Der Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit stimmt der Teilnahme an der Richtlinie " Förderung zur Beschaffung weiterer mobiler Endgeräte für Schulen (SchulMobE)" zu und empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss, die notwendigen Mittel in Höhe von 940.000 € bereitzustellen.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss stellt gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Sport und Gesundheit 940.000 € für die Abwicklung der Richtlinie „Förderung zur Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte (SchulMobE)” zur Verfügung.
Vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, wurde ein weiteres Förderprogramm zur Beschaffung schulischer mobiler Endgeräte aufgelegt (SchulMboE). Der Stadt Fürth stehen folgende Summen zur Verfügung:
- bis zu 1.836 Schülerleihgeräte zu je 350 € (642.600 €)
- bis zu 236 Lehrerdienstgeräte zu je 1.000 € (236.000€).
Eckpunkte der Förderung:
- Beschaffung von mobilen Endgeräten als Leihgeräte für den Ausbau des schulischen Leihgerätepools zur überwiegenden Nutzung durch Schülerinnen und Schüler sowie zum unterrichtlichen Einsatz durch Lehrkräfte.
- Beschaffung von mobilen Endgeräten als
Lehrergeräte für die dienstliche Verwendung durch Lehrkräfte und
weiteres pädagogisches Personal.
Bei den Lehrergeräten handelt es sich um eine ergänzende Beschaffung zum „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ für die einmalige Deckung des Ergänzungsbedarfs, der im Einzelfall durch den Ausfall bisher genutzter Geräte sowie Lehrerzahlzuwachs entsteht.
Aus strategischen Gründen und wegen der besseren Verwaltbarkeit der Geräte, werden im Rahmen der Standardisierung und Digitalisierung nur noch Apple iPads, derzeit in der 11. Generation, mit mind. 128 GB beschafft. Als Zubehör stehen Tastatur, Hülle und Stift zur Verfügung. Wobei eine Hülle im Sinne des Geräteschutzes grundsätzlich mit beschafft wird. Das Zubehör ist mit dem Förderbetrag in Höhe von 350,- € nicht gedeckt. Hierzu muss noch ein Betrag in Höhe von 10 bis 20 % (je nach Ausstattung) hinzugerechnet werden
Die Lehrergeräte müssen zwingend mit Stift und Tastaturhülle beschafft werden (Vorgabe der Förderrichtlinie). Hierzu sollten die 1.000 € ausreichend sein (iPad 11. Generation mit Tastaturhülle und Stift).
Die Schülergeräte sollen wie folgt verwendet werden:
Ergänzung der bestehenden Gerätepools und als Ersatz für defekte Geräte.
Einsatz als Leihgeräte im Rahmen der dSdZ und 1:1 Ausstattung.
Die Geräte sollen in Art und Beschaffenheit, den elternfinanzierten Geräten in der 1:1 Ausstattung entsprechen (iPad 11. Generation).
Die Beschaffung erfolgt über die bestehenden Rahmenverträge mit der BayKIT und ProVitako (KommunalBIT).
Die Verteilung auf die einzelnen Schulen richtet sich nach jeweiligem Bedarf, und den Schülerzahlen, sowie den erforderlichen Leihgeräten aus der 1:1 Ausstattung.
Bei den Lehrerdienstgeräten wird davon ausgegangen, dass die volle Stückzahl zu beschaffen ist.
Bei den Schülergeräten muss der Bedarf noch detailliert ermittelt werden. Die Auswertung zu den Anforderungen aus dem Warenkorb läuft derzeit.
Zur Finanzierung muss die Stadt Fürth in Vorleistung gehen, die Fördermittel werden erst nach Antragstellung und Genehmigung ausgezahlt.
Alle Geräte werden in das MDM mit aufgenommen. Für jedes zusätzliche Gerät, fallen monatliche Stückkosten in Höhe von 3,21 € (brutto) an. Diese beinhalten die Lizenzkosten, als auch die Dienstleistung. Derzeit befinden sich ca. 5.000 Endgeräte in der Verwaltung.
Zur Ermittlung der jährlichen Folgekosten wird von einer Aufstockung der Geräteanzahl von ca. 1.000 Stück ausgegangen.
Die Schulaufwandsträger stellen die beschafften mobilen Endgeräte der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter nach Maßgabe der Anforderungen des schulischen Medienkonzepts bedarfsgerecht zur eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung:
- Dabei sind Leihgeräte in den schulischen Leihgerätepool aufzunehmen und für eine sporadische, epochale oder dauerhaft personengebundene Nutzung durch Schülerinnen und Schüler sowie für die unterrichtliche Nutzung durch Lehrkräfte einzusetzen. An den „Digitalen Schule der Zukunft“ sind sie primär zur personengebundenen Nutzung durch Schülerinnen und Schüler ohne eigenes Endgerät in den 1:1 Ausstattungsklassen einzusetzen (Ersatzgeräte).
- Lehrergeräte sind Lehrkräften und dem weiteren pädagogischen Personal als personenbezogene Geräte zur dienstlichen Verwendung innerhalb und außerhalb der Schule zuzuordnen und zum weisungsgebundenen Einsatz als Lehr- und Arbeitsmittel im Beschäftigungsverhältnis unentgeltlich zu überlassen. Ein Ausstattungsanspruch einer Einzelschule oder von Einzelpersonen gegenüber dem Zuwendungsempfänger, insbesondere bei der Bereitstellung von Lehrergeräten, der Bereitstellung bestimmter Geräte oder Ersatzbeschaffungen jenseits von bestehenden Ansprüchen aus Garantien oder Versicherungen besteht nicht.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
94.000 € |
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nein |
x |
ja |
jährlich
38.600 € für das MDM |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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