Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 12.05.2025 werden be-schlossen.
1. Drei
Wegabschnitte zwischen Anwesen Heilstättenstr. 103-117
„Für bereits als beschränkt-öffentlicher Weg mit Widmungsbeschränkung „Gehweg“ gewidmete Wegabschnitte auf dem Grundstück Fl.Nr. 469/91, sowie auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 469/97 und auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 469/102 Gem. Dambach wird die Widmungsbeschränkung auf „Gehweg, Radfahrer frei“ erweitert (betrifft drei Wegabschnitte zwischen den Anwesen Heilstättenstr. 103-117).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die Widmungsbeschränkung wird entsprechend der Verkehrsbedeutung erweitert.)
2. Wegabschnitt
zwischen den Anwesen Heilstättenstr. 119-125
„Eine bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 469/97 Gem. Dambach erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg, Radfahrer frei“.
(Wegabschnitt zwischen den Anwesen Heilstättenstr. 119-125).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
3. Wegabschnitt
zwischen den Anwesen Heilstättenstr. 127-131
„Eine bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 469/97 Gem. Dambach erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg, Radfahrer frei, Zufahrt zu den Stellplätzen des Anwesens Heilstättenstr. 127 frei“. (Wegabschnitt zwischen den Anwesen Heilstättenstr. 127-131).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
4. Markplatz
„Für die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmeten Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1468/2 und 1468/73 Gem. Fürth wird die Widmungsbeschränkung von „Fußgängerzone“ auf „Fußgängerzone, Radfahrer frei, Lieferverkehr von 19 – 10.30 Uhr frei von Königstraße aus, vier Parkplätze von Gustavstraße aus“ erweitert (Marktplatz).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die Widmungsbeschränkung wird entsprechend der Verkehrsbedeutung erweitert.)
5.
Dr.-Max-Grundig-Anlage um Paradiesbrunnen
„Bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1127/16, 1128 und 1468/41 Gem. Fürth erhalten die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Dr.-Max-Grundig-Anlage um den Paradiesbrunnen).
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmeten Flächen müssen noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
6. Wegflächen
zwischen Dr.-Max-Grundig-Anlage und Rudolf-Breitscheid-Straße
„Bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 1127/16 und 1468/41 Gem. Fürth erhalten die Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg“ (Wegflächen zwischen der Dr.-Max-Grundig-Anlage und der Rudolf-Breitscheid-Straße).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmeten Flächen müssen noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
7. Wege vor
Anwesen Königswarter 26-28
„Eine bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1128 Gem. Fürth erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Wege vor Anwesen Königswarterstraße 26/28).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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7 Lagepläne