Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und
Gesundheit:
Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt vom Antrag des Jugendrats Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, ab 2026 die Variante X zur Öffnung der Sportstätten in den Ferien umzusetzen und die dafür erforderlichen Mittel i.H.v. X € bereitzustellen.
Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt vom Antrag des Jugendrats Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, ab 2026 die Variante X zur Öffnung der Sportstätten in den Ferien umzusetzen und die dafür erforderlichen Mittel i.H.v. X € bereitzustellen
Für den Stadtrat:
Der Stadtrat nimmt vom Antrag des Jugendrats Kenntnis und beschließt, ab 2026 die Variante X zur Öffnung der Sportstätten in den Ferien umzusetzen und die dafür erforderlichen Mittel i.H.v. X € bereitzustellen.
Antrag des Fürther
Jugendrats:
Der Fürther Jugendrat hat in seinem Schreiben vom 18.03.2025 beantragt, dass die städtischen Sportstätten in den Schulferien grundsätzlich für den Vereinssport geöffnet werden sollen. Notwendige Schließungen für Reinigungs-, Sanierungs- und Baumaßnahmen sollen die Ausnahme und nicht die Regel darstellen. Dies wird u. a. damit begründet, dass die kostenintensiven städtischen Sportstätten möglichst intensiv genutzt werden sollen, der Trainingsbetrieb für den Leistungssport ganzjährig erforderlich sei und der gemeinsame Sport die physische und psychische Gesundheit der Kinder und Jugendliche fördern kann. Der Antrag des Jugendrats wird von der Bayerischen Sportjugend Kreis Fürth sowie 14 Fürther Sportvereinen befürwortet. Auch der Vereinssportbeirat hat sich in seiner Sitzung vom 31.03.2025 einstimmig für eine Unterstützung des Antrags ausgesprochen.
Aktueller
Sachstand:
Grundsätzlich sind die städtischen Sportstätten in den
Schulferien sowie an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Dies begründet
die Gebäudewirtschaft Fürth (GWF) als Betreiberin der städtischen Sportstätten
mit erforderlichen Reinigungs-, Sanierungs- und Baumaßnahmen. So können größere
Maßnahmen des Bauunterhalts und der Haustechnik nur in den Ferien abgewickelt
werden, da die Sportstätten lediglich in Ferienzeiten nicht für den
Sportunterricht zur Verfügung gehalten werden müssen. Zudem sind Ferienzeiten
eingeplante Haupturlaubszeiten der Objektbetreuungen und der Beschäftigten der
Reinigung. Dies setzt der Verfügbarkeit von Sportstätten / Umkleiden / Duschen
in den Ferienzeiten gewisse Grenzen.
Jedoch gibt es bereits zahlreiche Ausnahmen zur Turnhallen- und Sportplatzöffnung für den Vereinssport während der Ferien und Feiertage, die jährlich von der GWF in enger Abstimmung mit dem Amt für Sport und Gesundheitsförderung festgelegt werden. So sind gemäß der Anlage 1, welche die Öffnungszeiten in den Ferien und an Feiertagen im Jahr 2025 aufzeigt, zahlreiche Sportstätten für den Vereinssport geöffnet. Hierbei ist anzumerken, dass einzelne Sportstätten in Schlüsselgewalt geöffnet sind. Dies sind meist kleinere Einfach- oder Zweifachturnhallen, welche ausschließlich von einem Verein genutzt werden, der selbst die Schlüssel hat und somit kein städtisches Personal für die Öffnung benötigt wird.
Mögliche
Anpassungsoptionen:
Aus Sicht der Verwaltung sind verschiedene Optionen zur Anpassung der Öffnungszeiten ab dem Jahr 2026 denkbar. Eine Ausweitung wäre aus sportfachlicher Sicht in einzelnen Fällen sicherlich gewinnbringend, ist jedoch immer mit Zusatzkosten verbunden, welche von der GWF berechnet wurden. Die möglichen Varianten und die dafür erforderlichen Mittel werden nachfolgend dargestellt:
Variante A: Keine Ausweitung der Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten in den Ferien werden auf dem aktuellen Sachstand zukünftig fortgeführt. Weitere Öffnungszeiten sollen aktuell nicht hinzukommen. Einzelne Bedarfe können dadurch nicht vollständig abgedeckt werden. Der Antrag des Jugendrats müsste demnach abgelehnt werden.
