es ist vorgesehen, die Tiefbauarbeiten ab September 2025 und die Baumpflanzungen ab Mitte November 2025 durchzuführen. Die Ansaat der Baumscheiben erfolgt im Frühjahr 2026.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

170.000

 

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9501.6000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan M 1:1.000

Bestandsplan M 1:250

Entwurf M 1:250

Regeldetail M 1:50