Der Vortrag der Referentin dient der Kenntnis.
Die Vorplanung zur Herstellung einer Fahrradstraße wird beschlossen.
Die Vorplanung mit Radschutzstreifen in der Flößaustraße wird mit Mehrkosten von rund 20.000 € für einen Kabeltausch an der Ladestation beschlossen.
I.
Planungsgrundlage
Die vorliegende Planung ist eine Fortführung der Fahrradstraße Dambacher Straße (TfA/0367/2020) durch die Austraße und Flößaustraße. Hierzu gab es im Bau- und Werkausschuss am 13.11.2024 einen Grundsatzbeschluss mit Planungsauftrag (SpA/1179/2024). Demnach soll die Austraße zwischen Kaiser- und Flößaustraße als Fahrradstraße geplant und die Vorplanung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang sind sowohl im Abschnitt Flößaustraße zw. Au- und Schwabacher Straße als auch im südlichen Teil der Austraße über die Jahnstr. bis zur Schwabacher Str. die Möglichkeiten zur Verbesserung der Radinfrastruktur zu überprüfen.
Bereits 2019 wurde die Austraße
als Fahrradstraße zusammen mit der inzwischen realisierten Dambacher Straße als
Fahrradstraße instruiert (seinerzeit inkl. Jahnstraße bis zur Schwabacher
Str.). Als Fahrradstraße wurde jedoch nur die Dambacher Straße beschlossen und
gebaut.
Nun ist geplant, den nördlichen Abschnitt der Austraße
(Kaiser-/Fuchsstr. bis Flößaustr.) und im weiteren Verlauf die Flößaustraße bis
zur Neumansstraße als Fahrradstraße auszuweisen. Dieser Abschnitt benötigt auf
Grund des Straßenzustands derzeit keinen Aus- oder Deckenbau. Im weiteren
Verlauf nach Süden ist die Fahrbahn von Au- und Jahnstraße in einem schlechten
Zustand. Ein Vollausbau wäre hier notwendig.
Die Austraße zwischen Kaiser- und Flößaustraße sowie die Flößaustraße sind gemäß des Radverkehrskonzepts als Zubringerstrecke ausgewiesen. Im Radverkehrsnetz kann über die Flößaustraße langfristig eine Ost-West-Verbindung bis zur Leyher Straße ausgebildet werden.
Da sich der südliche Teil der Austraße sowie die Jahnstraße auf Grund des schlechten Straßen-zustandes und der dort herrschenden Parksituation nicht für eine kurzfristige Umwandlung in eine Fahrradstraße eignen und sich die Flößaustraße als Ost-West-Verbindung besser eignet, wird diese Route weiterverfolgt.
II.
Aktuelle Vorplanung
Bei der vorliegenden Planung werden insgesamt 14 Kfz-Parkplätze zur Schaffung von Fuß- und Radwegen verwendet. In der Fahrradstraße werden dagegen 15 Fahrradparkplätze neu geschaffen. Diese befinden sich am Fahrbahnrand und tragen damit dazu bei, dass der schmale Gehweg (E-Ladesäule, Verkehrsschild) von abgestellten Fahrrädern und die Sichtfelder freigehalten werden. Insgesamt werden zu Lasten des fließenden Verkehrs und des Radverkehrs in Abwägung mit dem bestehenden Parkdruck 13 Pkw-Parkplätze erhalten. Davon 7 durch die Einrichtung einer Engstelle in der Austraße und 6 durch die Beibehaltung der Senkrechtparkstände in der Flößaustraße zwischen Hs-Nr. 23 und Ecke Neumannstraße.
Die vorliegende Vorplanung lässt sich in die folgenden drei Abschnitte gliedern:
1. Übergang Dambacher Straße/Austraße,
2. Fahrradstraße Austraße/Flößaustraße,
3. Abschnitt Eckart-Plaza.
1. Übergang Dambacher Straße/Austraße
Ausgangslage:
In diesem Abschnitt besteht derzeit ein
streckenbezogenes Tempo 30 Limit. Es besteht ein Radweg ohne Benutzunspflicht
im Seitenraum in Fahrtrichtung Westen zwischen Neumannstraße und Dambacher
Straße. Nach Überquerung der Dambacher Straße ist der Radverkehr auf dem Gehweg
mit Zusatzzeichen (VZ1022-10) freigegeben; in Gegenrichtung jedoch nicht. Aus
Westen kommend wird der Radverkehr auf einem benutzungspflichtigen getrennten
Geh- und Radweg im Zweirichtungsverkehr geführt. Mit Beginn der Bebauung wird
der stadteinwärtige Radverkehr über die bestehende Querungsinsel in den
Mischverkehr auf die Fahrbahn geleitet. Entlang der Dambacher Straße verläuft
eine Fahrradstraße. Weitere Radinfrastruktur besteht nicht.
