Der Ausschuss stimmt einer Baumpflanzung von bis zu zehn
Einzelbäumen auf der Südseite der Fürther Freiheit vor den Anwesen Nr. 2a bis 6
grundsätzlich zu und erteilt dem Baureferat den Auftrag, die Entwurfsplanung
zur Projektgenehmigung dem Bau- und Werkausschuss zu gegebener Zeit vorzulegen.
Die notwendigen Mittel sind im Vermögenshaushalt 2025ff
einzustellen. Eine Förderung der Maßnahme bzw. die Finanzierung aus der
Baumschutzablöse ist zu prüfen.
Die Ausführung der Baumscheibe erfolgt
geschlossen
mit Baumschutzrosten (Gesamtkosten ca. 200 T€)
offen
mit Unterpflanzung als Staudenmischpflanzung (Gesamtkosten ca. 150 T€)
Planungsanlass
Das Baureferat hat aus der Referentenrunde den Auftrag
erhalten, zu prüfen, ob Baumpflanzungen auf der Südseite der Fürther Freiheit
vor den Anwesen 2a/2/4/6 grundsätzlich möglich wären.
Seitens Baureferat/Grünflächenamt wurden im Rahmen der
Grundlagenermittlung alle notwendigen Daten wie
·
Leitungsverläufe
·
Belange des
vorbeugenden Brandschutzes
·
Belange der
Kirchweihnutzung
·
Gebäudezugänge
und Hofeinfahrten
zusammengetragen und im beigefügten Vorentwurf
dargestellt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass auf der
Gesamtlänge von etwas über 80 m auf rund der Hälfte Baumpflanzungen mit einer
Gesamtzahl von bis zu zehn Einzelbäumen erfolgen könnten.
Bestand
Auf der Südseite vor den Anwesen 2a bis 6 besteht
derzeit ein 3,80 m breiter, überwiegend mit (verbrauchten) Betonplatten
befestigter Gehweg, der mit einem Hochbord abschließt. Daran schließt sich eine
mit Großsteinpflaster befestigte 5,85 m breite Fahrbahn an, die wiederum von
einer 70 cm breiten Pflasterzeile begrenzt wird. Dieser Pflasterzeile ist
gleichzeitig der Beginn der Stellplätze auf der Fürther Freiheit.
Die Elektro- und Datenleitungen liegen im
Gehwegbereich, die Wasser-, Gas- und öffentlichen Entwässerungsleitungen liegen
in der Fahrbahn. Die Hausanschlussleitungen für Gas, Wasser- und Strom (aus den
digitalen Bestandsplänen der infra fürth gmbh) sind ebenso wie die privaten
Entwässerungsleitung (aus den analogen seinerzeitigen Entwässerungsanträgen) in
der Anlage dargestellt.
Unter Berücksichtigung des notwendigen Mindestabstands
von 1,00 m bei gleichzeitigem Einbau von senkrechten Wurzelsperren ergeben sich
auf der Gesamtlänge rund 42 m, auf denen Baumpflanzungen möglich sind,
unterbrochen lediglich durch Trassen der Hausanschlussleitungen, der privaten
Entwässerungsleitungen oder durch die bestehenden Hofzufahrten.
Entwurfsbeschreibung
Analog der aktuellen Projekte zu
Baumpflanzungen in der Holz- und Salzstraße bzw. in der Zeppelinstraße sollen
allen Baumpflanzungen mit einem durchwurzelbaren Raum von 16 m³ erfolgen d.h.
es wird zunächst eine wesentlich größere Pflanzgrube als später oberirdisch
sichtbar hergestellt und diese mit verdichtbarem bzw. nicht-verdichtbarem
Baumsubstrat verfüllt und der Gehwegbelag teilweise wieder geschlossen.
Alle Baumpflanzungen erfolgen im Gehwegbereich, der bestehende Bordstein und die angrenzende Fahrbahn bleiben unangetastet. Durch die Baumpflanzungen im Gehwegbereich schränkt sich jedoch der Bereich für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein.
Grundsätzlich bestünde die Möglichkeit mit geschlossenen Baumscheiben wie vor dem Amtsgericht zu arbeiten, damit würde sich der begehbare Bereich im Umfeld der Baumpflanzungen von 3,80 m auf 2,40 m verringern.
