Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis von der Zusammenstellung des Baureferats zum Bestand und Bedarf von Tretrollerstellplätzen an Grundschulen.
Die Verwaltung wird beauftragt zum Vermögenshaushalt 2026 - 2030 eine jährliche Pauschale in Höhe von 10.000 € zu melden.
Anlass
Mit Schreiben vom 19.01.2024 stellte die CSU-Stadtratsfraktion den Antrag, die Verwaltung solle über die Anzahl der bestehenden Tretrollerstellplätze an den Fürther Grundschulen informiert und dem Bestand den tatsächlichen Bedarf gegenüberstellen.
Im Bau- und Werkausschuss am 07.02.2024 informierte das Baureferat/Grünflächenamt über den Bestand an Tretrollerstellplätzen und erhielt den Auftrag den zusätzlichen Bedarf festzustellen (Vorlage GrfA/0166/2024).
Bestand und Bedarf
Aktuell befinden sich in den 14 Fürther Grundschulen an 15 Standorten 440 Tretrollerständer (einschl. der 2025 bereits eingeplanten) in unterschiedlichster Verteilung von 0 bis 90 Stück.
Vom Grünflächenamt wurden bislang zwei unterschiedlichen Modelle eingesetzt:
Katalogprodukt „Scooter-Parker“, Länge 106 cm, mit sechs Einstellplätzen,
zum Aufdübeln oder zur Wandmontage, EP 266,00 € netto ohne Montage (2023)
Scooter-Parker
Marke Eigenbau, Länge 200 cm, mit zehn Einstellplätzen, zum Einbau in
Betonfundament, EP 1.275,00 € netto, einschl. Einbau (2020)
Bei der theoretischen Bedarfsermittlung wurde „hilfsweise“ die Stellplatzsatzung der Stadt Fürth angesetzt. Laut Satzung sind in Grundschulen ein Fahrradstellplatz pro fünf Schüler gefordert. Da in der ersten und zweiten Klasse das Fahrradfahren zur Schule noch nicht gestattet ist und deswegen erfahrungsgemäß auf Tretroller ausgewichen wird, wurde daher für Rollerstellplätze die Hälfte der Fahrradstellplätze angesetzt. Dies ergibt in Summe ein nur sehr kleines Defizit in den Grundschulen von 16 fehlenden Stellplätzen, allerdings mit enormen Schwankungen an den unterschiedlichen Standorten von 56 fehlenden Abstellplätzen bis 54 Stellplätzen über dem theoretischen Bedarf.
Anders sieht es dagegen mit dem praktischen Bedarfsermittlung durch Einschätzung der jeweiligen Schule aus. Mit Ausnahme der Grundschule John-F.-Kennedy-Straße sowie den beiden Grundschulen, bei denen in 2025 eine entsprechende Nachrüstung bereits vorgesehen ist, wird in allen Grundschulen ein deutlicher Bedarf an Tretrollerstellplätzen gesehen, auch an den Standorten, an denen schon sehr viele solcher Abstellmöglichkeiten in der Vergangenheit geschaffen wurden wie in der GS Hans-Sachs-Straße oder der GS Pestalozzistraße.
Unter Berücksichtigung der Einschätzung der Schulen beziffert das Baureferat/Grünflächenamt den Bedarf an weiteren Tretrollerstellplätzen in Summe auf 300 bis 325 Stück.
Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
Bei einem Bedarf von 325 Stück und geschätzten Einzelkosten von 150,00 € brutto pro Einstellplatz mit Montage ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 50.000 €.
Das Baureferat/Grünflächenamt schlägt vor, ab dem Haushaltsjahr 2026 für einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils 10.000 € pro Jahr als Pauschale zum Vermögenshaushalt einzustellen und die einzelnen Standorte nach der angegebenen Priorisierung abzuarbeiten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
50.000 € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: Haushaltsmeldung 2026ff |
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Zusammenstellung