Betreff
Stellplatzablöse von 1 Kfz.-Stellplatz, Schulstraße 4, Gemarkung Poppenreuth, Flur-Nr. 105/12
Vorlage
BaF/0158/2025
Aktenzeichen
2025/2908/602/VG/15 Kno
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stellplatzablöse von 1 Kfz.-Stellplatz wird ausnahmsweise zugestimmt


Ausgangslage

Der Verwaltung liegt ein Antrag zur weiteren Bebauung des Anwesens vor.

 

Stellplatzablöse

Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück die Errichtung eines weiteren Einfamilienhauses mit 1 Kraftfahrzeugstellplatz.

 

Von den bauordnungsrechtlich notwendigen 2 Kfz-Stellplätzen kann ein Stellplatz auf dem antragsgegenständlichen Grundstück nachgewiesen werden,

1 Kfz-Stellplatz soll abgelöst werden. Das Vorhaben befindet sich in der Zone II gemäß Anlage 2  - Bereiche mit reduzierter Stellplatzanforderung

der Stellplatzsatzung.

Der Stellplatzbedarf von 2 Kraftfahrzeugstellplätzen für das bestehende Wohngebäude wird in der vorhandenen Doppelgarage nachgewiesen.

 

Stellungnahmen der Fachämter

 

Das Tiefbauamt und das Straßenverkehrsamt stimmt der Ablösung der Stellplätze aufgrund des Parkdrucks nicht zu.

 

Aufgrund des Stellplatzbedarfs gemäß der derzeitigen Garagenstellplatzverordnung und zugunsten eines unversiegelten Vorgartenbereichs stimmt die Bauaufsicht der Stellplatzablöse zu, ebenso die Stadtplanung mit Abteilung Verkehrsplanung aufgrund der guten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan

Luftbild

Grundrisse