Die derzeitige Verkehrsbelastung in der
Fuchsstraße stellt sich wie folgt dar:
DTVRad: 109 Rad/Tag (ohne Gehwegfahrten)
DTVKfz: 8.915 Kfz/Tag
SV-Anteil: 1,0 %
Aus der Fahrradstraße Dambacher Straße
fahren rund 150 Rad/Tag aus und rund 120 Rad/Tag ein. Die zulässige
Geschwindigkeit in der Fuchsstraße wurde bereits auf 30 km/h reduziert. Dennoch
spricht die eher hohe Kfz-Belastung für einen gesicherten Übergang zwischen den
beiden Fahrradstraßen.
Planung:
Der Übergang ist mit Radfahrstreifen
für den linksabbiegenden Verkehr geplant. Somit kann der Radverkehr die
Kfz-Fahrspuren einzeln und nacheinander queren. Die bestehende sowie die neu
herzustellende Querungsinsel spannen den Raum in Mittellage hierfür auf und
schützen vor unbeabsichtigtem Befahren durch Kfz. Beim Queren aus der Austraße
in die Dambacher Straße kann, aufgrund der versetzten Einmündungen, nicht
direkt auf den Linksabbiegestreifen gefahren werden. Zur Unterstützung und
Verdeutlichung des Radverkehrs wird hier ein Radschutzstreifen angelegt.
Zur verbesserten Querung im Fußverkehr,
Verkehrsberuhigung und Schutz des Radstreifens in Mittellage wird in der
Kaiserstraße eine Querungsinsel hergestellt. Nördlich der Einmündung Austraße
besteht ein zu schmaler Gehweg und es ist in der Grünfläche im Bereich der
Gehwegparker ein Trampelpfad erkennbar. Zur Verbesserung der Situation soll der
Gehweg auf 2,50 m verbreitert werden. Das Gehwegparken wird zur
Freihaltung des Sichtfeldes der Querungsinsel in diesem Abschnitt untersagt.
Von Westen kommend wird der Radverkehr
an der bestehenden Verkehrsinsel vom Zweirichtungs- in den Einrichtungsverkehr
geteilt. Die bestehende Querungsinsel wird für die Querung von Fuß- und
Radverkehr ausgebaut. Der Radverkehr wird niveaugleich über die Insel geführt.
Im weiteren Verlauf wird der Radverkehr auf der Fahrbahn mit Schutzstreifen
geführt. Im Schatten der Insel werden Grünflächen mit 3 Bäumen als
„Eingangstor“ hergestellt.
Da bereits eine Deckensanierung im
Bereich zwischen Dambacher Straße und Neumannstraße angekündigt wurde, soll der
Schutzstreifen bis zur Einmündung Neumannstraße fortgeführt werden. Somit kann
auch ein Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Fahrzeugen in der
Kaiserstraße geschaffen werden.
Das Linksabbiegen in die Austraße aus
der Fuchsstraße vom Fahrstreifen neben dem Radstreifen ist weiterhin unter
Berücksichtigung des Radverkehrs auf dem Radstreifen erlaubt. Der Radstreifen
ist nicht die für Kfz-Nutzung freigegeben.
2. Fahrradstraße Austraße/Flößaustraße
Ausgangslage:
Die Austraße und Flößaustraße sind Teil
einer Tempo-30-Zone. Die derzeitige Verkehrsbelastung stellt sich wie folgt dar:
Nördl. Abschnitt Austraße Westl.
Abschnitt Flößaustraße
DTVRad*: 678 Rad/Tag DTVRad*: 381
Rad/Tag
DTVKfz: 1.549 Kfz/Tag DTVKfz: 1.401
Kfz/Tag
SV-Anteil: 1,23 % SV-Anteil: 1,28 %
*DTVRad ohne Gehwegfahrten
Gestaltung:
Die Fahrradstraße wird als Fortführung
der Dambacher Straße in Ihrer Gestaltung dieser angepasst, um ein einheitliches
Bild sowie einen Wiedererkennungseffekt für die Verkehrsteilehmenden zu
erzielen. Die Fahrgassenränder werden mit durchgezogenem Breitstrich und die
Parkplätze mit Schmalstrich markiert. An Ein- und Ausfahrten wird der
Breitstrich unterbrochen und zur Freihaltung eine Zick-Zack Markierung
aufgebracht.
