Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 12.05.2025 werden be-schlossen.


1. Drei Wegabschnitte zwischen Anwesen Heilstättenstr. 103-117

„Für bereits als beschränkt-öffentlicher Weg mit Widmungsbeschränkung „Gehweg“ gewidmete Wegabschnitte auf dem Grundstück Fl.Nr. 469/91, sowie auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 469/97 und auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 469/102 Gem. Dambach wird die Widmungsbeschränkung auf „Gehweg, Radfahrer frei“ erweitert (betrifft drei Wegabschnitte zwischen den Anwesen Heilstättenstr. 103-117).“

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die Widmungsbeschränkung wird entsprechend der Verkehrsbedeutung erweitert.)

 

2. Wegabschnitt zwischen den Anwesen Heilstättenstr. 119-125

„Eine bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 469/97 Gem. Dambach erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg, Radfahrer frei“.

 (Wegabschnitt zwischen den Anwesen Heilstättenstr. 119-125).“

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)

 

3. Wegabschnitt zwischen den Anwesen Heilstättenstr. 127-131

 

„Eine bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 469/97 Gem. Dambach erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg, Radfahrer frei, Zufahrt zu den Stellplätzen des Anwesens Heilstättenstr. 127 frei“.  (Wegabschnitt zwischen den Anwesen Heilstättenstr. 127-131).“

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)

 

4. Markplatz

„Für die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmeten Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1468/2 und 1468/73 Gem. Fürth wird die Widmungsbeschränkung von „Fußgängerzone“ auf „Fußgängerzone, Radfahrer frei, Lieferverkehr von 19 – 10.30 Uhr frei von Königstraße aus, vier Parkplätze von Gustavstraße aus“ erweitert (Marktplatz).“

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die Widmungsbeschränkung wird entsprechend der Verkehrsbedeutung erweitert.)

 

5. Dr.-Max-Grundig-Anlage um Paradiesbrunnen

„Bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1127/16, 1128 und 1468/41 Gem. Fürth erhalten die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Dr.-Max-Grundig-Anlage um den Paradiesbrunnen).

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmeten Flächen müssen noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)

 

6. Wegflächen zwischen Dr.-Max-Grundig-Anlage und Rudolf-Breitscheid-Straße

„Bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1127/16 und 1468/41 Gem. Fürth erhalten die Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg“ (Wegflächen zwischen der Dr.-Max-Grundig-Anlage und der Rudolf-Breitscheid-Straße).“

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmeten Flächen müssen noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)

 

7. Wege vor Anwesen Königswarter 26-28

„Eine bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1128 Gem. Fürth erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Wege vor Anwesen Königswarterstraße 26/28).“

 

 (Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


7 Lagepläne