Betreff
Baumpflanzungen Fürther Freiheit - Grundsatzbeschluss
Vorlage
GrfA/0184/2024
Aktenzeichen
2414-423
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss stimmt einer Baumpflanzung von bis zu zehn Einzelbäumen auf der Südseite der Fürther Freiheit vor den Anwesen Nr. 2a bis 6 grundsätzlich zu und erteilt dem Baureferat den Auftrag, die Entwurfsplanung zur Projektgenehmigung dem Bau- und Werkausschuss zu gegebener Zeit vorzulegen.

 

Die notwendigen Mittel sind im Vermögenshaushalt 2025ff einzustellen. Eine Förderung der Maßnahme bzw. die Finanzierung aus der Baumschutzablöse ist zu prüfen.

 

Die Ausführung der Baumscheibe erfolgt

       geschlossen mit Baumschutzrosten (Gesamtkosten ca. 200 T€)

       offen mit Unterpflanzung als Staudenmischpflanzung (Gesamtkosten ca. 150 T€)

 


Planungsanlass

Das Baureferat hat aus der Referentenrunde den Auftrag erhalten, zu prüfen, ob Baumpflanzungen auf der Südseite der Fürther Freiheit vor den Anwesen 2a/2/4/6 grundsätzlich möglich wären.

 

Seitens Baureferat/Grünflächenamt wurden im Rahmen der Grundlagenermittlung alle notwendigen Daten wie

·                     Leitungsverläufe

·                     Belange des vorbeugenden Brandschutzes

·                     Belange der Kirchweihnutzung

·                     Gebäudezugänge und Hofeinfahrten

zusammengetragen und im beigefügten Vorentwurf dargestellt.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass auf der Gesamtlänge von etwas über 80 m auf rund der Hälfte Baumpflanzungen mit einer Gesamtzahl von bis zu zehn Einzelbäumen erfolgen könnten.

 

Bestand

Auf der Südseite vor den Anwesen 2a bis 6 besteht derzeit ein 3,80 m breiter, überwiegend mit (verbrauchten) Betonplatten befestigter Gehweg, der mit einem Hochbord abschließt. Daran schließt sich eine mit Großsteinpflaster befestigte 5,85 m breite Fahrbahn an, die wiederum von einer 70 cm breiten Pflasterzeile begrenzt wird. Dieser Pflasterzeile ist gleichzeitig der Beginn der Stellplätze auf der Fürther Freiheit.

 

Die Elektro- und Datenleitungen liegen im Gehwegbereich, die Wasser-, Gas- und öffentlichen Entwässerungsleitungen liegen in der Fahrbahn. Die Hausanschlussleitungen für Gas, Wasser- und Strom (aus den digitalen Bestandsplänen der infra fürth gmbh) sind ebenso wie die privaten Entwässerungsleitung (aus den analogen seinerzeitigen Entwässerungsanträgen) in der Anlage dargestellt.

 

Unter Berücksichtigung des notwendigen Mindestabstands von 1,00 m bei gleichzeitigem Einbau von senkrechten Wurzelsperren ergeben sich auf der Gesamtlänge rund 42 m, auf denen Baumpflanzungen möglich sind, unterbrochen lediglich durch Trassen der Hausanschlussleitungen, der privaten Entwässerungsleitungen oder durch die bestehenden Hofzufahrten.

 

Entwurfsbeschreibung

Analog der aktuellen Projekte zu Baumpflanzungen in der Holz- und Salzstraße bzw. in der Zeppelinstraße sollen allen Baumpflanzungen mit einem durchwurzelbaren Raum von 16 m³ erfolgen d.h. es wird zunächst eine wesentlich größere Pflanzgrube als später oberirdisch sichtbar hergestellt und diese mit verdichtbarem bzw. nicht-verdichtbarem Baumsubstrat verfüllt und der Gehwegbelag teilweise wieder geschlossen.

 

Alle Baumpflanzungen erfolgen im Gehwegbereich, der bestehende Bordstein und die angrenzende Fahrbahn bleiben unangetastet. Durch die Baumpflanzungen im Gehwegbereich schränkt sich jedoch der Bereich für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein.

 

Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit mit geschlossenen Baumscheiben wie vor dem Amtsgericht zu arbeiten, damit würde sich der begehbare Bereich im Umfeld der Baumpflanzungen von 3,80 m auf 2,40 m verringern.