An der Kreuzung Austraße/Flößaustraße
und Flößaustraße/Neumannstraße soll der Fahrradstraße Vorfahrt eingeräumt werden.
Die flächige Markierung unterstützt die Erkennbarkeit der Regelung.
Zu Längsparkständen wird entsprechend
dem Fürther Fahrradstraßen Standard ein Sicherheitstrennstreifen von
0,75 m und zu Schrägparkständen 1,10 m (ERA Tab. 5, FGSV)
hergestellt. Um Parkplätze zu erhalten, kommt es zwischen der Austr. 10 und
Einmündung Flößaustraße zu einer Engstelle von rund 60 m. Die
Randmarkierung wird hier als überfahrbarer unterbrochener Breitstrich
(B0,5/0,5) markiert. Der Begegnungsfall Pkw/Rad ist innerhalb der
Breitstrichmarkierung sichergestellt. Der Begegnungsfall Pkw/Pkw ist mit
Überfahren des unterbrochenen Breitstrichs sichergestellt.
Auf Senkrecht- oder Schrägparkstände
sollte nach VwV-StVO in Fahrradstraßen grundsätzlich verzichtet werden. Unter
Abwägung des hohen Parkdrucks in diesem Gebiet und der ausreichenden
Fahrgassenbreite und Sicherheitstrennstreifen werden die verbleibenden
Schrägparkstände zunächst nicht entfernt.
3. Abschnitt Eckart-Plaza
Ausgangslage:
Der Abschnitt ist Teil einer Tempo-30-Zone. Die derzeitige
Verkehrsbelastung stellt sich wie folgt dar:
DTVRad: 147
Rad/Tag (ohne Gehwegfahrten)
DTVKfz: 4.086
Kfz/Tag
SV-Anteil: 1,57 %
Im überwiegenden Teil der Au- und
Flößaustraße lässt sich eine Fahrradstraße mit einfachen Mitteln bewerkstelligen.
Problematisch ist der Abschnitt zwischen Neumannstraße und Schwabacher Straße,
besonders im Bereich der Parkplatz/Parkhaus Ein- und Ausfahrten, da hier die
Kfz-Belastung deutlich höher liegt. Die in Regelwerken empfohlene maximale
Anzahl an Kfz in Fahrradstraßen liegt bei 2.500 Kfz/Tag.
Planung:
Aus verkehrsplanerischer Sicht soll die
Fahrradstraße nicht in dem Bereich mit erhöhtem Kfz-Aufkommen hergestellt
werden, da anzunehmen ist, dass der Radverkehr durch den hohen Kfz-Anteil nicht
mehr den Vorrang genießen kann, der eigentlich die Grundfunktion einer
Fahrradstraße ist. Ein Übergang in Mischverkehr (Bestand) wird kritisch
gesehen, da somit eine bewusste Netzlücke zur Schwabacher Straße generiert
wird, in der der Radverkehr auf dem konfliktreichen Abschnitt im Mischverkehr
geführt wird. Genau an dieser Stelle braucht es jedoch eine gute und sichere
Radinfrastruktur. Durch Drehung der Schrägparkstände zu Längsparkständen kann
eine ausreichende Fahrbahnbreite für Radinfrastruktur geschaffen werden. Somit
können Radschutzstreifen hergestellt werden. Die derzeit abmarkierten
Schrägparkstände stehen auf einem ehemaligen baulich angelegten
Längsparkerstreifen. Die beschriebene Änderung von Schräg- zu Längsparkern ist
daher mit überschaubarem Aufwand umzusetzen. Zur Freihaltung von Sichtfelder an
Ein-/ Ausfahrten werden vor Hs-Nr. 23 Fahrradständer aufgestellt und durch eine
Grünfläche eingefasst. Insgesamt werden 8 Stellplätze und ein
Lastenradstellplatz neu eingerichtet.
Am Kreuzungsbereich zur Schwabacher
Straße bestehen zwei Behindertenparkplätze. Zur Herstellung von
Radschutzstreifen werden diese weiter nach Westen verlegt. 1 Stellplatz wird in
die Parkreihe vor dem Parkhaus Eckart-Plaza integriert. Der weitere Stellplatz
wird vor die Hs-nr. 23 verlegt. Dieser Standort ist ebenfalls gut
anfahrbar, jedoch weiter entfernt vom Eingang Ämtergebäude Süd. Der Stellplatz
im Längsparkstreifen liegt dafür näher am Ämtergebäude. Durch die
Sicherheitstrennstreifen zwischen Parken und Radinfrastruktur haben die
Behindertenstellplätze künftig einen erweiterten Sicherheitsraum neben dem
Parkstand.
