Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans für die Stadt Fürth mit Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung auszuschreiben.
Ausgangslage
Der aktuell gültige Nahverkehrsplan (NVP) der Stadt Fürth wurde im Jahr 2018 beschlossen (SpA/565/2018). Die dort enthaltenen Anforderungen an Qualität und Umfang des vorgesehenen Verkehrsangebotes, die gemäß § 8 PBefG (3) grundsätzlich im Rahmen einer Nahverkehrsplanerstellung zu definieren sind, bilden seither das Grundgerüst für den ÖPNV auf dem Fürther Stadtgebiet. Die Erarbeitung des Nahverkehrsplans (NVP) erfolgte unter einem engen Zeitplan. Hintergrund war, dass der NVP – auf Grundlage der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 – als Instrument diente, um die weitere Durchführung des Stadtverkehrs durch die infra fürth verkehr gmbh sowie den dafür notwendigen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) der Stadt Fürth an das Unternehmen konkret auszugestalten.
Dieser öDA läuft Ende des Jahres 2029 aus und muss Ende des Jahres 2027 in Form einer europaweiten Vorabbekanntmachung vom Aufgabenträger neu ausgeschrieben werden. Aus diesem Grund ist es zum aktuellen Zeitpunkt erforderlich, den Nahverkehrsplan neu aufzustellen und damit zeitgemäße Qualitätsstandards für den ÖPNV Fürth sowie ein überarbeitetes Zielnetz zu definieren. Das im Rahmen des Nahverkehrsplans neu zu konzipierende Zielnetz kann damit mit Inkrafttreten des neuen öDA umgesetzt werden.
Empfehlungen zur Fortschreibung des
Nahverkehrsplans
Grundlegende Kapitel des Nahverkehrsplans bauen auf einer vertieften Analyse von Struktur- und Verkehrsentwicklungsdaten auf, die einem stetigen Veränderungsprozess unterliegen. Nach A10.1 der Leitlinie für die Nahverkehrsplanung in Bayern (1998) und Art. 13 Abs. 2 Satz 3 BayÖPNVG wird aus diesem Grund eine Fortschreibung des NVP in regelmäßigen Abständen empfohlen, um die Aktualität des NVP gewährleisten und auf Veränderungen im Stadtgebiet angemessen reagieren zu können. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände listet im „Leitfaden Nahverkehrsplan“ Anlässe auf, die die Notwendigkeit einer Erstellung oder Fortschreibung des NVP begünstigen. Beispielhaft seien hier als Hauptanlässe die Berücksichtigung lokaler Master-Planungen (wie z. B. Verkehrsentwicklungspläne o. ä.) sowie gravierende strukturelle Veränderungen bei den Einwohner- und/oder Arbeitsplatzzahlen zu nennen. Übertragen auf die Stadt Fürth und mit Blick auf den aktuell gültigen NVP zeigt sich, dass sich entwickelnde Arbeitsplatzschwerpunkte, wie der Golfpark, anstehende Veränderungen in der Schullandschaft und infrastrukturelle Entwicklungen zum damaligen Zeitpunkt noch nicht in ausreichendem Maße absehbar waren und somit im Rahmen des Erstellungsprozesses nicht bzw. nur bedingt einfließen konnten. Darüber hinaus war im Zeitraum zwischen 2014 und 2022 gemäß statistischer Daten aus dem Landesamt für Statistik Bayern ein Bevölkerungswachstum in der Stadt Fürth von circa 7,9 % zu verzeichnen.
Einordnung in den Mobilitätsplan
Auch die Ergebnisse des am 29.01.2025 beschlossenen Mobilitätsplans Fürth 2035+ (SpA/1217/2024) bleiben beim derzeitigen NVP unberücksichtigt, wobei insbesondere dieser die Handlungsnotwendigkeit im Bereich des ÖPNV unterstreicht. Als Schlüsselmaßname wird im Endbericht unter „Handlungsfeld 2: Effizienter und effektiver Umweltverbund“ die Optimierung des Busnetzes empfohlen. Mit Beschluss des Mobilitätsplans durch den Stadtrat wurde diese Schlüsselmaßnahme zur Quick-Win-Maßnahme. Sie soll daher gemäß o. g. Stadtratsbeschluss mit oberster Priorität und unter Betrachtung des gesamten Stadtgebietes bearbeitet werden.
