Der Ausschuss Schule, Bildung, Sport und Gesundheit empfiehlt / der Finanz- und Verwaltungsausschuss / der Stadtrat beschließt die Anpassung der Pro-Kopf-Beträge für die Haushaltsstelle „Schulausstattung/Beschaffung“ im Verwaltungshaushalt für Grundschulen sowie Förderzentren auf jeweils 50,00 €, für Mittelschulen und weiterführende Schulen auf jeweils 35,00 € und Berufsschulen (BS I-III mit staatl. BFS) auf jeweils 20,00 € neu festzulegen.
Der Ausschuss Schule, Bildung, Sport und Gesundheit empfiehlt / der Finanz- und Verwaltungsausschuss / der Stadtrat beschließt die Anpassung der Pro-Kopf-Beträge für die Vermögenshaushaltspauschale für Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren und weiterführende Schulen mit stattl. BFS auf jeweils 25,00 € und für Berufsschulen (BS I-III) auf jeweils 35,00 € neu festzulegen.
Erhöhung des Ansatzes
der Haushaltsstelle „Schulausstattung/Beschaffung“ im
Verwaltungshaushalt
Die Haushaltsstelle „Schulausstattung/Beschaffung“ mit dem derzeitigen Ansatz i.H.v. 187.500 € für alle Schulen entsprechen nicht mehr den tatsächlichen Bedarfen der Schulen. Aus diesen Mitteln werden alle laufenden Kosten sowie Neu- und Ersatzbeschaffungen bis zu einer Wertgrenze von 800 € im Einzelnen für die Grund- und Mittelschulen, der Förderzentren und aller anderen weiterführenden Schulen und Berufsschulen, sowie die der Berufsfachschule für Kinderpflege finanziert.
Ebenfalls fallen in diesen Bereich alle Dienstleistungen und daraus resultierende Instandsetzungen wie z.B. die Reparatur von bei der Revision beanstandeten Schultafeln.
In Anbetracht dessen, dass bei der Mehrheit der Schulen in großen Maße ein sog. Investitionsstau vorliegt und viele Schulmöbel usw. längst ihre Verschleißgrenze überschritten haben und ersetzt werden müssen, erscheint ein derzeitiger Gesamtansatz von 84.200 € für alle Grund- und Mittelschulen zusammen (12,07 €/15,19 € pro SuS) unter Berücksichtigung der gemeldeten Bedarfe nicht mehr ausreichend.
Für die beiden sonderpäd. Förderzentren stehen als derzeitiger Ansatz 12.000 € und somit 24,14 € pro SuS zur Verfügung, was ebenfalls nicht annähernd den gemeldeten tatsächlichen Bedarfen der Schulen entspricht.
Schule |
Schülerzahl |
Ansatz 2025 |
Pauschale |
Grundschulen |
4556 |
55.000,00 € |
12,07 € / SuS |
Mittelschulen |
1922 |
29.000,00 € |
15,19 € / SuS |
Förderzentren |
497 |
12.000,00 € |
24,14 € / SuS |
Bei den weiterführenden Schulen gelten aktuell folgende Ansätze und Pro-Kopf-Pauschalen:
Schülerzahl |
Ansatz 2025 |
Pauschale |
|
HBS (RS + WS) |
1071 |
9.000,00 € |
8,40 € / SuS |
LUR |
935 |
15.000,00 € |
16,04 € / SuS |
HGF |
1300 |
13.500,00 € |
10,38 € / SuS |
HSG |
721 |
5.000,00 € |
6,93 € / SuS |
HLG |
1240 |
8.000,00 € |
6,45 € / SuS |
Für die Berufsschulen liegen aktuell folgende Ansätze im Verwaltungshaushalt zu Grunde:
Staatl. BFS |
138 |
1.700,00 € |
12,32 € / SuS |
BS I |
841 |
9.500,00 € |
11,30 € / SuS |
LES (BS II) |
1571 |
12.600,00 € |
8,02 € / SuS |
MSS (BS III) |
1865 |
17.000,00 € |
9,12 € / SuS |
Zu den jährlich steigenden Schülerzahlen, den ab dem
Jahre 2026 bestehenden gesetzlichen Anspruch auf Kinderganztagesbetreuung
und immer häufiger wechselnden päd. Konzepten z.B. derzeit Unterricht im
sog. „Churer-Modell“, sowie der vorherrschenden latenten Raumknappheit
in den Fürther Schulen, welcher durch die Schulentwicklung durch Erstellung
und Erschließung neuer Raumkonzepte entgegengewirkt wird, sind Klassenräume
nunmehr zweckmäßigerweise neu zu gestalten, multifunktional einzurichten und
unterliegen somit zukünftig einer noch
stärkeren Mehrfachnutzung. Höhere Beschaffungskosten für Mobiliar sowie
deutlich höherer Verschleiß und regelmäßige Ergänzungs- und Ersatzbeschaffung
für verbrauchte und beschädigte Ausstattung sind hieraus die Folge.
