Der Bau - und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS)“ nach Vorlage der Verwaltung.
Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Ausgangslage
Im Jahr 1998 wurden erstmals für die Erhebung des
Erschließungsbeitrages Einheitssätze eingeführt. Die Stadt Fürth hat diese
innerhalb der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS in der
„Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS“) definiert.
Notwendige Anpassungen
Seit diesem Zeitpunkt müssen diese Beträge der
Preisentwicklung angeglichen, die Satzung dementsprechend ergänzt und die
Anlage fortgeschrieben werden. Die für das Baujahr 2024 neu ermittelten
Einheitssätze erfordern eine Fortschreibung der Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS; die
Änderungen für 2024 werden hiermit als Ergänzung vorgelegt.
Aufgrund einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverbandes ist seitens der Verwaltung angedacht, die Abrechnung von
Erschließungsbeiträgen künftig auf Echtkosten umzustellen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1 Änderungssatzung