E-Ladestation:
Kürzlich wurde durch die Infra Fürth
eine neue E-Ladesäule in diesem Bereich aufgestellt. Mit Drehung der Parkstände
kann im Bereich der Ladesäule, wie in Abb. 1 dargestellt, geparkt werden.
Aufgrund der begrenzten Kabellänge an der Schnellladestation ist grundsätzlich
nur ein Radius von ca. 4,0 m abgedeckt. Da die Station darüber hinaus seitlich
mit einem Anfahrschutz gesichert werden muss und sich hier entsprechende
Revisionstüren befinden, welche zu Wartungs- und Reparaturzwecken geöffnet
werden müssen, verkürzt sich der bedienbare Radius auf knapp 3,0 m. Es ist
zudem vom Fahrzeug-Modell abhängig, an welcher Position der Lade-Anschluss
verbaut ist. Damit ist die Kabellänge nicht für alle Fahrzeuge ausreichend. Der
Ladesäulenstandort ist ein Wunsch-Standort der Fürther Taxibetriebe, welcher an
die Infra herangetragen wurde. Nachdem eine Installation direkt in der
Schwabacher Straße bei den Taxi-Ständen nur mit sehr großem Aufwand möglich
gewesen wäre, wurde der Standort an die aktuelle Position verschoben.

Abb. 1: mögliche Parkstandsaufteilung mit
Fahrzeugdimensionen nach EAR 2023 (FGSV)
Für
eine weitere Nutzbarkeit der Station bestehen die Optionen:
·
Versetzen
der Ladestation (ca. 20.000 €)
·
Längeres
Kabel (7-10 m) installieren (ca. 20.000 €)
·
Verzicht
auf Radinfrastruktur und behalten der Schrägparkplätze
Für eine Versetzung würden sich die
Schrägparkplätze in der Flößaustraße vor Hausnummer 21 anbieten. Die
Kosten von rund 20.000 € umfassen den Tiefbau für ca. 50 m zum
nächsten Schrägparkplatz, Kabel bis zur Ladestation, Ladestation mit Fundament
versetzen, elektrisch ab- und anschließen und Inbetriebnahme-Prüfung
durchführen. Ein Kabeltausch ist ebenfalls mit Kosten von rund 20.000 €
verbunden. Es fallen Kosten für die zwei neuen Ladekabel, die Installation
durch den Hersteller, die Inbetriebnahme-Prüfung sowie die Neueichung durch das
Eichamt Nürnberg an. Aus Gründen der Effizienz und zur Reduzierung künftigen
Aufwands wird ein Kabeltausch empfohlen.
Einordnung in den
Mobilitätsplan 2035+:
Mit Herstellung der Fahrradstraße werden folgende Ziele des Mobilitätsplans umgesetzt.
Schlüsselmaßnahmen:
- Umsetzung des Radverkehrskonzepts
Quick-Win-Maßnahmen:
- Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs
- Verbesserung des Fahrradparkens
- Öffentlicher Raum und Parkraum
Kosten
Fahrradstraßen sind im Allgemeinen über das Sonderprogramm Stadt und Land förderfähig. Es wird sich insbesondere dort um eine Förderung bemüht. Die Förderquote liegt hier bei bis zu 75 % bzw. bei finanzschwachen Kommunen bis 90 %.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Ca.
150.000 € |
|
nein |
x |
ja |
Unterhalt |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst. 6300.9502.6000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
x |
Vmhh |
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|
wenn nein,
Deckungsvorschlag: evtl.
Fehlbetrag aus HH-Stelle Radfahren in Fürth: 5900.9500.0000 |
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Anlage 1_2025-05-20_Fahrradstraße Austraße-Flößaustraße_Plan1
Anlage 2_2025-05-20_Fahrradstraße Austraße-Flößaustraße_Plan2
Anlage 3_2025-05-20_Fahrradstraße Austraße-Flößaustraße_Plan3
Anlage 4_2025-05-20_Instruktionszusammenfassung_FS Austraße
Anlage 5_2025-05-20_FS-Austraße Sicherheitsaudit Abwägung
Anlage 6_Klimaprüfung
