Betreff
Korrektur des Beschluss SpA/1250/2025
Vorlage
SpA/1267/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits beschafften Fahrradständer schnellstmöglich entsprechend dem der Instruktion angepassten Lageplan im Straßenraum zu errichten.

 

Statt den Fahrradständern direkt vor der Grundschule sollen Ständer für Tretroller errichtet werden.

 

Die Punkte 2. und 3. aus dem Beschluss SpA/1250/2025 vom 14.05.2025 werden aufgehoben.

 

Die Aufträge zur Maßnahmenumsetzung und zur Prüfung der Doppelnutzung von Supermarktparkplätze bleiben unberührt und wird weiterverfolgt.


Basierend auf der Beschlussvorlage SpA/1250/2025 zur Verkehrsberuhigung Frauenstraße ist die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit der Errichtung von Fahrradabstellanlagen in den Schulhöfen der angrenzenden Schulen zu prüfen. Über das Ergebnis wird nachfolgend berichtet. Daran anschließend ergeht ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen bzgl. der Errichtung der Fahrradabstellanlagen.

 

Die vorhandenen Fahrradständer decken weder in Anzahl noch in Bauart den Bedarf ab, der im Hardenberg-Gymnasium benötigt wird. An den vorgesehenen Standorten müssen zunächst Flächen befestigt und Tischtennisplatten entfernt werden.

 

Die Grundschule Frauenstraße lehnt die Errichtung der Fahrradabstellanlagen auf ihrem Pausenhof aufgrund von Platzmangel ab. Der Pausenhof ist mit Behelfscontainern ausgelastet, die verbleibenden Flächen würden als Aufenthaltsflächen benötigt.

 

Die Grundschule Frauenstraße bittet ausdrücklich darum, die dort vorhanden „Felgenklemmer“ entfernen zu lassen, um die bestehende Stolpergefahr zu beseitigen. Aus gleichem Grund wird die Errichtung von Fahrradabstellanlagen für Tretroller trotz Bedarf abgelehnt. Da die Tretroller vielfältig auf dem Pausenhof angesperrt, aber auch schlicht abgelegt werden, bittet die Schule um ein Aufstellen außerhalb des Pausenhofes. Der Vorschlag, die Fahrradabstellanlagen direkt am Schulgebäude gegen Tretrollerständer zu tauschen, wurde übernommen, da diese Radständer aufgrund zu geringer Radabstände nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.

 

Das Hardenberg-Gymnasium hat zurückgemeldet, dass kein Einverständnis mit der Einrichtung einer Schulstraße besteht, da eine dauerhafte Zufahrt zum Pausenhof benötigt würde. Nach Abwägung empfiehlt die Verwaltung dennoch die Einrichtung der Schulstraße. Das Gymnasium hat eine zweite Zufahrt zum Pausenhof über die Kaiserstraße, die lediglich von größeren Fahrzeugen nicht genutzt werden könnte. Für diese wäre die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung beim Straßenverkehrsamt möglich. Das Facilitymanagement sollte einen Schlüssel für die Poller erhalten. Auf die beiliegende Abwägungstabelle aus der Instruktion wird ergänzend verwiesen.

 

Nach Prüfung der Feuerwehrschleppkurven gab es leichte Anpassungen an der Planung. Es müssen je ein Pkw-Parkstand aus dem Zufahrtbereich und dem Abfahrbereich entfernt werden. Im Süden können wegen der Feuerwehrbewegungsfläche weniger Radständer gestellt werden.

 

Zusammenfassend ist anzustreben, zeitnah den hohen Bedarf an Fahrradabstellanlagen für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule und des Hardenberg-Gymnasiums zu decken. Demgemäß sollen im Bereich des südlichen Stutzens gemäß beiliegendem Lageplan Systemständer montiert werden. Damit entstehen 150 neue Fahrradstellplätze. Ergänzend wird die Planung der Fahrradabstellanlagen auf dem Schulhof des Hardenberg-Gymnasiums weiter verfolgt, da mit den neuen 150 Fahrradstellplätzen der Bedarf noch nicht gedeckt ist.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

5.000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 01.6100.6555.5900

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


2025-05-28_Frauenstraße-DIN A3 Lageplan

Abwägungstabelle