 

Ebenso bestünde aber die Möglichkeit mit offenen Baumscheiben mit einer Unterpflanzung aus einer blüh- und artenreichen Staudenmischpflanzung wie in der Holz- und Salzstraße zu arbeiten. Dadurch würde sich der begehbare Bereich im Umfeld der Baumpflanzungen von 3,80 m auf 2,00 m verringern.

 

Aufgrund des relativ geringen Abstands zu den Fassaden und den teilweise vorhandenen Vordächern der Anwesen ist es sinnvoll, Säulenformen von Bäumen wie beispielsweise die Säulen-Eiche (Quercus robur „Fastigiata“) oder die Säulen-Hainbuche (Carpinus betulus „Frans Fontaine“) einzusetzen.

 

Im derzeitigen Vorentwurfsstadium gibt es noch keine Kostenberechnung nach DIN 276 mit konkreten Massen und aktuellen Einheitspreisen. Bei den aktuellen Baumpflanzungen in der Holz- und Salzstraße liegt eine komplette Baumpflanzung einschl. Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten bei 15 T€. Bei geschlossenen Baumscheiben kann man für das unterirdische Baumquartier von zusätzlich 5 T€ ausgehen.

 

 

 

Abstimmung und Instruktion

Zum vorliegenden Vorentwurf wurde bei den unmittelbar beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth kurzfristig eine Stellungnahme mit folgenden Ergebnissen angefordert:

 

ABK

Grundsätzlich wäre eine Baumpflanzung in diesem Bereich nicht unmöglich.

Neben der in der Richtline über Flächen für die Feuerwehr beschriebenen senkrechten

Anleiterung, wäre ein schräges Anleitern in klar definierten Grenzen auch möglich und

praxiskonform. Bei der Wahl des Standortes müssen Punkte wie Gebäudegrenzen,

anzuleiternde Nutzungseinheiten, Lage von Hindernissen berücksichtigt werden.

MA

Die Kirchweihnutzung endet am Pflasterstreifen der Fahrbahn. Sicherheitshalber sollten

weitere 1,50 m von Baumpflanzungen frei bleiben.

SpA

K. g.

 

SvA

Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehen gegen die geplante Maßnahme keine Bedenken.

Bei Verwendung der geschlossenen Baumscheiben würde etwas mehr Gehwegfläche

verbleiben, die zwei Meter Restgehweg bei Verwendung von offenen Baumscheiben sind

für uns aber auch in Ordnung. Zwei Personen können stets aneinander vorbeigehen, bei

Begegnung von z.B. zwei Rollstühlen, (Zwillings-)-Kinderwägen o.ä. muss ggf. kurz ge-

wartet werden.

TfA

Der Oberflächenaufbruch sollte sich auf den Gehweg beschränken, Borde und Großstein-

pflaster der Fahrbahn sollten nicht verändert werden, da ansonsten mit einer Beeinträch-

tigung des Pflastergefüges zu rechnen wäre.

Der Gehweg ist in einem Teilbereich in einem altersgerechten verbrauchten Zustand und sollte

im Zuge der Arbeiten komplett ausgebaut und zu erneuert werden.

 

Im Rahmen der ggfs. anstehenden Fortführung der Planung in der Entwurfsphase erfolgt die übliche Entwurfsinstruktion mit dem umfangreichen Verteiler einschl. der Pflegerinnen und Pfleger und der Beiräte.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten nach heutigem Kenntnisstand in der vorgelegten Form bei 150 bis 200 T€, je nach Ausbildung der Baumscheibe.

 

Im MIP-Entwurf 2024-2028 sind hierfür bislang noch keine Mittel eingestellt. Inwieweit eine Teil- oder Komplettfinanzierung über einschlägige Förderprogrammen oder über die von OA verwalteten Mittel der Baumschutzablösezahlungen möglich ist, wird nach positivem Grundsatzbeschluss geprüft.

 

Sofern die notwendigen Mittel in die kommenden Haushalte eingestellt werden, wäre die Maßnahme jeweils im Herbst durchzuführen, sinnvoller Weise unmittelbar zum Ende der Michaeliskirchweih und nach der Räumung der Fürther Freiheit.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

150-200 T

 

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Maßnahme muss in den Vermögenshaushalt 2025ff aufgenommen werden

 


Lageplan M 1:1.000

Vorentwurf M 1:250/50