Die Wertgrenzen in § 3 Abs. 1 Nr. 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Fürth (GeschO), ab denen die Zuständigkeit auf den Stadtrat übergeht, werden von 500.000 Euro auf 2.000.000 Euro angehoben.
Die Vertretungsregelung in § 8 Abs. 4 GeschO wird entsprechend der aktuellen Rechtslage angepasst.
Die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Fürther Stadtrat vom 28.05.2025 wird hiermit erlassen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung außer Kraft. Die geänderte Geschäftsordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Wertgrenzen:
Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 07.04.2025 einstimmig empfohlen, die Wertgrenzen in § 3 Abs. 1 Nr. 11, GeschO, ab denen die Zuständigkeit auf den Stadtrat übergeht, von 500.000 Euro auf 2.000.000 Euro anzuheben.
Die Anhebung der Wertgrenzen soll mit der Zielsetzung erfolgen den Handlungsspielraum des Bau- und Werksausschusses zu erweitern und somit Verfahrensabschlüsse beschleunigen.
Vertretungsregelung:
Die bisherige Vertretungsregelung für Ausschüsse entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Die vorgeschlagene Änderung entspricht den Festlegungen in Art. 33. Abs. 2 Satz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung und ist der beiliegenden Synopse zu entnehmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Beschluss des Ältestenrates vom 07.04.2025 zur Anhebung der Wertgrenzen
Anlage 2: Synopse zur Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Fürth
Anlage 3: Geschäftsordnung für den Stadtrat Fürth (GeschO); Stand 28.05.2025