Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit / der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt das von der Verwaltung und der Schule mit der Regierung von Mittelfanken in deren schulfachlicher Ersteinschätzung abgestimmte neue fiktive
Raumprogramm für die Berufsschule II für deren Sanierung und Erweiterung in der Einhäusigkeit.
Der Stadtrat beauftragte in seiner Sitzung am 24.10.2024 die nutzende Verwaltung, das aus 2016/ 2017 stammende Raumprogramm zu überprüfen und auf den aktuellen Bedarf anzupassen.
Daraufhin wurde das Raumprogramm gemeinsam von Schule und Schulreferat in einem ersten stadtinternen Durchlauf abgestimmt. Aktuell stimmt die Schule das Raumprogramm weiter mit dem Fachbereich der Regierung für die beruflichen Schulen ab, die Fachabteilung der Regierung war mehrfach vor Ort zu ihrer Beurteilung der Räume für die Unterrichtszwecke.
Die zeitliche Zielrichtung für die Beschlussfassung des fiktiven Raumprogrammes in den Gremien ist abgestimmt mit der Regierung. Vorgesehen ist die Beschlussfassung im Juli.
Allerdings verzögerte sich die Finalisierung des Raumprogrammes in Folge der Vielzahl der zu beteiligenden Stellen, so dass aktuell das neue Raumprogramm kurz vor der Finalisierung bei der Regierung steht, aber noch nicht finalisiert ist.
Gleichwohl gibt es eine wichtige mündliche Einschätzung aus der Fachabteilung der Regierung, die für diese Vorlage zitiert werden darf:
Das neue Konzept wird von der Regierung grundsätzlich
fachlich befürwortet, insbesondere der Erhalt
der Räume im Bestand und die zukünftige Rückkehr der Schule zur Einhäusigkeit.
Die genauen Flächen im fiktiven Raumprogramm werden spätestens zur Sitzung des Stadtrates erwartet.
Die neuen Flächen werden insgesamt geringer ausfallen als bei dem früheren Raumprogramm, denn nur so kann die Schule am Standort mit einer Erweiterungsmaßnahme realisiert werden.
Das Vorgehen für die
BS II sieht demnach wie folgt aus:
Es soll in einem 1. Bauabschnitt das Dach und die Fassade des Bestandsgebäudes saniert werden, in einem 2. Bauabschnitt die Schule erweitert werden und in einem 3. Bauabschnitt die notwendigen Baumaßnahmen und Anpassungen im Bestandsgebäude durchgeführt werden.
Das Bestandsgebäude kann erst im 3. Bauabschnitt
weiter in Angriff genommen werden, wenn Flächen für Auslagerungen mit den
Neubauflächen dann bereitstehen.
Die Aula der Schule soll erhalten werden und ggf. der
Erweiterungsbereich darüber baulich „aufgeständert“ werden, ggf. muss geprüft
werden, dabei alternativ den Parkplatz zu überbauen.
Aus Sicht der GWF wird sich hier eine bauliche Lösung für die Erweiterungsflächen finden lassen, zumal der Flächenbedarf im Gegensatz zu den vorangegangenen Raumprogrammen nun reduziert wurde.
Kurzfristig wird von GWF versucht, das Dach zunächst notdürftig wieder dicht zu bekommen. Das Dach soll im Rahmen der Generalsanierung, gemeinsam mit der Fassade, endgültig saniert werden.
Für die BS II und die Gebäudewirtschaft ist es wichtig, nach einer langen Phase mit kleineren Sanierungsmaßnahmen im Bestand des Schulhauses nun Klarheit zu erhalten, dass das neue Konzept für die Einhäusigkeit und die Generalsanierung vom Stadtrat mitgetragen wird.
Dem vorberatenden ASBSG wird ggf. das fiktive Raumprogramm kurzfristig als Tischvorlage vorgelegt, wenn es noch rechtzeitig eintrifft.
Sollte das Raumprogramm bis zur Sitzung trotz aller Bemühungen nicht rechtzeitig kommen, wird der ASBSG gebeten, das skizzierte Vorgehen dem beschließenden Stadtrat zu empfehlen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Fiktives Raumprogramm der Regierung (Anlage 1 wird bis spätestens zur Sitzung des Stadtrates nachgereicht)