Betreff
Sicherstellung der Platzverfügbarkeit in der Inobhutnahmestelle in Fürth
Vorlage
JgA/0743/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Der AJJ empfiehlt / der FVA beschließt:

 

1.    Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird beauftragt, die ständige Verfügbarkeit von mindestens zwei der sechs Plätze in der Inobhutnahmestelle Fürth durch überbrückendes Tagegeld sicher zu stellen.

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

3.    Die erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel zur Deckung der kalkulierten Vorhaltekosten werden bereitgestellt.

 


Der Bezirkssozialdienst (BSD) im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien muss seit ca. 2 Jahren mit einem steigenden Bedarf an Inobhutnahmeplätzen umgehen. Der Trend setzt sich auch im 1. und 2. Quartal 2025 ungebremst fort.

 

In Fällen von akuten Kindeswohlgefährdungen (z.B. wegen akut erlebter Gewalt in der Familie und / oder Missbrauchsverdacht, Ausfall der Eltern durch Krisen -medizinische Notfälle, Sucht, Verbrechen etc.) ist es wichtig, dass die BSD-Beschäftigten sich in erster Linie um die Betreuung und Unterbringung des Kindes, welches gerade eine massive psychische Belastung erlebt, kümmern – und es unverzüglich an eine Schutz gewährende und kompetente Stelle vermitteln können.

 

Dies ist in der Realität, wegen fehlender Plätze, leider zunehmend nicht mehr der Fall.

 

Zeitweise versuchten bereits mehrere BSD-Kräfte gleichzeitig über Stunden hinweg einen Inobhutnahmeplatz zu erlangen. Soweit ein geeigneter Träger / eine Wohngruppe gefunden wurde, die zur Aufnahme bereit waren, mussten dann flankierend -bei der Heimaufsicht im jeweiligen Regierungsbezirk- kurzfristig erweiterte Betriebserlaubnisse beantragt werden.

 

Leider kann die im Frühjahr 2024 im Fürther Stadtgebiet eröffnete Inobhutnahmestelle, mit bis zu sechs Plätzen eigens für diesen Zweck geschaffen und hinreichend ausgestattet, auch von externen Jugendämtern belegt werden.

 

Es zeigte sich nun in Einzelsituationen, dass dort dann kein Platz mehr für das Fürther Jugendamt verfügbar war – weil frei gewordene Plätze nach wenigen Tagen durch auswärtige Jugendämter -zuletzt z. B. durch die Landeshauptstadt München- belegt wurden.

 

Dies passiert, weil aus Kostengründen bisher darauf verzichtet worden war, sich Plätze in der örtlichen ION-Stelle frei zu halten. Trotz aller guten und transparenten Zusammenarbeit mit dem Träger kann es vorkommen, dass ein anderes Jugendamt einen frei gewordenen Platz in der Fürther Inobhutnahmestelle sofort belegt und dort ein Kind nicht nur kurzfristig, sondern -mangels Anschlussplätzen- evtl. sogar längerfristig unterbringt.

 

Während die Freihaltung von Inobhutnahmeplätzen inzwischen, wie stichprobenweise Kontakte mit anderen Jugendämtern zeigten, Gang und Gäbe geworden ist, erzwingen nun der weiterhin steigende Bedarf und die sehr begrenzte Kapazität an Plätzen (in Fürth haben wir nur 6 Plätze) das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien dazu, analog zu verfahren.

 

Daher sollen auf zwei der sechs Plätze in der Inobhutnahmestelle -sobald ein Wechsel erfolgt- „Freihaltegebühren“ sicherstellen, dass die Plätze dem eigenen BSD zur Verfügung stehen.

Zusätzlich erfolgt durch den Träger eine Meldung über den frei gewordenen Platz.an den Bezirkssozialdienst.

 

Im stationären Bereich ist es bereits üblich und erforderlich, während der Abwesenheit von Klienten (z. B. bei Krankenhausaufenthalten) 80 % des Tagessatzes als „Bettengeld“ zu zahlen, um den Platz nach Rückkehr noch nutzen zu können.

 

Das KJHZ -als Träger- ist bereit, die zwei Plätze für 70 % des Tagessatzes frei zu halten. Erfahrungsgemäß werden frei gewordene Plätze im Schnitt nach allenfalls 7-10 Tagen wieder belegt; bei durchschnittlicher Verweildauer der Kinder in der Einrichtung von ca.4-5 Monaten finden jährlich also ca. 2-3 Wechsel auf einem Platz statt.

 

Insgesamt ist in etwa damit zu rechnen, die Freihaltegebühr (das wären täglich 350,- €) auf den beiden Plätzen in Summe an höchstens ca. 50 Tagen im Jahr (2 Plätze je maximal 3 Phasen à ca. 8 Tage) begleichen zu müssen. Das sind somit im ungünstigsten Fall 17.500,- €, die zusätzlich im Sonderbudget 51500 anfielen.

 

Bei der wahrgenommenen Bedarfsentwicklung ist aber von geringeren „Leerständen“ auszugehen.

 

Gegenrechnung zur internen Personalkosteneinsparung:
Im Fall eines 8-jährigen Jungen mussten in der ersten Juni-Woche 2025 von drei pädagogischen Fachkräften ca. 12 Stunden, zwei Abteilungsleitungen ca. 6 Stunden, auf Amtsleitungsebene ca. 1 Stunde sowie an Fahrzeiten noch einmal von 2 Personen je 4 Stunden aufgewendet werden, um eine tragfähige Lösung -allerdings weiter entfernt- zu finden. Alleine diese zusätzlich aufgewendeten Arbeitszeiten (ca. 23 Stunden) machen mehr als ein halbes Wochengehalt aus.

Die psychische Belastung für das Kind und die Beschäftigten kommt noch hinzu.

Prognostisch wird erwartet, dass solche zeitintensiven „Suchaktionen“ mit Hilfe der heute eingebrachten Regelung minimiert werden und somit interne Arbeitszeit / Personalkosten eingespart werden.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

Defizit bei Nichtbelegung von ca. 350 € pro Platz/Tag

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

SB 51500     

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: