Der Ausschuss erteilt die Projektgenehmigung gemäß Ziffer
2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben
zum vorgelegten Entwurf für die Pflanzung von insgesamt zehn Bäumen in der
Zeppelinstraße vor den Anwesen Haus-Nummer 2-10 mit einem Gesamtkostenansatz
von 170.000 EUR.
Die Verwaltung wird beauftragt eine Förderung der
Gesamtmaßnahme im Rahmen des KfW-Förderprogramms Nr. 444 „Natürlicher
Klimaschutz in Kommunen“ zu beantragen, sofern in 2025 hierfür wieder
Bundesmittel zur Verfügung stehen.
Planungsanlass
Vor
den Anwesen in der Zeppelinstraße Nr. 2 bis Nr. 10 war zwischen Bordsteinkante
und Gehwegbeginn ursprünglich ein unbefestigter, lediglich geschotterter
Seitenstreifen, der als Wegeverbindung zu den Hauseingängen, als Abstellfläche
für Mülltonnen usw. diente. Im Juli 2022 wurde zunächst die Schottertragschicht
ausgebaut, Substrat eingebaut und eine Blühmischung angesät. Gleichzeitig wurde
das Baureferat beauftragt, die Möglichkeit einer dauerhaften Baumpflanzung zu
prüfen und die Kosten hierfür zum Haushalt 2024 zu melden.
Bestand
Der
öffentliche Gehweg entlang der Anwesen 2-10 ist auf der gesamten Länge ca. 2,75
bis 3,00 m breit, daran schließt der ca. 2,50 m breite Blühstreifen an, der im
Bereich von Hofeinfahrten oder Hauseingängen, teilweise auch von befestigten
Flächen in Eigenbau unterbrochen ist. Entlang der vorhandenen Bordsteinkante
sind Längsparker angeordnet.
Der
öffentliche Gehweg besteht überwiegend aus alten Klinkerplatten, die im
öffentlichen Gehwegbereich nicht mehr eingesetzt werden. In weiten Teilen ist
der Gehweg mit Asphalt ausgebessert bzw. überbaut. Da das gesamte
Erscheinungsbild des Gehwegs sehr schlecht ist, wurde in Abstimmung mit dem
Tiefbauamt festgelegt, dass im Rahmen der Baumpflanzungen auch der gesamte Gehweg
neu hergestellt wird.
Gehweg und Grünstreifen
Blühstreifen im Frühjahr 2024
Entwurfsbeschreibung
Nach
der Instruktion des Leitungsbestandes inkl. privater
Entwässerungskanalanschlüsse wurden die Flächen ermittelt, in denen überhaupt
Baumpflanzungen mit einem Mindestabstand von 1,00 m zu bestehenden
Grundleitungstrassen möglich sind. Gemäß Vereinbarung zwischen infra und GrfA
vom 12.05.2005 ist eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 2,50 m
möglich, sofern Baumschutzplatten bzw. Wurzelsperren eingebaut werden.
Entlang
der zu belassenden Längsparker wird zwischen Hochbord und Umwehrung der
Baumscheiben eine 73cm breite Dooring-Zone vorgesehen. So wird sichergestellt,
dass bei parkenden Fahrzeugen die Beifahrertür ausreichend geöffnet werden kann
und zum Ein- und Aussteigen die Pflanzfläche nicht betreten werden muss. Die
Anordnung der Pflanzflächen auf dem Gehweg erlaubt es, den für den
motorisierten Verkehr zur Verfügung stehenden Raum vollumfänglich zu erhalten.
Die
Planung sieht eine nutzbare Gehwegbreite von durchgehend 2,50 m zzgl.
Einfassung vor. Die Pflanzflächen sollen allseitig mit einem bereits an anderer
Stelle in der Südstadt eingesetzten Rabattengeländer eingefasst werden.
Wie
zwischenzeitlich Standard im Straßenbegleitgrün, wird die Baumscheibe so
hergestellt, dass ein durchwurzelbarer Raum von 16 m³ je Baum entsteht. Die
Baumgrube wird mit verdichtbarem Baumsubstrat an den oberirdisch befestigten
Flächen und mit nicht-verdichtbarem Baumsubstrat an den unbefestigten Flächen ergänzt.
