Der AJJ empfiehlt / der FVA beschließt:
1.
Das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird beauftragt, die ständige
Verfügbarkeit von mindestens zwei der sechs Plätze in der Inobhutnahmestelle
Fürth durch überbrückendes Tagegeld sicher zu stellen.
2.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
3.
Die
erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel zur Deckung der kalkulierten
Vorhaltekosten werden bereitgestellt.
Der Bezirkssozialdienst (BSD) im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien muss seit ca. 2 Jahren mit einem steigenden Bedarf an Inobhutnahmeplätzen umgehen. Der Trend setzt sich auch im 1. und 2. Quartal 2025 ungebremst fort.
In Fällen von akuten Kindeswohlgefährdungen (z.B. wegen akut erlebter
Gewalt in der Familie und / oder Missbrauchsverdacht, Ausfall der Eltern durch
Krisen -medizinische Notfälle, Sucht, Verbrechen etc.) ist es wichtig, dass die
BSD-Beschäftigten sich in erster Linie um die Betreuung und Unterbringung des
Kindes, welches gerade eine massive psychische Belastung erlebt, kümmern – und
es unverzüglich an eine Schutz gewährende und kompetente Stelle vermitteln
können.
Dies ist in der Realität, wegen fehlender Plätze, leider zunehmend nicht
mehr der Fall.
Zeitweise versuchten bereits mehrere BSD-Kräfte gleichzeitig über Stunden
hinweg einen Inobhutnahmeplatz zu erlangen. Soweit ein geeigneter Träger / eine
Wohngruppe gefunden wurde, die zur Aufnahme bereit waren, mussten dann flankierend
-bei der Heimaufsicht im jeweiligen Regierungsbezirk- kurzfristig erweiterte
Betriebserlaubnisse beantragt werden.
Leider kann die im Frühjahr 2024 im Fürther Stadtgebiet eröffnete
Inobhutnahmestelle, mit bis zu sechs Plätzen eigens für diesen Zweck geschaffen
und hinreichend ausgestattet, auch von externen Jugendämtern belegt werden.
Es zeigte sich nun in Einzelsituationen, dass dort dann kein Platz mehr
für das Fürther Jugendamt verfügbar war – weil frei gewordene Plätze nach
wenigen Tagen durch auswärtige Jugendämter -zuletzt z. B. durch die
Landeshauptstadt München- belegt wurden.
Dies passiert, weil aus Kostengründen bisher darauf verzichtet worden
war, sich Plätze in der örtlichen ION-Stelle frei zu halten. Trotz aller guten
und transparenten Zusammenarbeit mit dem Träger kann es vorkommen, dass ein
anderes Jugendamt einen frei gewordenen Platz in der Fürther Inobhutnahmestelle
sofort belegt und dort ein Kind nicht nur kurzfristig, sondern -mangels
Anschlussplätzen- evtl. sogar längerfristig unterbringt.
Während die Freihaltung von Inobhutnahmeplätzen inzwischen, wie
stichprobenweise Kontakte mit anderen Jugendämtern zeigten, Gang und Gäbe
geworden ist, erzwingen nun der weiterhin steigende Bedarf und die sehr
begrenzte Kapazität an Plätzen (in Fürth haben wir nur 6 Plätze) das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien dazu, analog zu verfahren.
Daher sollen auf zwei der
sechs Plätze in der Inobhutnahmestelle -sobald ein Wechsel erfolgt-
„Freihaltegebühren“ sicherstellen, dass die Plätze dem eigenen BSD zur
Verfügung stehen.
Zusätzlich erfolgt durch den
Träger eine Meldung über den frei gewordenen Platz.an den Bezirkssozialdienst.
Im stationären Bereich ist es bereits üblich und erforderlich, während
der Abwesenheit von Klienten (z. B. bei Krankenhausaufenthalten) 80 % des
Tagessatzes als „Bettengeld“ zu zahlen, um den Platz nach Rückkehr noch nutzen
zu können.
Das KJHZ -als Träger- ist bereit, die zwei Plätze für 70 % des
Tagessatzes frei zu halten. Erfahrungsgemäß werden frei gewordene Plätze im
Schnitt nach allenfalls 7-10 Tagen wieder belegt; bei durchschnittlicher
Verweildauer der Kinder in der Einrichtung von ca.4-5 Monaten finden jährlich
also ca. 2-3 Wechsel auf einem Platz statt.
Insgesamt ist in etwa damit zu rechnen, die Freihaltegebühr (das wären
täglich 350,- €) auf den beiden Plätzen in Summe an höchstens ca. 50 Tagen im
Jahr (2 Plätze je maximal 3 Phasen à ca. 8 Tage) begleichen zu müssen. Das sind
somit im ungünstigsten Fall 17.500,- €, die zusätzlich im Sonderbudget 51500 anfielen.
Bei der wahrgenommenen Bedarfsentwicklung ist aber von geringeren
„Leerständen“ auszugehen.
Gegenrechnung zur internen
Personalkosteneinsparung:
Im Fall eines 8-jährigen Jungen mussten in der ersten Juni-Woche 2025 von drei
pädagogischen Fachkräften ca. 12 Stunden, zwei Abteilungsleitungen ca. 6
Stunden, auf Amtsleitungsebene ca. 1 Stunde sowie an Fahrzeiten noch einmal von
2 Personen je 4 Stunden aufgewendet werden, um eine tragfähige Lösung
-allerdings weiter entfernt- zu finden. Alleine diese zusätzlich aufgewendeten
Arbeitszeiten (ca. 23 Stunden) machen mehr als ein halbes Wochengehalt aus.
Die psychische Belastung für das Kind und die Beschäftigten kommt noch
hinzu.
Prognostisch wird erwartet, dass solche zeitintensiven „Suchaktionen“ mit
Hilfe der heute eingebrachten Regelung minimiert werden und somit interne
Arbeitszeit / Personalkosten eingespart werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
Defizit
bei Nichtbelegung von
ca. 350 € pro Platz/Tag |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
|
ja |
Hst. |
SB 51500 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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