Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Erhöhung des städtischen Ausstattungszuschusses für die 50 neu geschaffenen Hortplätze.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass eine Refinanzierung seitens der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien erfolgt.
Im Rahmen des „Landesförderprogramms Ganztagsausbau“ ist es seit 05.12.2024 möglich, eine staatliche Förderung auch für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen für neu geschaffene Grundschulkindbetreuungsplätze zu erhalten. Um dies zu berücksichtigen, wurde die städtische Richtlinie zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet entsprechend geändert.
Die Maßnahme hat bereits im November 2024 begonnen und der Rohbau für den sich nördlich an das denkmalgeschützte Bestandsgebäude anschließenden Baukörper ist in vollem Gange. Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter („Landesförderprogramm Ganztagsausbau“) sieht unter Nr. 3.b vor, dass der staatlich geförderte Ausstattungszuschuss rückwirkend für Maßnahmen beantragt werden kann, die vor dem 12.10.2021 begonnen wurden. Daher ist für die 50 innerhalb der Kita Kapellenstraße 9 neu geschaffenen Hortplätze eine Erhöhung des Ausstattungszuschusses um 500,00 € auf max. 1.500,00 € pro Platz möglich. Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Refinanzierung ist, dass der Anteil der Kommune mindestens 30% beträgt (vgl. o.g. Richtlinie, Nr. 6.3.5).
In der Zwischenzeit hat ein Trägerwechsel stattgefunden, nachdem das Walburgisheim Feucht abgesprungen ist. Somit wird das KJHZ Fürth die Einrichtung betreiben.
Finanzierung des
Ausstattungszuschusses
Der Ausstattungszuschuss beträgt bisher 125.000,00 € und setzt sich zusammen aus 75.000,00 € für die neu geschaffenen Kindergarten- und 50.000,00 € für die neu geschaffenen Hortplätze zusammen. Mit der Erhöhung des Zuschusses für die Hortplätze erhöht sich der Ausstattungszuschuss insgesamt auf 150.000,00 €.
Der städtische Ausstattungszuschuss für die neu geschaffenen Kindergartenplätze bleibt weiterhin bei max. 75.000,00 €, da eine staatliche Refinanzierung derzeit ausschließlich für Grundschulkindbetreuungsplätze (in diesem Fall: Hortplätze) möglich ist.
Für die neu geschaffenen Hortplätze gestaltet sich die Förderung wie folgt:
Nur für Hortplätze |
Ausstattungszuschuss
ALT |
Ausstattungszuschuss
NEU |
Städt.
Ausstattungszuschuss |
50.000,00
€ |
75.000,00
€ |
Anteil
Förderung Landesförderprogramm „Ganztagsausbau“ |
./. |
52.500,00
€ (= 70%) |
Anteil
Stadt Fürth |
50.000,00
€ (= 100%) |
22.500,00
€ (= 30%) |
Somit ergibt sich eine Ersparnis gegenüber dem am 29.06.2023 beschlossenen Ausstattungszuschuss in Höhe von 27.500,00 €, obwohl der Kita mehr Geld zur Verfügung steht.
Der Anteil der Stadt Fürth an den Gesamtkosten der Maßnahme betrug inklusive dem städtischen Ausstattungszuschuss 967.490,00 €. Obwohl der Ausstattungszuschuss erhöht wird, sinkt der städtische Anteil durch den geplanten Erhalt der Förderung aus dem Landesförderprogramm „Ganztagsausbau“ auf 939.990,00 €.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt € |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst. 4647.9872.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
x |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Kostenschätzung Ausgaben Hortplätze