Die befestigten Flächen des Gehwegs entwässern mit 2 bis 2,5% in die
Baumscheiben, um dort zu versickern.
So
entstehen in der Zeppelinstraße entlang der Anwesen Nr. 2-10 insgesamt zehn
neue Baumstandorte. Es wird eine einheitliche Baumart aus der Liste der
Klimaxbaumarten in Wuchsklasse 2 vorgeschlagen, wie Carpinus betulus `Frans
Fontaine` (Säulen-Hainbuche) oder Liquidambar styraciflua (Amerikanischer
Amberbaum).
Die
offenen Flächen der Baumscheiben werden wieder mit einer Blühmischung angesät.
Abstimmung und Instruktion
Die
vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt
Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und
Pflegern mit Verfügung vom 08.07.2024 instruiert. Es wurden gegen die
vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände erhoben.
Finanzierung und Realisierung
Die
Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 170.000
EUR, dabei entfallen 142 T€ auf die Bau- und 28 T€ auf die Baunebenkosten.
Die
Planungsleistungen in Höhe von rd. 12 T€ werden vom Grünflächenamt in
Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem
städtischen Haushalt zu.
Die
Kosten pro Standort liegen somit bei 17.000 € (einschl. Baunebenkosten und
Mehrwertsteuer). Dies entspricht im Wesentlichen dem Einzelansatz der aktuellen
Baumpflanzungen in der Holz- und Salzstraße (20 T€ pro Standort laut
Kostenberechnung, 15 T€ pro Standort laut Kostenanschlag). Dabei liegt die
eigentliche Baumpflanzung (Pflanzenlieferung und Pflanzarbeiten mit
Fertigstellungspflege) lediglich bei ca. 1.500 €, der größte Teil der Baukosten
ist für die Herstellung der Baumscheibe einschl. Baumsubstrat und Wurzelsperre
und die Wiederherstellung des Gehwegs vorgesehen.
Im
Haushalt 2024 ist auf der Haushaltsstelle 6300.9501.6000 ein Ansatz von 150 T€
vorhanden. Die ggfs. benötigten weiteren Mittel in Höhe von 20 T€ können über
andere Haushaltsstellen gedeckt werden, so dass keine überplanmäßige
Mittelverstärkung der Haushaltsstelle in 2025 notwendig ist.
Für
die Schaffung von neuen Grünflächen steht seit kurzem das KfW-Förderprogramm
„Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ zur Verfügung. Allerdings besteht
aufgrund der starken Nachfrage für 2024 zwischenzeitlich ein Antragsstopp.
Sofern in 2025 wieder ausreichend Mittel für die Fördermaßnahme seitens des
Bundes zur Verfügung gestellt werden, kann die Maßnahme zur Förderung
eingereicht werden. Die Förderquote beträgt 80% bis 90% der förderfähigen
Kosten. Parallel hierzu wäre zu prüfen, ob eine Finanzierung aus der
Baumschutzablöse des OA möglich wäre. Sofern weder eine Förderung nach
KfW-Förderprogramm noch eine Finanzierung aus der Baumschutzablöse möglich ist,
kann zumindest die Baumpflanzung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme nach
Baumschutzverordnung für den Neubau des Helene-Lange-Gymnasiums herangezogen
werden.
Die
jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der nur geringen zusätzlichen Leistungen
nicht separat berechnet und können aufgrund der Geringfügigkeit im Amtsbudget
des Grünflächenamts (noch) dargestellt werden.
Es
ist vorgesehen, die Tiefbauarbeiten ab September 2025 und die Baumpflanzungen
ab Mitte November 2025 durchzuführen. Die Ansaat der Baumscheiben erfolgt im
Frühjahr 2026.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
170.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o.A. € |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst. 6300.9501.6000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Lageplan M 1:1.000
Bestandsplan M 1:250
Entwurf M 1:250
Regeldetail M 1:50