Betreff
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), hier Information über Vergabeverfahren
Vorlage
SpA/1262/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

1.    Die Mitglieder des Bau- und Werksausschusses nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Anlass

Im Dezember 2022 haben der Bau- und Werkausschuss (BWA/137/2022, 07.12.2022) und der Stadtrat (StR/149/2022, 21.12.2022) den Beschluss gefasst, ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufzustellen.

 

Ein ISEK stellt ein gebietsbezogenes, strategisches und praxisorientiertes Steuerungsinstrument für die Stadtentwicklung dar. Es basiert auf einem ganzheitlichen und integrativen Planungsansatz und wird im Rahmen eines dialog- und prozessorientierten Vorgehens erstellt.

Der gesamte ISEK-Prozess wird durch eine umfassende Beteiligung der Stadtverwaltung, Politik, Stakeholder sowie Bürgerinnen und Bürgern mit verschiedenen Formaten begleitet.

Zudem ist das ISEK eine notwendige Voraussetzung für der Förderung im Rahmen aller Städtebauförderprogramme und ein zentraler Baustein zur Bündelung von Mitteln aus EU-, Bundes- und Landesprogrammen.

 

 

Zeitplan der Vergabe

Für die externe Beauftragung der inhaltlichen Erarbeitung, Prozessgestaltung und des Beteiligungsverfahrens bereitet die Verwaltung aktuell die Vergabeunterlagen vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass Mitte Juli die Abstimmung zu den Unterlagen abgeschlossen ist und die Ausschreibung beginnen kann. Da die geschätzte Auftragssumme über dem Schwellenwert von 221.000 € liegt, ist ein europaweites Vergabeverfahren notwendig. Es wird ein Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb und Bietergesprächen angestrebt.

Die Verwaltung beabsichtigt, das Vergabeverfahren bis Ende des Jahres abzuschließen und den Zuschlag im Dezember zu erteilen.

Kosten und Förderung

Die Verwaltung geht davon aus, dass für die externe Beauftragung (abhängig von qualitativen sowie inhaltlichen Ansprüchen, auch an Beteiligungsumfang und -formate) zwischen 400.000 und 550.000 € benötigt werden. Diese sind vorbehaltlich der zugewiesenen Förderkontingente dem Grunde nach förderfähig im Rahmen der Städtebauförderung. Der Regel-Fördersatz beträgt hier 60% der förderfähigen Kosten.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten

220.000

(40% von 550.000)

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

x

ja

Hst. 6100.65553000

Budget-Nr. 61000

im

x

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: