Der Finanz- und Verwaltungsausschuss stimmt dem beigefügten Entwurf einer Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Notfallversorgung in Stadt und Landkreis Fürth einschließlich der Mitgliedschaft der benannten städtischen Vertretungen zu.
Großschadenslagen bzw. Katastrophen aber auch alltagsnahe Ereignisse, z. B. schwere Verkehrsunfälle, können eine psychische Belastung sowohl für die Betroffenen (z. B. Überlebende, Angehörige oder Augenzeugen) als auch für die Einsatzkräfte bedeuten. Diese Belastungen werden durch die Psychosoziale Notfallversorgung (für Betroffene: PSNV-B, für Einsatzkräfte: PSNV-E) gelindert.
Um hier angemessene und koordinierte Hilfe leisten zu können, ist eine Vernetzung der unterschiedlichen Angebots- und Bedarfsträger in Stadt und Landkreis Fürth erforderlich. Zu diesem Zweck soll – auch entsprechend einer Empfehlung des Bayer. Staatsministeriums des Innern – zukünftig im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft zusammengearbeitet werden. Hierzu wurde beigefügter Geschäftsordnungsentwurf erarbeitet, der im Rahmen einer konstituierenden Sitzung von den Beteiligten unterzeichnet werden soll. Die Stadt Fürth wird durch den Bezirkssozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familie sowie das Amt für Brand- und Katastrophenschutz vertreten sein.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Geschäftsordnung für die ARGE Psychosoziale Notfallversorgung im Entwurf