Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt Kenntnis und stimmt der Teilnahme der Fürther Schulen an der 1:1-Ausstattung zu.
Zum Schuljahr 2022/2023 wurde in Bayern der Pilotversuch "Digitale Schule der Zukunft (dSdZ)" gestartet. Folgende Schulen hatten sich damals beworben und wurden durch das Kultusministerium angenommen:
- Jakob-Wassermann-Schule (1:1-Ausstattung unter Verwendung von schuleigenen Leihgeräten)
- Mittelschule Kiderlinstraße (1:1-Ausstattung mit von den Eltern finanzierten Geräten, sog. "Bring Your Own Device (BYOD)".
Die Jakob-Wassermann-Schule entschied sich damals für die Verwendung von Leihgeräten, da die Abwicklung der Fördermodalitäten mit den Eltern als zu schwierig eingeschätzt wurde. Da die Geräte von der Stadt Fürth angeschafft wurden, steht auch ein Mobil Device Management (MDM) zur Verfügung.
An der Mittelschule Kiderlinstraße kamen elternfinanzierte Geräte zum Einsatz. Die Schule begleite die Förderung und die Antragstellung durch die Elternhäuser. Zum damaligen Zeitpunkt bestand noch keine Möglichkeit die fremden Geräte in das vorhandene MDM einzubinden. Das fehlende Gerätemanagement hat sich als nicht praktikabel herausgestellt, da damit während des Unterrichts keine Kontrolle der Schülergeräte möglich war.
Neben der Förderung der Endgeräte erhielt der Sachaufwandsträger auch eine Förderung für die Anschaffung von digitalen Schulbüchern und sonstiger Lernsoftware, die ebenfalls in Anspruch genommen wurde.
Im Schuljahr 2023/2024 wurden die Projekte mit den oben genannten Schulen fortgeführt.
Zum Schuljahr 2024/2025 wurden die Pilotprojekte beendet und die 1:1-Ausstattung für alle staatlichen weiterführenden Schulen wurde gestartet. Dabei wurde die Beschaffung von elternfinanzierten Geräten mit einer Förderung von 350,- € unterstützt. Die Mittelschule Kiderlinstraße und die Jakob-Wassermann-Schule haben das bestehende Projekt entsprechend fortgeführt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der 1:1-Ausstattung waren die Zustimmung des Sachaufwandträgers, eine leistungsstarke Internetanbindung der Schule und die Möglichkeit zur Integration der Schülergeräte in die pädagogischen Netze.
Für die Teilnahme hatten sich die folgenden Schulen beworben:
- Mittelschule Soldnerstraße
- Otto-Seeling-Mittelschule (zwei Klassen)
- Leopold-Ullstein-Realschule (eine Klasse)
- Helene-Lange-Gymnasium (zwei Jahrgangsstufen).
Zum Start des Schuljahres verfügten noch nicht alle Schulen über die erforderlichen Voraussetzungen und die nötige Infrastruktur für den Einstieg in die 1:1-Ausstattung. Den oben genannten Schulen wurde trotzdem die Zustimmung des Sachaufwandträgers erteilt und die nötige Unterstützung zugesagt. Weitere Schulen waren interessiert, jedoch wurde ihnen aufgrund der fehlenden Voraussetzungen von einer Teilnahme abgeraten.
Alle beteiligten Schulen die für den Einstieg in die 1:1-Ausstattung nötigen Vorbereitungen getroffen und Seitens der Stadt Fürth wurde im Laufe des Jahres die noch nötige Infrastruktur geschaffen oder ertüchtigt.
Derzeitiger Sachstand an den vier Schulen:
- Die Leopold-Ullstein-Realschule ist eigenständig mit einem externen Dienstleister in die 1:1-Ausstattung gestartet; die Schülerinnen und Schüler verfügen bereits über ein Endgerät.
- Das Helene-Lange-Gymnasium hat eine Projektgruppe gegründet, um die pädagogischen und organisatorischen Herausforderungen der 1:1-Ausstattung zu bewältigen.
- Die Mittelschule Soldnerstraße hat einen Schulshop (Erklärung dazu im nachfolgend) für die Beschaffung der Eltern eröffnet; ca. zwei Drittel der Elternhäuser haben bereits eine Bestellung ausgelöst.
- Für die Otto-Seeling-Mittelschule wurde der Kontakt zur Eröffnung eines Schulshops vermittelt. Die Einkaufsmöglichkeit über den Shop soll im Juli fertiggestellt werden, der Start erfolgt dann zum neuen Schuljahr 2025/2026.
Zum Schuljahr 2025/2026 haben die folgende Schulen Interesse an der Teilnahme an der 1:1- Ausstattung gezeigt, zusätzlich wurde der Kreis der möglichen Schulen durch das Kultusministerium um die kommunalen Schulen erweitert:
- Hans-Böckler-Schule (der Teilnahme wurde seitens der SchvA bereits vorab zugestimmt, um die Einhaltung der Fristen zu gewährleisten)
- Leopold-Ullstein-Realschule (Erweiterung um zusätzliche Klassen)
- Heinrich-Schliemann-Gymnasium
- Dr.-Gustav-Schickedanz-Mittelschule
- Mittelschule Hans-Sachs-Straße (derzeit nicht zu empfehlen, da die Gebäudeinfrastruktur erst ertüchtigt werden muss)
- Mittelschule Kiderlinstraße
- Mittelschule Pestalozzistraße und
- Mittelschule Schwabacher Straße.
