Betreff
Vergütung der Therapiestunden bei ambulanten Eingliederungshilfen
Vorlage
JgA/0747/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Erhöhung des Therapiestundensatzes von 69,28 € auf 71,18 € zum 01.07.2025 wird zugestimmt.

 

 


Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien leistet ambulante Eingliederungshilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung durch eine Legasthenie- oder Dyskalkulie- therapie. Davon sind aktuell ca.150 Kinder jährlich betroffen.

 

Die Therapie wird nach landesweit definierten Standards von niedergelassenen Fachkräften erbracht. In Fürth werden ausschließlich qualifizierte Therapeuten (z.B. Dipl. Psychologen/innen und Dipl.-Pädagogen/innen) beauftragt. Die Stundenvergütung orientiert sich an den Vereinbarungen der Landeskommission Kinder- und Jugendhilfe und den Vertragsparteien des Rahmenvertrages gem. § 78 f SGB VIII in den Anhängen F, G und H. Die Sätze beziehen sich auf die Positionen der vergleichbaren Entgeltgruppe 13 des TVöD zuzüglich eines Aufschlags für eine Investitionskostenpauschale in Höhe von 5 % aus Entgeltgruppe 9 b. Die Stundenpauschalen werden insoweit vorgegeben und durch den Städtetag als Empfehlung ausgesprochen und regelmäßig fortgeschrieben.

 

Die letzte Tariferhöhung im TVöD wurde zum 01.01.2025 wirksam – siehe Anlage. Die Umsetzung wird nun in Fürth zum 01.07.2025 vollzogen. Die Steigerung beträgt diesmal 2,7 %.

 

Die Kostensteigerung wirkt sich im Sonderbudget 51500 aus und beläuft sich auf jährlich rd. 20.000 €. Die Erhöhung wird für die Aufstellung des Haushaltsjahres 2026 berücksichtigt – in 2025 fällt sie nur hälftig an.

 

Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Ausbildung erscheint die Anpassung als gerechtfertigt, auch im Hinblick auf die allgemeine Lohnentwicklung. Nachdem umliegende Jugendämter teilweise bereits zum 01.01.2025 die Erhöhung umgesetzt haben und die Praxen, die stadtübergreifend arbeiten, bereits entsprechende Nachfragen gestellt haben, erfolgt nun auch in Fürth die Anpassung – um nicht Gefahr zu laufen, diese wichtige Eingliederungshilfeleistung nicht mehr bedarfsdeckend beauftragen zu können.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

ca. 20.000 € jährl.

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4566.7600

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Tabelle mit Neuberechnung ab 01.01.2025