Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit / der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt das von der Verwaltung und der Schule mit der Regierung von Mittelfanken in deren schulfachlicher Ersteinschätzung abgestimmte neue fiktive
Raumprogramm für die Berufsschule II für deren Sanierung und Erweiterung in der Einhäusigkeit.
Der Stadtrat beauftragte in seiner Sitzung am 24.10.2024 die nutzende Verwaltung, das aus 2016/ 2017 stammende Raumprogramm zu überprüfen und auf den aktuellen Bedarf anzupassen.
Daraufhin wurde das Raumprogramm gemeinsam von Schule und Schulreferat in einem ersten stadtinternen Durchlauf abgestimmt. Aktuell stimmt die Schule das Raumprogramm weiter mit dem Fachbereich der Regierung für die beruflichen Schulen ab, die Fachabteilung der Regierung war mehrfach vor Ort zu ihrer Beurteilung der Räume für die Unterrichtszwecke.
Die zeitliche Zielrichtung für die Beschlussfassung des fiktiven Raumprogrammes in den Gremien ist abgestimmt mit der Regierung. Vorgesehen ist die Beschlussfassung im Juli.
Allerdings verzögerte sich die Finalisierung des Raumprogrammes in Folge der Vielzahl der zu beteiligenden Stellen, so dass aktuell das neue Raumprogramm kurz vor der Finalisierung bei der Regierung steht, aber noch nicht finalisiert ist.
Gleichwohl gibt es eine wichtige mündliche Einschätzung aus der Fachabteilung der Regierung, die für diese Vorlage zitiert werden darf:
Das neue Konzept wird von der Regierung grundsätzlich
fachlich befürwortet, insbesondere der Erhalt
der Räume im Bestand und die zukünftige Rückkehr der Schule zur Einhäusigkeit.
Die genauen Flächen im fiktiven Raumprogramm werden spätestens zur Sitzung des Stadtrates erwartet.
Die neuen Flächen werden insgesamt geringer ausfallen als bei dem früheren Raumprogramm, denn nur so kann die Schule am Standort mit einer Erweiterungsmaßnahme realisiert werden.
Das Vorgehen für die
BS II sieht demnach wie folgt aus:
Es soll in einem 1. Bauabschnitt das Dach und die Fassade des Bestandsgebäudes saniert werden, in einem 2. Bauabschnitt die Schule erweitert werden und in einem 3. Bauabschnitt die notwendigen Baumaßnahmen und Anpassungen im Bestandsgebäude durchgeführt werden.
Das Bestandsgebäude kann erst im 3. Bauabschnitt
weiter in Angriff genommen werden, wenn Flächen für Auslagerungen mit den
Neubauflächen dann bereitstehen.
Die Aula der Schule soll erhalten werden und ggf. der
Erweiterungsbereich darüber baulich „aufgeständert“ werden, ggf. muss geprüft
werden, dabei alternativ den Parkplatz zu überbauen.
Aus Sicht der GWF wird sich hier eine bauliche Lösung für
die Erweiterungsflächen finden lassen, zumal der Flächenbedarf im Gegensatz zu
den vorangegangenen Raumprogrammen nun reduziert wurde.
Kurzfristig wird von GWF versucht, das Dach zunächst
notdürftig wieder dicht zu bekommen. Das Dach soll im Rahmen der
Generalsanierung, gemeinsam mit der Fassade, endgültig saniert werden.
Für die BS II und die Gebäudewirtschaft ist es wichtig, nach
einer langen Phase mit kleineren Sanierungsmaßnahmen im Bestand des Schulhauses
nun Klarheit zu erhalten, dass das neue Konzept für die Einhäusigkeit und die
Generalsanierung vom Stadtrat mitgetragen wird.
Dem vorberatenden ASBSG wurde das fiktive Raumprogramm kurzfristig als Tischvorlage vorgelegt.
Das Raumprogramm wird
für die weitere Beschlussfassung im Finanzausschuss und Stadtrat wie folgt erläutert:
Das aktuelle Raumprogramm der Regierung macht deutlich, dass die LES einerseits weitere Flächen vor allem für integrierte Fachräume und für Vorbereitung und Sammlung im Umfang von 1.080,00 m² zwingend benötigt.
