Betreff
Erhöhung der kommunalen Mitfinanzierung der Ganztagsschulen
Vorlage
KITA-GTS/0045/2024
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von der Erhöhung der kommunalen Mitfinanzierung des Schulaufwandsträgers mit Wirkung zum Schuljahr 2024/2025 für den Personalaufwand der Ganztagsschulen zustimmend Kenntnis und stellt die erforderlichen Mittel i.H.v. 330.800 € zur Verfügung.


Aufgrund der Einigung der Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden für die offene und gebundene Ganztagsschule wurde die staatliche Förderung für diese Betreuungsangebote zum Schuljahr 2024/2025 um 18 % erhöht, insbesondere um Personalkostensteigerungen auszugleichen. Diese Förderung wird von der Regierung unmittelbar an den ausführenden Träger der Angebote vor Ort ausgezahlt. Für die Stadt Fürth, die an zehn Schulen selbst Kooperationspartner im Ganztag ist, bedeutet die Anpassung der staatlichen Förderung beispielsweise Mehreinnahmen von 345.000 Euro für das laufende Schuljahr (Erhöhung von 1.483.000 auf 1.828.000 Euro).

 

Bedingung für die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung ist stets die Leistung eines kommunalen Mitfinanzierungsanteils. Dieser wird in der Höhe durch das zuständige Staatsministerium festgelegt und von der Stadt Fürth für alle Kooperationspartner erbracht. Dadurch wird letztlich die ausreichende Versorgung mit entsprechenden Ganztagsangeboten im Stadtgebiet sichergestellt.

 

Der Mitfinanzierungsanteil erhöht sich analog zur Steigerung der Förderpauschalen. Der bisherige Eigenanteil für eine Langgruppe ändert sich damit von 6.703 € auf 7.910 €, der für die Kurzgruppen von 6.103 € auf 7.202 €. Das Gesamtvolumen der Mitfinanzierung für alle betroffenen Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Realschulen und Gymnasien erhöht sich unter Berücksichtigung der aktuellen Gruppenzahlen und der Anpassung der Förderung auf künftig 1.601.262 € jährlich (Vorjahr: 1.270.382 €). Dies bedeutet Mehrausgaben von insgesamt 330.880 € pro Jahr, die in den betroffenen Schulbudgets bei SchvA zu berücksichtigen sind. Die interne Aufteilung im Detail erfolgt in Abstimmung zwischen SchvA, Kita-GTS und Käm.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

1.601.262 €

 

nein

x

ja

Siehe Sachverhalt     

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

x

ja

Hst. Bei SchVA

Budget-Nr.

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Information des StMUK zur Erhöhung der Förderbeträge für die offene und gebundene Ganztagsschule zum Schuljahr 2024/2025