Vom Sachstandsbericht zur Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule wird Kenntnis genommen.
1.
Sprachstandserhebungen
Die Sprachstandserhebungen durch die Grundschulen sind inzwischen erfolgt und die bay. Staatsministerien für Unterricht und Kultus bzw. für Familie, Arbeit und Soziales haben die Verfahren abgestimmt und entsprechende Formulare auf den Weg gebracht.
Im Zuge dieses neuen Verfahrens wurden auch die Bestimmungen zur Teilnahme an dem Vorkurs 240 (120 Stunden durch den Kindergarten, 120 Std. durch die Schule) festgelegt. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen nur Kinder am Vorkurs der Schule teilnehmen, bei denen im Rahmen der Sprachstandserhebung der Schule ein Bedarf festgestellt wurde. Wenn im Rahmen der standardisierten Beobachtungsverfahren (SISMIK oder SELDAK) der Kindergarten einen Bedarf festgestellt hat, die Schule aber zu einem anderen Ergebnis kam, kann dieses Kind nur an den Vorkursstunden des Kindergartens teilnehmen.
Im Zuge der neuen Verfahren sind die Kindergärten aufgerufen, verschiedene Unterlagen aufzubewahren für eine etwaige Belegprüfung. Entlang dessen hat die Verwaltung alle relevanten Informationen rund um die Sprachstandserhebungen, den Vorkurs 240 und die Zusammenarbeit mit der Grundschule unter Beteiligung der Personensorgeberechtigten zusammengetragen und den Verantwortlichen in den Kindergärten so eine bessere Übersicht verschafft.
2. Förderantrag für
den Ersatzneubau des Kinderhortes „Kalbsiedlung“ wurde gestellt
Der Bauantrag wurde schon vor einigen Wochen gestellt und dank einer Bescheinigung über die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit konnte auch der Förderantrag gestellt werden. Dies ist insbesondere deshalb erfreulich, weil der erhöhte Ausstattungszuschuss, der nach dem „Windhundprinzip“ vergeben wird, so wohl noch in Anspruch genommen werden kann.
Angedacht ist, dass von den 165 Plätzen insgesamt 25 Plätze für Kinder aus dem Förderzentrum Süd zur Verfügung gestellt werden. Die Förderschule wählt Kinder aus, die in der Lage sind, mit der Hortstruktur umzugehen und den Weg dahin meistern können.
3. Jubiläum: 120
Jahre „Stadtparkhort“ im Jahr 2026
1905 begannen die Baumaßnahmen des Mädchenhorts, bezogen werden konnten die Horträume am 1. Oktober 1906. So wird der Kinderhort im kommenden Jahr sein 120-jähriges Bestehen feiern können. In diesem Jahr haben sich die Hortkinder bereits mit dem Jubiläum befasst, weil durch die über der Eingangstür angebrachte Jahreszahl „1905“ die Neugier geweckt war und sich einige Kinder so an einem Projekt zu dem Thema beteiligt haben. Für das kommende Schuljahr werden weitere Themen aufgegriffen und verschiedene Aktionen gemeinsam mit den Kindern geplant, um dann voraussichtlich am Freitag, 2. Oktober 2026 das Jubiläum zu feiern.
4. Inklusion:
Stellenplanantrag für Heilpädagoginnen und -pädagogen gestellt
Die Nachfrage nach Inklusionsplätzen steigt in den letzten Jahren stetig. Die städtischen Kindertageseinrichtungen nehmen sehr bereitwillig Kinder mit besonderem Förderbedarf auf und müssen sich in der Folge mit der Gewinnung von externen heilpädagogischen Fachkräften zur Erbringung der Fachleistungsstunden beschäftigen. Diese werden entlang der erhaltenen Gelder des Bezirks Mittelfranken von der Verwaltung bezahlt. In letzter Zeit stiegen die Kosten auf über 100 Euro pro Stunde und überschritten damit die Höhe der Bezirksgelder. Da die Nachfrage sehr hoch ist, kommen Träger aber um die Bezahlung dieser Beträge kaum herum. Künftig sollen mit den Mitteln des Bezirks und vergleichsweise geringem eigenen Mittelaufwand der Stadt Fürth zwei eigene Heilpädagoginnen/ Heilpädagogen mit je 30 Std./Woche beschäftigt werden, die dann auch für Beratung von Teammitgliedern oder Eltern sowie Inhouse-Fortbildungen zur Verfügung stehen. Ein entsprechender Stellenplanantrag für 2026 wurde durch die Verwaltung auf den Weg gebracht.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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