Betreff
Ferienbetreuung an der Grundschule Soldnerstraße
Vorlage
KITA-GTS/0057/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt den Sachstand zur Ferienbetreuung zur Kenntnis und befürwortet die Einführung einer Ferienbetreuung an der Grundschule Soldnerstraße.

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Bereitstellung der erforderlichen Mittel von 10.000 € für jede der max. fünf Gruppen für die Ferienbetreuung an der GS Soldnerstraße.

Der zusätzliche Aufwand an Kapazitäten für Gebäudereinigung und hausmeisterliche Betreuung wird seitens GWF gesondert ermittelt und ist entsprechend bereitzustellen.

 


An der GS Soldnerstraße gab es bisher kein Ferienbetreuungsangebot. Im Rahmen der Schulanmeldung äußerten viele Eltern den Bedarf an einer Ferienbetreuung. Der Rechtsanspruch für die Betreuung im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 sieht für die Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse auch eine ausreichende Betreuung in den Ferien vor. Im Stadtteil Hardhöhe steht bis dato keine ausreichende Zahl von Betreuungsplätzen in Ferien-
zeiten zur Verfügung.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, schon ab dem Schuljahr 2025/26 eine Ferienbetreuung zu installieren, um dem Bedarf der Eltern gerecht zu werden, für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sorgen und den Rechtsanspruch, der ab 2026 für alle Erstklässler gilt schon jetzt ins Auge zu fassen.

 

An der Grundschule Soldnerstraße ist die Stadt Kooperationspartnerin in der Offenen Ganztagsschule. Im Gebunden Ganztag steht die Arche gGmbH als Kooperationspartner zur Verfügung. Die Schulleitung äußerte in einem Gespräch den dringenden Wunsch, dass die Ferienbetreuung durch städtisches Personal übernommen werden solle. Die Verwaltung wird zeitnah Gespräche mit anderen Anbietern von Ferienbetreuung im Stadtgebiet führen, um einen geeigneten Anbieter der Schulleitung vorschlagen zu können.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt können noch keine Angaben zur Gruppenzahl getroffen werden. Die Schulleitung informierte darüber, dass über 100 Eltern einen Bedarf gemeldet hätten. Wenn nur die Hälfte daran teilnehmen sollte, müsse von mindestens drei, max. fünf Gruppen ausgegangen werden. Das Anmeldeverfahren kann erst zum Schuljahresbeginn im September 2025 erfolgen. Pro zu schaffende Gruppe und Schuljahr würde bei Übernahme durch einen freien
Träger ein Zuschuss i.H.v. 10.000 € anfallen. Eine Förderung durch den Freistaat Bayern gibt es für Angebote der Ferienbetreuung nicht.

 

Im ASBSG im November 2025 folgt ein Bericht, der eine Übersicht über die Gruppenveränderungen in den Ferienbetreuungen nach Trägern und Schulen für die Schuljahre 2024/25 gegenüber 2025/26 enthält. Die Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt, auch in Bezug auf die weiteren angebotenen Ferienbetreuungen, lassen sich erst ab Schuljahresbeginn verlässlich darstellen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: