- Den Ausführungen und Abwägungsvorschlägen der Verwaltung wird beigetreten.
- Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/ der Stadtrat stellt fest, dass die Herstellung der Erschließungsanlage Johannes-Götz-Weg und Dianastraße (südlich Forsthausstraße) den Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4-7 BauGB entspricht.
Anlass
Nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens Nr. 354 „Johannes-Götz-Weg“ wurde die Erschließungsanlage Johannes-Götz-Weg und Dianastraße (südlich Forsthausstraße) 2019 hergestellt. Der westliche Teil des Johannes-Götz-Wegs liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 354 „Johannes-Götz-Weg“, der östliche Teil des Johannes-Götz-Wegs und die Dianastraße (südlich Forsthausstraße) liegen außerhalb des Geltungsbereichs, s. Anlage Nr. 2 „Lageplan Bürgerinformation“.
Über die Straßen des Straßenbauprojekts außerhalb der Bebauungsplan-Grenzen werden die Anwesen Dianastraße 11, 12 und 16 sowie Johannes-Götz-Weg 3,4 und 5 erschlossen.
Planersetzende Abwägung nach § 125 BauGB
Das Gesetz schreibt in § 125 Abs. 2 BauGB als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Erschließungsanlagen bei Fehlen eines Bebauungsplans vor, dass die Anlagen nur hergestellt werden dürfen, wenn sie den in § 1 Abs. 4-7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen.
Es bedarf also grundsätzlich eines Abwägungsvorganges wie bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Erschließungsanlagen dürfen ohne Bebauungsplan nur hergestellt werden, wenn sie den Zielen der Raumordnung entsprechen (§ 1 Abs. 4 BauGB). Nach § 1 Abs. 5 und 6 BauGB ist ferner die Berücksichtigung der dort im Einzelnen genannten Grundsätze und Leitlinien der Planung für die Herstellung der Erschließungsanlagen erforderlich. Schließlich muss ihr eine Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (§ 1 Abs. 7 BauGB) einschließlich der umweltschützenden Belange (§ 1a BauGB) zugrunde liegen.
In der Abwägungsentscheidung sind alle öffentlichen und privaten Belange hinsichtlich des Ausbaus des Johannes-Götz-Wegs und der Dianastraße (südlich Forsthausstraße) gegenüberzustellen, untereinander gerecht zu gewichten und abzuwägen. Diesbezüglich wird auf die Anlage Nr. 10 „Planersetzende Abwägung“ verwiesen.
Bisherige Schritte und Verfahren (s. auch Anlagen Nr. 1-9)
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Schritt |
Bereich |
Gremium |
Datum |
Bemerkung |
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Aufstellungsbeschluss |
B-Plan Nr. 354 |
StR |
24.07.2013 |
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Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
B-Plan Nr. 354 |
BWA |
15.07.2015 |
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Erneute Verfahrensschritte gem. § 4a Abs. 3
BauGB |
B-Plan Nr. 354 |
BWA |
13.01.2016 |
Insbes. Änderungen n. Anregungen WWA und OA |
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Freigabe zur Bürgerinformation |
Straßenplanung |
BWA |
03.02.2016 |
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Bürgerinformation |
Straßenplanung mit B Plan Nr. 354 |
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08.03.2016 |
Anlieger |
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Beschluss der Vorplanung |
Straßenplanung |
BWA |
06.04.2016 |
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Satzungsbeschluss |
B-Plan Nr. 354 |
StR |
22.06.2016 |
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Projektgenehmigung |
Straßenplanung |
BWA |
14.09.2016 |
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Öffentliche Ausschreibung |
Straßenbau |
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27.12.2017 |
Veröffentlichung |
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Straßenbau |
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06.02.2018 |
Submission |
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Straßenbau |
BWA |
07.03.2018 |
Vergabe |
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Baubeginn |
Straßenbau |
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20.08.2018 |
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Bauende |
Straßenbau |
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16.04.2019 |
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Abnahme |
Straßenbau |
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24.04.2019 |
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Ergebnis der Abwägung nach § 125 Abs. 2 BauGB
Die in § 125 Abs. 2 BauGB genannten Kriterien sind
von der Verwaltung geprüft worden, s. Anlage Nr. 10 „Planersetzende Abwägung“.
Die Herstellung der
Erschließungsanlage des Johannes-Götz-Wegs und der Dianastraße (südlich Forsthausstraße)
entspricht den Vorgaben und Erfordernissen der städtischen Bauleitplanung und
den allgemein gültigen straßenbautechnischen Regeln. Die Straße hätte in ihrer
jetzigen Form auch in einem Bebauungsplan festgesetzt werden können.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nach §
125 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 4 -7 BauGB in Abwägung der relevanten Gesichtspunkte
erfüllt sind und die Erschießungsanlage des Johannes-Götz-Wegs und der
Dianastraße (südlich Forsthausstraße) somit rechtmäßig hergestellt wurde.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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- Vorlage Bürgerinformation BWA 2016-02-03
- Lageplan Bürgerinformation BWA 2016-02-03
- Vorlage Vorplanungsbeschluss BWA 2016-04-06
- Lageplan Vorplanungsbeschluss BWA 2016-04-06
- Serienbrief Anlieger 2016-02-16
- Ergebnisprotokoll des Bürgerinformationsgesprächs 2016-03-08
- Vorlage Projektgenehmigung BWA 2016-08-23
- Lageplan Projektgenehmigung BWA 2016-08-23
- Regelquerschnitte Projektgenehmigung BWA 2016-08-23
- Planersetzende Abwägung Johannes-Götz-Weg Dianastraße
