Kenntnisnahme
Zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird wie folgt Stellung genommen:
1.
Im Zeitraum September 2024 bis April 2025 wurde folgende Anzahl von verbotswidrig auf Parkplätzen mit E-Ladesäulen abgestellte Verbrennerfahrzeuge verwarnt
September
2024: 53
Oktober
2024: 51
November
2024: 17
Dezember
2024: 22
Januar 2025: 25
Februar
2025: 11
März 2025: 77
April 2025: 89
Hinsichtlich der erst vor Kurzem errichteten Ladesäulen in der Hirschenstraße und Rosenstraße kam es zu Verzögerungen bei der Beschilderung und Markierung an diesen Standorten. Infolgedessen durften für diesen Übergangszeitraum auch Verbrennerfahrzeuge vor den E-Ladesäulen parken. Hierzu gingen auch im Straßenverkehrsamt Beschwerden ein.
Die Verwaltung ist bestrebt, die Beschilderungen schnellstmöglich nach der Installation neuer E-Ladesäulen anzuordnen und aufzustellen. Dies kann allerdings immer erst erfolgen, wenn die entsprechende Fertigstellungsmeldung der infra fürth gmbh vorliegt.
2.
Falschparker an E-Ladesäulen liegen bereits im Fokus der Kommunalen Verkehrsüberwachung. Im Rahmen des Außendienstes der Verkehrsüberwachung wird auf die Freihaltung der E-Ladesäulen für berechtigte Fahrzeuge ebenso ein hohes Augenmerk gelegt, wie auf die übrigen Belange des ruhenden Verkehrs.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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