Andererseits verfügt die Schule heute bereits über umfangreiche zusätzliche Flächen, die in diesem Umfang für die Generalsanierung nicht oder ggf. nur teilweise anerkennungsfähig sind.
Die „Überflächen“ relativieren sich mit den nachfolgenden
Erläuterungen:
Die Schule hat in ihrem Bestand außergewöhnlich umfangreiche Kellerräume und zudem eine sehr große Aula. Diese Flächen sind jeweils nicht geeignet, für die schulisch benötigten und fehlenden Räume umgenutzt zu werden.
Deshalb können die fehlenden schulischen Flächen neu gebaut werden und können trotz „Überflächen“ im Bestand mit einer schulaufsichtlichen Genehmigung und Förderung rechnen.
Ggf. sind die „Überflächen“ im Zuge der anstehenden Generalsanierung zukünftig sogar förderfähig, wenn für sie ein Bedarf zum Zeitpunkt der Generalsanierung begründet werden kann.
Der Fahrradkeller, ggf. für Schüler und/oder Lehrkräfte könnte ggf. als förderfähige Flächen begründet werden, wenn der nötige Stellplatznachweis für die Schule zu diesem Zeitpunkt davon abhängt.
Für die große Aula ist zu beachten:
Sie wird von der Stadt Fürth umfangreich für viele andere Zwecke genutzt, sie steht nicht nur der LES allein zur Verfügung, sie darf der LES deshalb nicht als „ihre“ schulische Fläche alleinig zugerechnet werden. Es besteht vielmehr ein städtisches Interesse, die Aula für andere als die schulischen Veranstaltungen der LES selbst weiterhin zu erhalten.
Schulflächen der LES:
Die Schule liegt mit ihren 3.912 m² im Bestand mit 183,12 m² über dem Raumbedarf nach dem neuen Raumprogramm.
Allerdings ist bei diesem Vergleich zu beachten, dass das neue Raumprogramm noch keine Flächen für Lehrerzimmer und Lehrerbibliothek beinhaltet und deshalb dieser Flächenvergleich 1: 1 nicht direkt möglich ist.
Die heutige Fläche der Schule würde aber in etwa ausreichen, um auch alle heutigen Raumbedarfe abzubilden.
Diese Betrachtung greift, wie ausgeführt, aber zu kurz, weil nicht alle Flächen im Bestand für den schulischen Raumbedarf geeignet und umnutzbar sind.
Deshalb müssen trotzdem weitere 1.080,00 m² schulische Fläche gebaut werden, so dass mit den neu zu bauenden Flächen die schulische Fläche auf zukünftig 5.013,12 m² wachsen wird.
Die Schule im Bestand zu vergrößern, beinhaltet die Vorteile, zukünftig die nötigen Klassenzimmer zu erhalten und zusätzlich die großen vorteilhaften Bestandsflächen weiterhin nutzen zu können.
Inzwischen hat die LES einzelne Positionen ihres neuen Raumprogrammes zusätzlich erläutert, um den schulischen Bedarf detailliert erkennen zu lassen.
Auf einen wichtigen Punkt des Raumprogrammes sei hingewiesen: in der Neubaufläche ist keine Küche und keine Mensa vorgesehen. Die Schule sieht hierfür keinen Bedarf und hat inzwischen sehr gute Erfahrungen mit einem Pausenverkauf durch einen Caterer gemacht.
Zu Gunsten der Einhäusigkeit der Schule und der Erweiterung im Bestand wird schulseits gerne auf zusätzliche Neubauflächen für eine Mensa verzichtet.
Den Gremien wird die Beschlussfassung zu dem Raumprogramm mit der Neuschaffung der fehlenden 1.080,00 Neubaufläche empfohlen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Gesamtkosten |
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Veranschlagung im Haushalt
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Nö_Tischvorlage_zum ASBSG_Fiktives Raumprogramm der Regierung
Tischvorlage_Anlage 1_zum fiktivem Raumprogramm der Regierung
NÖ_Tischvorlage_Anlage 2_zum fiktivem Raumprogramm der Regierung
Tischvorlage_zum FA_Stadtrat_Erläuterungen der LES vom 02.07.2025 zu einzelnen Positionen des Raumprogrammes