Ebenso bestünde aber die Möglichkeit mit offenen Baumscheiben mit einer Unterpflanzung aus einer blüh- und artenreichen Staudenmischpflanzung wie in der Holz- und Salzstraße zu arbeiten. Dadurch würde sich der begehbare Bereich im Umfeld der Baumpflanzungen von 3,80 m auf 2,00 m verringern.
Aufgrund des relativ geringen Abstands zu den Fassaden und den teilweise vorhandenen Vordächern der Anwesen ist es sinnvoll, Säulenformen von Bäumen wie beispielsweise die Säulen-Eiche (Quercus robur „Fastigiata“) oder die Säulen-Hainbuche (Carpinus betulus „Frans Fontaine“) einzusetzen.
Im derzeitigen Vorentwurfsstadium gibt es noch keine Kostenberechnung nach DIN 276 mit konkreten Massen und aktuellen Einheitspreisen. Bei den aktuellen Baumpflanzungen in der Holz- und Salzstraße liegt eine komplette Baumpflanzung einschl. Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten bei 15 T€. Bei geschlossenen Baumscheiben kann man für das unterirdische Baumquartier von zusätzlich 5 T€ ausgehen.
Abstimmung
und Instruktion
Zum vorliegenden Vorentwurf wurde bei den unmittelbar
beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth kurzfristig eine Stellungnahme mit
folgenden Ergebnissen angefordert:
ABK |
Grundsätzlich wäre eine
Baumpflanzung in diesem Bereich nicht unmöglich. Neben der in der Richtline
über Flächen für die Feuerwehr beschriebenen senkrechten Anleiterung, wäre ein
schräges Anleitern in klar definierten Grenzen auch möglich und praxiskonform. Bei der
Wahl des Standortes müssen Punkte wie Gebäudegrenzen, anzuleiternde
Nutzungseinheiten, Lage von Hindernissen berücksichtigt werden. |
MA |
Die Kirchweihnutzung endet
am Pflasterstreifen der Fahrbahn. Sicherheitshalber sollten weitere 1,50 m von
Baumpflanzungen frei bleiben. |
SpA |
K. g. |
SvA |
Aus verkehrsrechtlicher
Sicht bestehen gegen die geplante Maßnahme keine Bedenken. Bei Verwendung der
geschlossenen Baumscheiben würde etwas mehr Gehwegfläche verbleiben, die zwei Meter
Restgehweg bei Verwendung von offenen Baumscheiben sind für uns aber auch in
Ordnung. Zwei Personen können stets aneinander vorbeigehen, bei Begegnung von z.B. zwei Rollstühlen,
(Zwillings-)-Kinderwägen o.ä. muss ggf. kurz ge- wartet werden. |
TfA |
Der Oberflächenaufbruch
sollte sich auf den Gehweg beschränken, Borde und Großstein- pflaster der Fahrbahn
sollten nicht verändert werden, da ansonsten mit einer Beeinträch- tigung des Pflastergefüges
zu rechnen wäre. Der Gehweg ist in einem
Teilbereich in einem altersgerechten verbrauchten Zustand und sollte im Zuge der Arbeiten
komplett ausgebaut und zu erneuert werden. |
Im Rahmen der ggfs. anstehenden Fortführung der Planung
in der Entwurfsphase erfolgt die übliche Entwurfsinstruktion mit dem
umfangreichen Verteiler einschl. der Pflegerinnen und Pfleger und der Beiräte.
Finanzierung und Realisierung
Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten nach
heutigem Kenntnisstand in der vorgelegten Form bei 150 bis 200 T€, je nach
Ausbildung der Baumscheibe.
Im MIP-Entwurf 2024-2028 sind hierfür bislang noch
keine Mittel eingestellt. Inwieweit eine Teil- oder Komplettfinanzierung über
einschlägige Förderprogrammen oder über die von OA verwalteten Mittel der
Baumschutzablösezahlungen möglich ist, wird nach positivem Grundsatzbeschluss
geprüft.
Sofern die notwendigen Mittel in die kommenden
Haushalte eingestellt werden, wäre die Maßnahme jeweils im Herbst
durchzuführen, sinnvoller Weise unmittelbar zum Ende der Michaeliskirchweih und
nach der Räumung der Fürther Freiheit.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
150-200
T€ |
|
nein |
X |
ja |
o.A. |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: Maßnahme muss in den
Vermögenshaushalt 2025ff aufgenommen werden |
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Lageplan M 1:1.000
Vorentwurf M 1:250/50