Betreff
Planungskosten für Bebauungspläne 2025
Vorlage
SpA/1209/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Erhöhung der Planungskosten für Bebauungspläne für 2025 von € 100.000 auf € 200.000 wird zugestimmt.


Im Bau- und Werksausschuss wurde am 14.06.2023 die Prioritätenfestlegung für das Stadtplanungsamt/Abteilung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung für die Jahre 2023 bis 2025 beschlossen. Die Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren gemäß Prioritätenliste beinhaltet die Vergabe von diversen Gutachten.

 

Zu den zur Haushaltsplanaufstellung 2024 geplanten Kosten für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 geplanten Kosten i.H.v. jeweils € 100.000 kommen weitere Kosten in Höhe von ca. 100.000, deren Notwendigkeiten zur Vergabe sich erst im Laufe des Verfahrens herausgestellt haben und im vergangenen Jahr nicht absehbar waren.

 

Nachstehende Aufstellung beinhaltet alle für das Jahr 2025 geplanten Maßnahmen.

 

 

 

B-Plan

Maßnahme(n)

Kostenschätzung in EUR

Nr. 396/396b „Schleifweg“

-       Infrastrukturplanung

-       Überarbeitung Lärmgutachten

-       Überarbeitung Umweltbericht

-       Überarbeitung Entwässerungsplan/hydrogeologisches Gutachten

 

 

111.000,00

B-Plan Nr. 438a „Westlich Magnolienweg“

-       Plausibilitätsprüfung

-       Entwässerungsplanung

10.000,00

Nr. 475 „für ein Teilgebiet zwischen der Langen Straße und der Dr. Mack Straße“

-       Schallschutztechnisches Gutachten

15.000,00

Nr. 475 „für ein Teilgebiet zwischen der Langen Straße und der Dr. Mack Straße“

-       Rahmenplan

44.000,00

Nr. 475 „für ein Teilgebiet zwischen der Langen Straße und der Dr. Mack Straße“

-       SaP

5.000,00

Nr. 475 „für ein Teilgebiet zwischen der Langen Straße und der Dr. Mack Straße“

-       Verkehrsgutachten

15.000,00

 

Summe

200.000,00

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

200.000

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 6100.65550000

Budget-Nr. 61000

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Der Teilbetrag in Höhe von € 100.000 wurde bereits für 2025 für das HHJahr beschlossen. Für die Kostenmehrung i.H.v. € 100.000 kann seitens des Stadtplanungsamtes kein Deckungsvorschlag erteilt werden.