Auch steigende Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz in Schulen erfordern deutlich höhere Aufwendungen. So müssen z.B. aus brandschutztechnischen Gründen aus Holz gefertigte Garderoben und Mobiliar in Schulfluren als sog. „Brandlast“ entsorgt und durch vergleichbares Mobiliar aus Stahlblech ersetzt werden. Hier entstehen nicht nur hohe Kosten durch die Ersatzbeschaffung des Mobiliars, sondern ebenfalls durch die erforderliche Logistik und Entsorgung.
Durch die in Amtshilfe regelmäßig stattfindenden Sicherheitsbegehungen
der Fachkraft für
Arbeitssicherheit an allen Fürther Schulen (15 Schulen/Jahr), entstehen
nach Vorlage des
Begehungsprotokolls und der darin genannten Mängel in der Regel ebenfalls hohe
Kosten für Mängelbeseitigung, Logistik, Entsorgung und Ersatzbeschaffung.
Auch dies muss zum Teil durch die o.g. Haushaltsstelle
„Schulausstattung/Beschaffung“ abgedeckt werden.
All diese o.g. Sachverhalte belasten das zur Verfügung gestellte Budget und lassen keinen Raum mehr für eine bedarfsgerechte und von den Schulen gemeldete und dringend benötigte Ausstattungsbeschaffung.
So wurde im laufenden Haushaltsjahr 2025 von den Grund- und Mittelschulen sowie sonderpäd. Förderzentren in Summe ein Bedarf von ca. 430.000 € gemeldet. Die Bedarfe wurden durch SchvA geprüft und auf das erforderliche Maß angepasst, dennoch musste Vieles mangels Finanzierbarkeit z.T. bis auf das nächste Haushaltsjahr 2026 zurückgestellt werden.
Aktuell konnten daher zunächst nur für bestimmte Bedarfe der Grund- und Mittelschulen sowie sonderpäd. Förderzentren priorisierte Aufträge iHv. ca. 220.000 € vergeben werden, welche dringendst bereits zum Schuljahresbeginn 2025/26 benötigt werden.
Zur Finanzierung für das „Nötigste und Dringlichste“
wurden die Haushaltsstelle „Schulausstattung/Beschaffung“, eine vollumfängliche
Ausschöpfung der Budgetrücklagen sowie eine Teilfinanzierung aus der Referatspauschale
des Referats I in Anspruch genommen. Noch weitere im Haushalsjahr 2025
erforderliche Bedarfe sollen mit gesondertem Beschluss
(SchvA/634/2025) über eine Projektmittelbereitstellung i.H.v. ca.
100.000 € finanziert werden.
Alle weiterführenden Schulen (Gymnasien, Real- und Berufsschulen) melden ihre Bedarfe nicht beim SchvA an, da sie im Rahmen der zugewiesenen Finanzmittel ihre Anschaffungen selbst planen können. Die Beschaffung erfolgt insofern „budgetkonform“. Daher ist hier keine Gegenüberstellung von gemeldetem Bedarf und (bei weitem nicht ausreichenden) verfügbaren Mitteln (Budget) möglich, wie es bei den Grund- und Mittelschulen sowie sonderpäd. Förderzentren der Fall war. Ein Indikator, dass auch hier die finanziellen Mittel bei Weitem nicht ausreichen, sind die in den Schulen offensichtlich vorhandene marode und verschlissene Ausstattung. Auch hier ist somit dringender Handlungsbedarf geboten.
Unter Berücksichtigung aller Erhöhungsbeträge und unter Zugrundelegung der im Jahre 2025 gemeldeten Bedarfe wird der Ansatz 2026 für die Haushaltsstelle „Schulausstattung/Beschaffung“ im Verwaltungshaushalt mit 621.395 € kalkuliert.