Es würden keine jährlichen Folgekosten entstehen.
Variante B: Zusatzöffnung Vorschlag Verwaltung auf Basis des Antrags
Es werden zukünftig gezielt die Öffnungszeiten in einzelnen Ferien bei den Sportstätten zusätzlich ausgeweitet, bei denen entweder hoher Bedarf der Vereine besteht und / oder mit wenig Personal viel Sportfläche geöffnet werden kann (Sportzentren mit Sporthalle und Sportplatz). Die Öffnung erfolgt gezielt an einzelnen Tagen und in einem zeitlichen Umfang, der auf aktueller Schätzung als realistisch angesehen wird. Von der Ausweitung der Öffnungszeiten wäre die neue Charly-Mai-Turnhalle, die Günter-Brand-Turnhalle, die Turnhalle am Förderzentrum Nord sowie das Sportzentrum Fronmüllerstraße (Horst-Weidemann-Turnhalle, Hans-Böckler-Turnhalle und John-F.-Kennedy-Sportanlage) betroffen. Die Sportstätten bleiben in den Weihnachtsferien und an Feiertagen weiterhin geschlossen.
Die Kosten der zusätzlichen Reinigung würden (je nach Anteil der Reinigung durch Vereine) 21.194,00 € betragen (vgl. Anlage 2), für die ergänzende hausmeisterliche Betreuung würden 29.232,32 € benötigt werden (vgl. Anlage 3, erfordert die bisher nur als schwebende Genehmigung bestehende Abbildung von zwei Hausmeister-Springerstellen als Vollzeitstellen dauerhaft im Stellenplan).
Es würden insgesamt jährliche Folgekosten i.H.v. 50.427,32 € entstehen.
Variante C: Zusatzöffnung Vorschlag Verwaltung auf Basis des Bedarfs
Es werden zukünftig die Öffnungszeiten der Variante 2 umgesetzt. Zusätzlich soll die Öffnung um die Bedarfe ergänzt werden, die aus Sicht des Amts für Sport und Gesundheitsförderung derzeit prioritärer sind. Dies betrifft Sportstätten, bei denen derzeit sogar während der Schulzeiten und somit im regulären Spielbetrieb der Vereine noch keine Belegung am kompletten Wochenende oder zeitlich nur sehr eingeschränkt möglich ist. Zudem kommt die Öffnung zweier Sportstätten für den vereinsungebundenen Sport hinzu, welche von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern angefragt wird. Beispielsweise ist hier die Nutzung einer Leichtathletik-Laufbahn für die Öffentlichkeit zu einzelnen Uhrzeiten aufzuführen, was aktuell in der Stadt Fürth noch nicht möglich ist.
Die Folgekosten können aktuell noch nicht benannt und sollen bis zu einer Beschlussfassung nachgereicht werden.
Variante D: Alle Sportstätten werden in alle Ferien durchgehend
geöffnet
Es werden zukünftig alle Sportstätten in allen Ferien an allen Tagen für zwölf Stunden geöffnet. Demnach würden die Sportstätten nur in Ausnahmefällen aufgrund zwingend erforderlicher Reinigungs-, Sanierungs- und Baumaßnahmen nicht zur Verfügung stehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass zahlreiche Zeitfenster von Vereinen nicht genutzt werden. Denn nicht alle Vereine können und wollen in den Ferien aufgrund der Urlaubszeiten der ehrenamtlichen Übungsleitungen und der Mitglieder überhaupt ein Sportangebot bieten.
Die Kosten der zusätzlichen Reinigung würden 575.848,10 € betragen (vgl. Anlage 4), für die ergänzende hausmeisterliche Betreuung würden 1.888.728,72 € benötigt werden (vgl. Anlage 5, erfordert zur Umsetzung die zusätzliche Schaffung von etwa 20 Vollzeit-Springerstellen).
Es würden insgesamt jährliche Folgekosten i.H.v. 2.464.576,82 € entstehen.
Eine Umsetzung der gewünschten Variante wäre ab dem Jahr 2026 möglich. Die dafür erforderlichen Mittel sind der verantwortlichen GWF bereitzustellen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
x |
ja |
je
Variante € |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
- Anlage 1: Sportstättenöffnung für den Vereinssport in den Ferien und an Feiertagen 2025
- Anlage 2: NÖ
- Anlage 3: NÖ
- Anlage 4: NÖ
- Anlage 5: NÖ