Betreff
Antrag "Parkraum-Offensive" der CSU-Fraktion vom 16.04.2025
Vorlage
SpA/1259/2025
Aktenzeichen
AG-Ö/2390/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag der CSU ist damit behandelt.

 

Die Maßnahmen zum Parkraummanagement aus dem Mobilitätsplan werden 2025 in die Fortschreibung der Prioritätenliste der Verkehrsplanung aufgenommen.


Antrag an die Verwaltung

 

Im o. g. Antrag der CSU-Fraktion soll die Verwaltung beauftragt werden, ein Konzept zur „Parkraumoffensive“ zu erstellen. Damit soll das Ziel verfolgt werden, mehr öffentlichen und privaten Parkraum zu schaffen. Für im öffentlichen Raum entfallene Stellplätze wird eine Kompensation gefordert.

 

Einordnung des Antrags in bestehende Pläne und Konzepte

 

Im Leitbild des Mobilitätsplans wird Fürth als eine lebenswerte Großstadt beschrieben. Der öffentliche Raum soll eine hohe Aufenthaltsqualität aufweisen. Die Erreichbarkeit soll gleichzeitig für alle Verkehrsarten gewährleistet sein (StR/1274/2025).

 

Das Leitbild wird mit dem Ziel konkretisiert, den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) zu stärken. Dieses Ziel steht im Konflikt mit einer Erhöhung des Parkraums, da für die Mobilitätswende auch Flächen des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Raum für den Umweltverbund umgenutzt werden müssen. Außerdem induziert ein höheres Parkraumangebot mehr Pkw-Verkehr in der Stadt.

 

Die Ziele des Mobilitätsplans decken sich mit denen des Integrierten Klimaschutzkonzepts der Stadt Fürth (OA/0506/2021).

 

Im Mobilitätsplan sind die im vorliegenden Antrag aufgeführten Maßnahmen des Parkraummanagements bereits aufgeführt:

 

  • Parkraumbewirtschaftung ausbauen,
  • Feierabendparken erproben (privaten Parkraum zeitweise für das öffentliche Parken freigeben) und
  • Quartiersparkhäuser einrichten.

 

Diese Maßnahmen sind ebenso im Parkraumkonzept Stadt Fürth für die Innen- und Südstadt hinterlegt (SpA/1024/2022).

 

Empfehlung der Verwaltung und zukünftige Planungen

 

Die Verkehrsplanung beteiligt sich am Projekt „Parken neu organisieren (Pano)“ des Difu (Deutsches Institut für Urbanistik). Im Projekt wird der Stand aus Praxis und Wissenschaft zum ruhenden Verkehr aufgezeigt und gute Beispiele aus anderen Kommunen ausgetauscht. Vertiefend können im Projekt konkrete Fragestellungen gemeinsam mit Experten bearbeitet werden.

Die Verwaltung wird o. g. Maßnahmen aus dem Mobilitätsplan ins Projekt einbringen und untersuchen, in welchen städtischen Lagen diese die größte Wirkung hinsichtlich der Ziele des Mobilitätsplans entfalten.

 

Die Stadt Nürnberg beteiligt sich ebenso an dem Projekt. Ggf. können Synergien genutzt werden, da der Stadtverwaltung der Nachbarstadt ein ähnlich lautender Antrag der dortigen CSU-Fraktion vorliegt.

 

Zur Parkraumbewirtschaftung liegen der Verwaltung Empfehlungen aus dem Parkraumkonzept für die Süd- und Innenstadt vor. In beiden Stadtteilen besteht teils hoher Parkdruck. Vorerst soll in diesen Stadtteilen sukzessive Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden, bevor weitere Stadtteile untersucht werden.