Erhöhung der
Vermögenshaushaltspauschale:
Die Vermögenshaushaltspauschale mit dem derzeitigen Ansatz i.H.v. 190.000 € (200.000 € ohne 5% Konsolidierung) für Schulen wurde zuletzt im Jahre 2022 angepasst und entspricht nun ebenfalls nicht mehr den tatsächlichen Bedarfen der Schulen. Aus diesen Mitteln werden Neu- und Ersatzbeschaffungen ab einer Wertgrenze von 800 € für die Grund- und Mittelschulen, der Förderzentren und aller anderen weiterführenden Schulen und zudem die der Berufsfachschule für Kinderpflege finanziert. Auch hier ist die Pro-Kopf-Pauschale der 12.380 SuS mit 15,35 € deutlich zu niedrig angesetzt und entspricht nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Diese Aufteilung der für die einzelnen Schulen verfügbaren Beträge wird mit der Beschlussvorlage SchvA/0623/2025 dem Gremium zur Kenntnis gegeben. Eine zukünftige Erhöhung aus den bereits o.g. Gründen (analog Haushaltsstelle „Schulausstattung/Beschaffung“) auf 25,00 € pro Schüler erscheint sachgerecht. Die Pauschale wird somit mit Erhöhung ab dem Haushaltsjahr 2026 mit 309.500 € veranschlagt.
Für die drei Berufsschulen (BS I – III) werden aktuell zusätzlich 104.500 € (110.000 € ohne 5% Konsolidierung) angesetzt, welche diese alljährlich unter sich aufteilen. Die hier verfügbare Pro-Kopf-Pauschale ist mit 24,43 € ausgewiesen. Diese Aufteilung der verfügbaren Beträge pro Schule wird mit der Beschlussvorlage SchvA/0622/2025 dem Gremium zur Kenntnis gegeben.
Eine Anpassung der Pro-Kopf-Pauschale auf zukünftig 35,00 € ist als angemessen und zunächst ausreichend zu betrachten. Die Pauschale wird somit mit Erhöhung ab dem Haushaltsjahr 2026 mit 149.695 € veranschlagt.
Durch eine deutliche Erhöhung der Ansätze der Haushaltsstelle „Schulausstattung/Beschaffung“ im Verwaltungshaushalt und der Vermögenshaushaltspauschale über die Anhebung der Pro-Kopf-Beträge wäre es möglich, den Bedarfen der Schulen zukünftig zeitnah zu entsprechen. Eine mehrmals pro Jahr erforderliche Projektmittelbeantragung und Mittelbereitstellung über die Gremien teilweise im jeweils bis zu sechsstelligem Bereich wäre sodann entbehrlich bzw. nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. Die Entwicklung zu steigenden Bedarfen der Schulen zeichnete sich schon in den letzten Jahren ab 2022 wie auch perspektivisch ab.
Um in den Schulen gerade im Bereich „Sicherheit an Schulen“ und „Schulentwicklung“ den Anforderungen an eine sichere und leistungsförderliche Lehrumgebung zu entsprechen, ist eine Erhöhung der Mittel im kalkulierten Umfang alternativlos. Mit den kalkulierten Ansätzen, wäre zukünftig eine schnelle und bedarfsgerechte Beschaffung sichergestellt, um für die Entwicklungen im Bereich von Erweiterungen von Schul- und Betreuungsräumen weiterhin handlungsfähig zu sein. Denn legt man unter den gegebenen Umständen zu Grunde - und das ist der derzeitige Stand -, dass bei Schulen mit z.B. 40 Klassenräumen aus finanziellen Gründen pro Jahr nur zwei Klassenzimmer erneuert werden können, würde man für den kompletten Austausch der Schulmöblierung in den Klassenräumen rund 20 Jahre pro Schule benötigen.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird vollinhaltlich auf die weiteren Begründungen zum Verwaltungshaushalt (Haushaltsstelle „Schulausstattung/Beschaffung“) verwiesen.
Hinweis –
Finanzierung Rahmenvertrag Schulmöbel:
Beide Pauschalen gehen in der Finanzierung des bereits seit 2023 vorhandenen Schulmöbelrahmenvertrag mit Gesamtvolumen i.H.v. 1.250.000 € bei vierjähriger Laufzeit auf, wobei dieser aufgrund der hohen Bedarfsabrufe von Schulmöbeln seit Abschluss, bereits im 3. Quartal 2025 ausgeschöpft sein dürfte und daher bereits 18 Monate vor Ablauf neu vergeben werden muss. Alleine im Jahre 2024 wurde der Rahmenvertrag mit einer Summe i.H.v. ca. 740.000 € belastet.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
164.695 € (Vmhh) |
|
nein |
X |
ja |
164.695 € |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst. 9351.000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
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|
|
|
X |
ja |
Hst. XXXX.5271.0000, 1000, 2000 |
Budget-Nr. |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: ggf. Förderung der bereits
durchgeführten Ausstattungen im Ganztag in Aussicht (2026) |
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