Betreff
Zukünftige Weiterführung der Jugendberatungsstelle JuBe ab dem 01.01.2026
Vorlage
BB/0185/2025
Art
Beschlussvorlage - AL

Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

Der Ausschuss befürwortet die Weiterführung und Weiterentwicklung der bestehenden Jugendberatungsstelle (JuBe) der städtischen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft ELAN als zentrale, rechtskreisübergreifende Anlaufstelle für Jugendliche in Fürth.

Dem Finanz- und Verwaltungsausschuss wird empfohlen, zunächst Mittel i.H.v. 130.000,-- € p.a. (zwei sozpäd. Stellen á 30 Wochenstunden) ab 2026 für 2 Jahre für ELAN zusätzlich bereitzustellen um den Fortbestand des Angebotes zu sichern.

 

Sollten bis Ende 2027 weitere Fördermittel wegfallen und keine neue Förderperspektive vorhanden sein, befürwortet der Ausschuss eine Aufstockung der Förderung für zwei Vollzeitstellen.

 

Zugleich wird die ELAN beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit eine Kooperationsvereinbarung zur organisatorischen und finanziellen Ausgestaltung der zukünftigen Jugendberufsagentur Fürth zu erarbeiten.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Ausschuss befürwortet die Weiterführung und Weiterentwicklung der bestehenden Jugendberatungsstelle (JuBe) der städtischen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft ELAN als zentrale, rechtskreisübergreifende Anlaufstelle für Jugendliche in Fürth und stellt die erforderlichen Mittel i.H.v. 130.000,-- € p.a. (zwei sozpäd. Stellen á 30 Wochenstunden) ab 2026 für 2 Jahre bereit.

 

Zugleich wird die ELAN beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit eine Kooperationsvereinbarung zur organisatorischen und finanziellen Ausgestaltung der zukünftigen Jugendberufsagentur Fürth zu erarbeiten.


Die Jugendberatungsstelle „JuBe“ in der Fürther Innenstadt ist seit über zwei Jahrzehnten zentrale Anlaufstelle für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf (früher „Kompetenzagentur“, dann „Kompetenzen im Quartier - KiQ“. Sie wird derzeit über Mittel des § 16h SGB II sowie kommunale Gelder (u.a. KiQ-Bus) finanziert. Beide Förderstränge laufen zum 31.12.2025 aus.

 

Das bisherige Angebot erreicht jährlich 300-500 Jugendliche – darunter besonders vulnerable Gruppen wie junge Menschen mit psychischen Belastungen, Schulverweigerung, Obdachlosigkeit oder komplexem Hilfebedarf. Die Beratungsdauer beträgt im Schnitt 1,5 Jahre. Die Stadt Fürth steht damit vor der Entscheidung, ob diese etablierte Struktur weitergeführt und perspektivisch zur rechtskreisübergreifenden Jugendberufsagentur (JBA) weiterentwickelt werden soll.

Das vorliegende Konzept sieht vor, die „JuBe“ als Basis für eine JBA zu nutzen, in der künftig Beratungsangebote nach SGB II (Jobcenter), SGB III (Agentur für Arbeit) und SGB VIII (Jugendamt) gebündelt werden. Diese Form der koordinierten Zusammenarbeit ist insbesondere geeignet, um Jugendliche in multiproblematischen Lebenslagen frühzeitig, verbindlich und nachhaltig zu unterstützen. Ziel dabei ist der Leitsatz „Keiner darf verloren gehen, das ohne eine bruchlose Kooperation nicht erreicht werden kann.

 

Die Agentur für Arbeit Fürth hat angekündigt, schon im Juli und Oktober 2025 mit regelmäßiger Präsenz (zwei Tage pro Woche, je 13-17 Uhr) in den Räumlichkeiten der „JuBe“ vertreten zu sein. Im Rahmen dieses Probelaufs soll der konkrete Bedarf an rechtskreisübergreifender Beratung erhoben werden. Je nach Inanspruchnahme soll die Präsenz in 2026 gestaltet werden. Von Seiten der Stadt Fürth und ELAN wird eine Ausweitung auf vier Tage pro Woche gewünscht.

Zudem stehen AVGS-Mittel (Bildungsgutscheine der Arbeitsverwaltung) als ergänzende Maßnahme zur Verfügung. Diese erlauben individuell förderberechtigten Jugendlichen den Zugang zu sozialpädagogischer Begleitung durch zugelassene Träger wie ELAN. Da die AVGS jedoch auf dem Prinzip der freien Trägerwahl beruhen, sind sie in ihrer Steuerbarkeit durch die Kooperationspartner begrenzt und können die Finanzierung eines stabilen Grundangebots nicht ersetzen.

 

Das Jobcenter wird sich voraussichtlich mit finanziellen Mitteln in Höhe von 100.000 bis 120.000 € jährlich an der JBA beteiligen. Sollte dies nicht möglich sein, wird alternativ Personal bereitgestellt.

Für den Fortbestand der Anlaufstelle ab 2026 sind somit ergänzend zwei sozialpädagogische Stellen mit jeweils 30 Wochenstunden durch die Stadt zu finanzieren. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf ca. 130.000 € pro Jahr. Diese Stellen sollen bis Ende 2027 beantragt und gesichert werden.

Darüber hinaus ist eine gemeinsame Koordinierung und Steuerung durch ELAN, Jobcenter und Agentur für Arbeit geplant. Perspektivisch soll die JBA durch eine Neufassung der bestehenden Kooperationsvereinbarung rechtlich abgesichert und organisatorisch ausgebaut werden.

 

Angesichts der bekannten Herausforderungen im Jugendbereich (u.a. steigende Gewaltbereitschaft, soziale Desintegration, erschwerter Zugang zu Ausbildung und Arbeit) ist die Weiterführung und qualitative Weiterentwicklung der JuBe ein wichtiger Baustein zur Sicherung von Teilhabe, Integration und Chancengerechtigkeit für junge Menschen in Fürth.

 

Finanzierung

Die städtischen Kosten (130.000,--  € jährlich für zwei 30-Stunden-Stellen) werden vorbehaltlich einer Förderung bis 2027 übernommen. Die beteiligten Partner bringen sich wie folgt ein:

  • Jobcenter: finanzielle Beteiligung mit ca. 100.000-120.000 €/Jahr oder Personal
  • Agentur für Arbeit: Fachpersonal mit Präsenzzeiten im Juli und Oktober 2025, bei
    Bedarf ab 2026 ausbauend; 
  • Stadt Fürth: 2x 30-Stunden-Stellen zur Sicherstellung der Versorgung ab 2026

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

130000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Evaluation Jugendberatungsstelle 2024/25

Grafische Darstellung Finanzierung JBA