 

Das sog. „Feierabendparken“ (Parken auf Parkplätzen des Einzelhandels (z. B. Supermärkte) außerhalb der Öffnungszeiten) wird im Parkraumkonzept für die Südstadt empfohlen. Dort soll dieser Ansatz untersucht und pilotiert werden. Auch in städtebaulichen Verträgen kann das „Feierabendparken“ als Vertragsklausel aufgenommen werden, soweit der Immissionsschutz gewahrt ist und dies mit baurechtlichen Vorgaben einher geht. Insgesamt ist mit dieser Maßnahme zunächst ein nicht unerheblicher Planungs- und Abstimmungsaufwand für die Verwaltung verbunden (Standorteignung, baurechtliche Prüfung, Zugangssysteme, Versicherungsschutz, Kontrollen, Haftung u.a. Fragen sind zu klären), der im Rahmen des Pano-Projekts abgegolten werden soll.

 

Im Parkraumkonzept werden ebenso Quartiersparkhäuser für die Südstadt empfohlen. Soweit dort Flächen verfügbar sind, soll deren Eignung von der Verwaltung untersucht werden.

 

Die Verwaltung verfolgt die sukzessive Anpassung des öffentlichen Straßenraums, um die Ziele des Mobilitätsplan umzusetzen. Bei den Vorplanungen entfallen nur moderat öffentliche Stellplätze. Die genaue Anzahl wird jeweils ermittelt und in entsprechenden Beschlussvorlagen dargestellt.

 

Im Rahmen von Bauanträgen und Bebauungsplänen wird bisher ausreichend auf das Angebot an neuen Stellplätzen eingegangen, in dem die Stellplatz- und Abstellplatzsatzung (BaF/0130/2023) angewendet wird. Im Zuge der Novellierung der Bayerischen Bauordnung muss diese aktuell Überarbeitet und angepasst werden. Die Verwaltung legt einen entsprechenden Entwurf im Lauf des Jahres zur Beschlussfassung vor.

 

Die vorgesehenen Maßnahmen zielen darauf ab, in den betroffenen Stadtbereichen, in denen ein hoher Parkdruck festgestellt wurde, gezielte Verbesserungen zu erzielen. Diese Maßnahmen wurden einer fachlichen Prüfung unterzogen und hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Zielen des Mobilitätsplans sorgfältig überprüft. Eine pauschale und allgemeine Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen oder die Schaffung zusätzlicher Parkräume ist aus städtebaulichen, verkehrlichen sowie klimaschutztechnischen Gründen nicht realisierbar.

 

Prüfung der Klimarelevanz aktuell nicht möglich

 

Da über den Antrag vorerst beraten wird, ist eine dezidierte Klimaprüfung nicht möglich. Sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen vollumfänglich an die Verwaltung beauftragt werden, ist von einer stark negativen Klimawirkung auszugehen.

 

Im Antrag erwartet die CSU-Stadtratsfraktion den Ausbau von Parkflächen, was grundsätzlich die Pkw-Nutzung fördert. Entfallener Parkraum soll kompensiert werden, wodurch zukünftig eine erhöhte Flächenversiegelung zu erwarten ist, was den Zielen der Mobilitätswende und des Klimaschutzgesetzes entgegensteht. Im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbunds kann die Klimawirkung hingegen positiver bewertet werden.

 

Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen haben eine steuernde Wirkung als Push-Maßnahme, die in Kombination mit Pull-Maßnahmen für den Umweltverbund (z. B. Radwegeausbau, Verbesserung ÖV-Angebot) ein Beitrag zum Klimaschutz sind. Eine pauschale Kompensation von Parkraum und die Antizipation des Trends steigender Motorisierung durch die Schaffung zusätzlichen Parkraums widerspricht jedoch den Zielen des Mobilitätsplan als auch des Klimaschutzkonzepts. Es ist erforderlich und erklärtes Ziel des vom Stadtrat beschlossenen Mobilitätsplans, die vorhandenen Flächen in der Stadt neu zu verteilen, sodass die Nutzung des Umweltverbunds attraktiver wird. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Entlastung des öffentlichen Raums vom Parken sind durchaus dort möglich, wo hoher Parkdruck herrscht und Parkraumbewirtschaftung mit Maßnahmen für den Umweltverbund in Kombination durchgeführt werden.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.04.2025 - "Parkraum-Offensive"

 

Informationen zum Difu-Projekt „Parken neu organisieren (Pano)“