Bedeutung des NVP
Ein NVP ist ein verbindliches Planungsinstrumentarium, das die angestrebte Entwicklung des Linien- und Fahrplanangebotes vorgibt und gleichzeitig qualitative Anforderungen an Fahrzeuge und Infrastruktur (v.a. Barrierefreiheit, Haltestellen, Multimodalität) und den Betrieb definiert sowie den gewünschten Service festlegt. Gegenüber der Verwaltung hat ein NVP eine Selbstbindungswirkung. Rechtliche Verbindlichkeit erlangt der NVP erst mit der Übernahme seiner Inhalte in einen öffentlichen Dienstauftrag (öDA), wie es bereits im Zuge des aktuell noch gültigen öDA Anwendung fand. Insbesondere bei der Vergabe von Linienbündeln dient der NVP als zentrales Steuerungsinstrument und verleiht den Entscheidungen der Verwaltung eine klare kommunalpolitische Legitimation.
Vorgehen (Vergabe und Beteiligung)
Das Ziel der NVP-Neuerstellung ist eine umfassende Busnetzoptimierung bei etwa gleichbleibender Betriebsleistung und stabilem Finanzierungsbedarf. Mit dieser Optimierung soll gleichzeitig eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNV-Netzes erfolgen, um die Fahrgastnachfrage zu erhöhen. Abgewogen werden sollen dabei auch, inwieweit neue flexible Bedienformen wie On-Demand-Verkehre das bestehende Liniennetz sinnvoll ergänzen können.
Ein weiteres Ziel ist es, die Kundenzufriedenheit und Verlässlichkeit des ÖPNV zu erhöhen und damit zu einer langfristigen Steigerung des Modal Split-Anteils beizutragen. Eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung wird aus diesem Grund im neu aufzustellenden NVP als integraler Bestandteil betrachtet, um eine breite Beteiligung und Akzeptanz in der Bevölkerung sicherzustellen.
Der Beratungskreis des NVP, dessen Zusammensetzung zu Beginn der Bearbeitung des NVP aktualisiert wird, bleibt hierbei ein wichtiges Gremium für die Begleitung und Umsetzung. Die Kosten für die Bearbeitung werden auf ca. 200.000€ geschätzt und können mit den bestehenden Haushaltsmitteln für den Mobilitätsplan und den Nahverkehrsplan gedeckt werden.
Im geltenden NVP Fürth Stadt 2018 findet sich eine Vielzahl an Prüfaufträgen. Noch nicht abgearbeitete Prüfaufträge werden im Rahmen der Neuaufstellung des NVP geprüft und bei Bedarf eingearbeitet.
Zeitplan und öDA
Die Grundlage für die derzeitigen Verkehrsleistungen der infra fürth verkehr gmbh auf dem Fürther Stadtgebiet bildet der öDA, welcher im Dezember 2019 wirksam wurde. Beim öDA handelt es sich um einen Vertrag gem. EU-Verordnung (EG) 1370/2007, mit dem ein Aufgabenträger ein Verkehrsunternehmen mit der Erbringung von Leistungen im ÖPNV beauftragt. Mit dem öDA kann der Aufgabenträger den Verkehrsbetrieb steuern und die Finanzierung gegenüber den Verkehrsunternehmen regeln. Der aktuelle öDA mit der infra fürth verkehr gmbh läuft bis Dezember 2029. Um eine Einhaltung geltender Fristen zu gewährleisten, ist die Ausschreibung des neuen NVP im laufenden Jahr 2025 vorgesehen. Die Vergabe ist für Anfang des Jahres 2026 geplant. Ziel ist die Fertigstellung und der Beschluss des neuen NVP bis Ende 2027, woran dann mit der europaweiten Vorabbekanntmachung die Ausschreibung des neuen öDA anschließt.
Zusammenfassung und weiteres Vorgehen
In Anbetracht der beschriebenen Sachverhalte ist die Verwaltung nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass mit Blick auf den geltenden NVP und die sich daraus noch ergebenden Fortschreibungsmöglichkeiten eine Neuaufstellung eines NVP sinnvoll und für die Förderung eines modernen ÖPNV in Fürth unabdingbar ist.
Nach erfolgtem Beschluss werden die Vorbereitungen für die Ausschreibung zur Neuaufstellung des NVP vorgenommen. Anschließend erfolgen die Ausschreibung und Vergabe, um Anfang 2026 mit der Bearbeitung und Öffentlichkeitsarbeit beginnen zu können.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
Ca.
200.000 € |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
X |
ja |
Hst. 01.6100.6555.1000 und und |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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