Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.
Ausgangslage
Der Bau- und Werkausschuss hat
die Planung des o. g. Kreuzungsbereichs beschlossen, bitte aber bei der
weiteren Planung und Ausführung um Prüfung an drei Stellen.
Prüfauftrag 1: Verlegung der geplanten Lastenradstellplätze mit Errichtung eines Kfz-Parkplatzes in der Rosenstraße
Der Bau- und Werkausschuss bittet zu prüfen, ob die seitens des Tiefbauamtes auf der ehemaligen Parkplatzzufahrt der Tanzschule geplanten Stellplätze für drei Lastenfahrräder auf die nahe gelegene Grünfläche am Fußgängerüberweg versetzt werden können. Die Zufahrt wird nach dem Ausbau der Rosenstraße 2014 nicht mehr benutzt (neue Zufahrt von der Theaterstraße aus) und könnte so aus Sicht des Ausschusses als regulärer Kfz-Stellplatz ausgebaut und genutzt werden.
Prüfungsergebnis:
In der seitens TfA für die Lastenräder vorgesehenen Fläche befindet sich ein Unterflurhydrant, welcher (innerhalb sonst für Parken zugelassener Flächen) nicht von Kfz überparkt werden darf (§ 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO). Dieser müsste vor Errichtung eines Parkplatzes im ansonsten straßenbaulich nicht betroffenen Bereich von der infra fürth verlegt werden.
Zudem ist eine Errichtung der drei vorgesehenen Lastenradstellplätzen mit regelkonformen Abständen ist auf der neuen Fläche nicht möglich. Es müsste hier ein Stellplatz entfallen.
Seitens des Baureferats wird diese Änderung daher nicht befürwortet.
Prüfauftrag 2: Feste Begrenzung vor dem Eingang der Grundschule zur Verbesserung der Schülersicherheit
Der Bau- und Werkausschuss bittet zu prüfen, ob vor dem Eingang der Schule durch Anbringen einer festen Absperrung ein Herauslaufen von Schülern auf die Rosenstraße verhindert werden kann.
Prüfungsergebnis:
Die vorhandene, große Doppeltüre stellt den einzigen Zugang zum Schulhof dar. Anlieferungen für Schulbetrieb, Haustechnik etc. finden ausschließlich über diesen Zugang statt. Ein Schutzgitter o.ä. würde die Anfahrbarkeit deutlich verschlechtern.
Außerdem stellt der Bereich der vorgeschlagenen Absperrung den Anfahrtsbereich für die daneben geplanten vier Fahrradständer dar (der Bordstein ist hier bereits abgesenkt). Sollte dieser nicht zur Verfügung stehen, müsste hier umgeplant und ggf. Fahrradständer reduziert werden.
Darüber hinaus bestehen in der Rosenstraße bereits sehr enge, auf ein Minimum reduzierte Platzverhältnisse für die Feuerwehr. Eine feste Absperrung, ein Gitter o.ä. vor dem Schulzugang würde die Fahrzeugaufstellung etc. weiter erschweren.
Seitens des Baureferats wird dies nicht befürwortet.
Im Zuge der Bauausführung wird mit dem SchvA, der Schulleitung und dem ABK geklärt, ob ggf. eine (durch Schulpersonal und Rettungsdienste) demontierbare Absperrung in Frage käme.
Prüfauftrag 3: geplante Ladezone
Prüfungsergebnis:
Die geplante Ladezone (Beschlussvorlage) ist im Plan eingetragen. Die genaue Länge wird in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt festgelegt und beschildert (VZ 230 bzw. VZ 286 mit Zusatzzeichen 1012-30 StVO). Anwohnerparken soll hier zugelassen werden (VZ 314 StVO mit Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis A05 frei“).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
120.000,- € |
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nein |
X |
ja |
Unterhaltsmaßnahmen,
nicht bezifferbar |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
X |
ja |
Hst. 6300.9510.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Lageplan
Übersichtskarte der Bereiche