Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von den
Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.
In der Sitzung des Fürther Stadtrates vom 24.10.2024 wurde ein Zuschussbetrag für das Fürther Sozialticket von 18,00 € pro Berechtigten ab 01.01.2025 beschlossen (SzA/0337/2024). Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.11.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, das 9-Uhr-JahresAbo der Tarifstufe B als Ticketalternative in die Systematik des Fürther Sozialtickets zu integrieren und den Berechtigtenkreis anzupassen (Rf. IV/0193/2024). Der Berechtigtenkreis umfasst Beziehende von Leistungen nach dem SGB II, nach dem SGB XII und dem AsylbLG.
Wie in der Vorlage zum Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 09.02.2025 – Entwicklung Abo-Zahlen ÖPNV nach Preissteigerung (Rf. IV/0200/2025) dargestellt, ist es dem Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten nicht möglich Aussagen zum Verkauf des Sozialtickets/ Deutschlandticket Sozial, d.h. den Abo-Zahlen, zu treffen. Aufgabe der Sozialverwaltung ist die Antragsprüfung und -bearbeitung auf Zuschusszusagen. Der tatsächliche Verkauf von Tickets und Abonnements erfolgt durch die infra Fürth.
In Abstimmung mit der infra Fürth werden derzeit weitere Anpassungen des Sozialtickets vorgenommen. Eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung, darunter die Entwicklung der Antragszahlen auf Zuschusszusagen und die damit verbundene Kostenentwicklung, sowie die Beschlussfassung mit entsprechenden Beratungsfolgen ist für die Sitzung des Beirates für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten am 23.07.2025 geplant. Im Rahmen besagter Sachverhaltsdarstellung wird es möglich werden alle relevanten Aspekte rund um das Fürther Sozialticket, darunter auch die von der Antragstellerin gewünschten Daten, vertieft zu behandeln bzw. zu bewerten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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