Im nächsten Schritt werden die oben genannten Schulen vom Sachaufwandsträger aufgefordert die nötige Zustimmung einzuholen. Mit der Mittelschule Hans-Sachs-Straße muss zunächst noch der Dialog gesucht werden. Mit den Planungen zur Ertüchtigung der Infrastruktur im Gebäude der Mittelschule Hans-Sachs-Straße wurde bereits begonnen. Die Fertigstellung ist jedoch nicht zum oder im neuen Schuljahr zu erwarten. Deshalb sollte diese Schule noch zurückgestellt werden.
Bis auf die Hans-Böckler-Schule, die Leopold-Ullstein-Realschule und die Mittelschule Schwabacher Straße sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an der 1:1-Ausstattung nur bedingt und für eine bestimmte Anzahl an Klassen gegeben.
Teilweise muss hier an der Infrastruktur bezüglich Verkabelung und WLAN-Verfügbarkeit noch nachgebessert werden. Dies betrifft das Heinrich-Schliemann-Gymnasium am Standort Königstraße und die Mittelschulen.
Die Umsetzung der 1:1-Ausstattung stellt alle Beteiligten vor große organisatorische, pädagogische und technische Herausforderungen. Deshalb müssen sich die Schulen intensiv mit der Richtlinie zur Förderung der 1:1-Ausstattung und dem Leitfaden zur digitalen Schule auseinandersetzen.
Zwischenzeitlich wurden alle Schulen von der Stadt Fürth an das Glasfasernetz angeschlossen, sodass sie über einen Breitbandanschluss verfügen. Eine drahtlose Übertragung von Bild-schirminhalten ist grundsätzlich möglich. Es wird empfohlen das Laden der mobilen Endgeräte organisatorisch zu regeln.
Die Schulen sind für die Einführung der 1:1-Ausstattung selbst verantwortlich. Die Stadt Fürth kann nur eingeschränkt unterstützen, sofern es die personellen und technischen Ressourcen ermöglichen.
Durch den Beitritt zur Einkaufsgenossenschaft BayKIT kann ein Kontakt zum eduPad Shopsystem hergestellt werden. Dieser unterstützt bei der Beschaffung und bei Beantragung der Förderungen sowie organisatorisch und pädagogisch. Die Schule kann aber auch einen anderen Anbieter am Markt auswählen.
Die Grundvoraussetzung für die Zustimmung des Sachaufwandsträgers zur Teilnahme ist die Verwendung eines einheitlichen mobilen Endgerätes für Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte. Hier kommt nur ein Gerät von Apple infrage. Die Stadt Fürth unterstützt beim Aufbau eines Leihgerätepools und bei der Ausstattung mit einem entsprechenden Lehrerdienstgerät. Zwingend gefordert werden auch eine Schutzhülle bzw. eine Tastaturhülle für das Endgerät. Über das Förderprogramm "SchulMobE" werden hierzu zusätzliche Fördermittel vom Land bereitgestellt.
Der Einsatz eines MDMs zur Verwaltung der Schülergeräte wird empfohlen. Hier kann auf die bestehende Struktur zurückgegriffen oder ein beliebig anderer Dienstleister ausgewählt werden.
Die Förderung für die Elternhäuser beträgt 350 € pro Gerät. Dies wird für die Beschaffung eines geeigneten Endgerätes inklusive Zubehörs und Management nicht ausreichend sein. Hier fallen zusätzliche Kosten für die Eltern an. Weiter wird der Abschluss einer Geräteversicherung empfohlen.
Die Geräteverwaltung und die Abwicklung mit dem Dienstleister erfolgen eigenverantwortlich durch die Schule. Bereits vorhandene Apple-Geräte können gegen eine Gebühr in das MDM aufgenommen und dadurch weiterverwendet werden. Die Kosten für das MDM werden auf die Elternhäuser umgelegt.
Um das Gelingen des Projektes sicherzustellen, ist eine enge Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Schule, Elternhäusern und dem Sachaufwandsträger unverzichtbar.
Nach der Rückmeldung der Schulen zur Teilnahme und der Übermittlung der teilnehmenden Klassen und Jahrgangsstufen, muss erneut der Dialog mit der Schulleitung und Systembetreuern gesucht und ggf. Ortstermine vereinbart werden, um Teilertüchtigungen der Infrastruktur im Gebäude oder der aktiven Netzkomponenten zu planen sowie zusätzliche Ausstattungsgegenstände über den Warenkorb zu beschaffen. Bei ersten Begehungen durch das SchvA wurde schon ein Bedarf erkannt und Möglichkeiten zur Umsetzung wurden erörtert. Eine enge Zusammenarbeit mit der GWF wird erforderlich sein, aber auch mit dem betreuenden Systemhaus und den Systembetreuern der Schulen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Gesamtkosten |
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Veranschlagung im Haushalt
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Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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