Kenntnisnahme
Von Anwohnern der Cadolzburger Straße im Bereich zwischen der Gaststätte „Altes Forsthaus“ und Berlinstraße wurden diverse Forderungen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Cadolzburger Straße an die Verwaltung herangetragen. Teilweise konnten Sofortmaßnahmen umgesetzt werden, andere Forderungen bedürften einer umfassenden Planung und baulicher Eingriffe.
Gemäß Verfügung soll im Verkehrsausschuss über den Vorgang berichtet werden.
Folgende Maßnahmen wurden seitens der Anwohner angeregt:
-
Einrichten eines Geschwindigkeitsdisplays und
Beschilderung der Kreuzung Cadolzburger Straße / Berlinstraße mit Vz. 102
„Vorfahrt von rechts“.
Dies wurde von der Verwaltung bereits umgesetzt.
- Einrichten eines Zebrastreifens
Diese sind in Tempo 30-Zonen nach R-FGÜ grundsätzlich entbehrlich. An der geforderten Stelle ist kein derart hoher Querungsbedarf gegeben, der einen Zebrastreifen rechtfertigen würde.
-
Fußgängerüberweg und Verbot für
Schwerlastverkehr in der Cadolzburger Straße
Dies wurde bereits mangels Bedarfs bzw. aufgrund rechtlicher Hürden abgelehnt.
-
Kürzung der Grünphase an der LSA Würzburger
Straße / Billinganlage
Dies wurde unter Verweis auf den Beschluss des Verkehrsausschusses vom
23.09.2024 abgelehnt.
-
Lenkung des Buslinienverkehrs stadtauswärts über
den Scherbsgraben
Hierzu nahmen die infra fürth verkehr gmbh sowie das Stadtplanungsamt Stellung:
Die Verlegung der Linie 172 in den Scherbsgraben hätte eine schlechtere
Anbindung für das Siedlungsgebiet nördlich und eine Fahrzeitverlängerung von
mindestens einer Minute zur Folge. Gleiches gilt für die Splittung der
Linienwege. Darüber hinaus müssten im Bereich des Scherbsgrabens neue,
barrierefrei Haltestellen errichtet werden. Die vorhandene Haltestelle in der
Cadolzburger Straße wurde erst vor wenigen Jahren für die Belastung des
Busverkehrs ausgebaut.
Der Vorschlag wäre daher abzulehnen.
-
Ordnen und Asphaltieren des Parkraumes,
Errichtung von Gehwegen
Hierzu teilte das Tiefbauamt Folgendes mit:
TfA/Bh:
Seitens TfA/Bh sind dort keine größeren
Maßnahmen derzeit geplant.
Die Deckschicht wurde in einem
Teilbereich im Rahmen des Deckenbauprogrammes 2020 erneuert. Es handelt sich
hierbei bis zum Ausbau um ein Provisorium.
Grundsätzlich müsste der Bereich von
Lehmusstraße bis Berlinstraße komplett ausgebaut werden. Ab der
Heinrich-Heine-Straße ist auf der nördlichen Straßenseite kein Gehweg
vorhanden. Der Gehweg an der südlichen Straßenseite ist ein Provisorium.
Zwischen der Albrechtstraße und der
Berlinstraße wird der unbefestigte Straßenrandbereich (Straßenbegleitgrün)
entlang der Nordseite zum Parken genutzt. Teilweise ist dieser mit einer
Schottertragschicht, Asphaltfragmente oder als Grünstreifen versehen.
Eine Ordnung dieses Bereichs wäre
wünschenswert, macht aber aus Sicht von TfA/Bh nur im Rahmen eines kompletten
Straßenausbaus Sinn.
Weiterhin saniert die Infra nach
Kenntnis von TfA/Bh zwischen der Gutenbergstraße und der Berlinstraße Ihre
Wasserleitungen im nächsten Jahr.
TfA/Str:
Die Cadolzburger Straße ist im Bereich
Einmündung Scherbsgraben bis Bahnbrücke noch nicht erstmalig hergestellt, sie
ist als Ortsstraße gewidmet. Es besteht eine undatierte Planung mit
Fahrbahnbreiten von 6,00 m (überwiegend) bis zu 6,50 m (z.T.), welche nicht
umgesetzt wurde. Die Fahrbahnbreite beträgt derzeit ca. 6,50 m, es besteht
Zweirichtungsverkehr.
Die Anregungen der Anwohner bedingen
u.E. nach eine Neuplanung des Straßenraumes. Im östlichen Bereich bis kurz vor
der Albrechtstraße wären vermutlich keine Parkplätze möglich (auch im Bestand
keine vorhanden), mindestens ein einseitiger Gehweg wäre anzuordnen. Im
weiteren Bereich bis zur Berlinstraße lässt die zur Verfügung stehende Breite
eine regelkonforme Gestaltung mit Parkern zu. Ein „einfaches“ Asphaltieren der
Parkflächen erscheint nicht sinnvoll (Neigungen, z.T. Grünflächen, vermutlich
kein ausreichender Unterbau vorhanden). Die breiten, derzeit nicht genutzten
öffentlichen Nebenflächen im westlichen Teil werden derzeit durch privat
hergestellte Zufahrten/Wege überbrückt. Diese würden entfallen.
TfA/Str sind jedoch keine Planungen
(bauliche Maßnahmen) in dem Bereich bekannt, eine Vorplanung wäre jedenfalls
zunächst Aufgabe des SpA.
Fazit:
Theoretisch kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, wie die Markierung einzelner Stellplätze entlang der Fahrbahn auf der Südseite ohne bauliche Maßnahmen und Ordnung des ruhenden Verkehrs auf der Nordseite sind ohne eine umfassende und abgestimmte Planung der Fachämter mit nachfolgender Instruktion nicht zielführend und lassen ein Gesamtkonzept insbesondere hinsichtlich Vorfahrtsregelung, Beschilderung, Markierung und Einbindung in das tatsächliche Verkehrsgeschehen vermissen. Wenn die Cadolzburger Straße in diesem Bereich angegangen werden soll, bedarf dies einer umfassenden Planung und Wertstellung in der Prioritätenliste des SpA.
Diese Vorlage dient dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis. Sofern weitere Planungen erfolgen sollen, ist eine entsprechende Behandlung und Beschlussfassung im zuständigen Gremium erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Gesamtkosten |
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Veranschlagung im Haushalt
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Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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