1.
Der
Bau- und Werksausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferats zur Kenntnis.
2.
Der
Bau- und Werksausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vergabe eines
innerstädtischen Nachverdichtungskonzepts vorzubereiten.
Anlass
Die CSU-Stadtratsfraktion
stellte am 19.01.2024 einen Antrag zu Erstellung eines innerstädtischen
Freiflächenkonzeptes für Baulücken. Anlass für den Antrag war eine im Jahr 2022
angedachte Bebauung einer Baulücke neben dem Logenhaus in der Amalienstraße. Die
CSU-Stadtratsfraktion führte in ihrem Antrag aus, „dass die Stadt für noch
vorhandene innerstädtische Baulücken ein Konzept entwickeln muss, bei dem die
Möglichkeit und Art der Bebauung im Einklang mit den städtischen und
gesellschaftlichen Interessen liegen.“
Der Bau- und Werkausschuss vom
06.03.2024 fasste daraufhin den Beschluss, dass das Stadtplanungsamt die
Kosten, Fördermöglichkeiten und rechtlichen Konsequenzen ermitteln und dem Bau-
und Werkausschuss vorstellen solle.
Mögliche Konzeptinhalte
Im Zuge eines
Freiflächenkonzeptes für Baulücken sollen die innerstädtischen Baulücken und
deren Umgebung hinsichtlich ihrer Bedeutung für Stadt(-gesellschaft) und Klima
(u.a. hinsichtlich des Stadtbildes, Mikroklimas, der Naherholung) analysiert
werden. Darauf aufbauend könnten Nutzungs- bzw. Bebauungskonzepte für die
jeweiligen Baulücken erstellt werden: Ist eine Bebauung der Baulücke
wünschenswert, werden Vorschläge für die Art der Bebauung (u.a. Geschossigkeit,
Fassade, Dachform) erstellt, die im Einklang mit städtischen und
gesellschaftlichen Interessen sind. Falls ein gewichtiger Grund (bspw. aus der
Stadtklimaanalyse) gegen eine Bebauung besteht, soll dafür ein Nutzungskonzept
mit Begründung erstellt werden.
In einem zweiten Teil des
Auftrags sollte das beschriebene Vorgehen auf vorher identifizierte
untergenutzte Flächen, wie z.B. Parkplätze, Garagenhöfe oder Tankstellen in der
Innenstadt angewendet werden und auch für diese Flächen Nutzungskonzepte
erstellt werden.
Grundlage für ein
Freiflächenkonzept stellt das bestehende Baulückenkataster der Stadt Fürth
sowie die Stadtklimaanalyse dar, die voraussichtlich 2025 fertiggestellt wird.
Fokusbereich des
Freiflächenkonzepts soll die erweiterte Kernstadt sein, einschließlich Süd- und
Oststadt; der exakte Analysebereich wird im Leistungsverzeichnis konkretisiert.
Vorteile eines
Freiflächenkonzeptes
Das angedachte innerstädtische
Freiflächenkonzept soll dabei helfen, ähnliche Vorgänge wie in der
Amalienstraße in der Zukunft zu vermeiden und eine städtebaulich angemessene
und verträgliche Nachverdichtung im Sinne der Innenentwicklung zu fördern. Das
Konzept würde darüber hinaus Transparenz schaffen, denn Eigentümer und
Bauträger könnten frühzeitig zu den jeweiligen Baulücken beraten werden.
Vor dem Hintergrund der
wachsenden Stadtbevölkerung Fürths und dem Druck auf dem Wohnungsmarkt stellt
die Nachverdichtung in Baulücken ein wichtiges Instrument dar, der zunehmenden
Flächenversiegelung entgegen zu wirken und stattdessen bereits erschlossene
Gebiete zu nutzen und auf vorhandene Infrastruktur zurück zu greifen. Die
Wohnraumgewinnung durch Nachverdichtung statt durch Neuausweisung wirkt sich
wiederum auch positiv auf das Stadtklima aus. Eine Nachverdichtung kann durch
die Schließung von Lücken außerdem das Stadtbild verbessern. Nach dem BauGB §
1a, Abs. 2 BauGB soll „(…) zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme
von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der
Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung
und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung (…)“ genutzt werden.
Da der Innenstadtbereich der
Stadt Fürth ein wertvoller Teil der Stadt sowohl für Bewohnerinnen und Bewohner
als auch Besucherinnen und Besucher ist und eine hohe Denkmaldichte aufweist,
gilt es, die Baulücken auf optimale Weise – für die Stadtbevölkerung wie auch
das Stadtbild – nachzuverdichten und ebenso zu identifizieren, ob eine
Nicht-Bebauung einen höheren Mehrwert für die Stadt bietet im Hinblick auf ein
Grün- und Freiflächendefizit in der Innenstadt.
Kosten und Fördermöglichkeiten
Je nach Auftragsumfang kann voraussichtlich mit Kosten von 50.000 bis 70.000 Euro gerechnet werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Jahr nach Beauftragung. Die Bearbeitung sollte im Jahr 2026 erfolgen.
Dem Grunde nach handelt es sich - nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken - bei dem Freiflächenkonzept um eine förderfähige Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung. Der Regelfördersatz beträgt 60 %.
Rechtliche Konsequenzen
Das innerstädtische Freiflächenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept ist kein förmlicher Bauleitplan. Es hat keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, entfaltet aber Bindungswirkung im Sinne einer Abwägungsrelevanz bei späteren städtebaulichen Entscheidungen (insbesondere bei der Aufstellung von Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen). Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne unter anderem auch städtebauliche Entwicklungskonzepte und sonstige Planungen zu berücksichtigen. Ferner kann es Fördervoraussetzung für spezifische Förderprogramme sein. Darüber hinaus dient es als strategische Grundlage für weitere Planungen (Stadtteil- und Quartierskonzepte) und städtebauliche Maßnahmen. Im Rahmen Bauberatung kann das Konzept Transparenz und Planungsverständnis fördern und damit zur Akzeptanz beitragen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
bis
70.000, abzüglich Förderung € |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: ein kann kein Deckungsvorschlag unterbreitet werden |
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