Der Stadtrat macht sich die Einwendungen und Stellungnahmen gemäß der Anlage 3 und deren Anlage zu eigen, und beauftragt die Stadtverwaltung, diese im Planfeststellungsverfahren zur Güterzugstrecke im Namen der Stadt Fürth und ihrer Unternehmen einzubringen.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Einwendungen und Stellungnahmen zu ergänzen, zu vertiefen und gegebenenfalls zurückzunehmen, soweit die nachfolgend aufgezählten Ziele der Stadt Fürth dabei gewahrt bleiben oder besser erreicht werden können:
- Wahrnehmung der Interessen der Stadt Fürth, ihrer Unternehmen und ihrer Bürgerschaft
- Entlastung der Siedlungsgebiete vom Baustellenverkehr
- Förderung der Realisierung der Güterzugstrecke
- Verhinderung des S-Bahn-Verschwenks
- Förderung der S-Bahn-Bündelungslösung entlang der Bestandsstrecke
- Freihaltung der Trassen für die städtischen Straßenprojekte Am Schmalaugraben (Ausbau und Geh-/Radweg) sowie In der Schmalau (Erschließungsstraße)
- Bauleitplanung gemäß Beschlusslage
- Umsetzung des Mobilitätsplans
Über Rücknahmen ist der Stadtrat zur nächstmöglichen Sitzung zu informieren.
Ausgangslage
Die Deutsche Bahn (DB InfraGO AG) hat beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststellung des oberirdischen Abschnitts der geplanten Güterzugstrecke 5955 von Nürnberg Kleinreuth bei Schweinau nach Erlangen Eltersdorf neu beantragt. Vom 10.06.2025 bis 09.07.2025 lagen die Unterlagen online zur Planeinsicht aus. Bis einschließlich 11.08.2025 können Einwendungen gegen die Pläne beim Eisenbahn-Bundesamt vorgebracht werden. Die Öffentliche Bekanntmachung ist in Anlage 5 beigefügt.
Der Stadtkonzern Fürth und die Stadtgesellschaft sind vielfach und in verschiedensten fachlichen Belangen von der geplanten Baumaßnahme betroffen. Die Beschlussfassung dient der Bestimmung der Einwände und Stellungnahmen in diesem Verfahren.
Es ist das erste Verfahren, bei dem die Stadt Fürth nur noch als Träger öffentlicher Belange und in ihren eigenen privaten Belangen befasst ist. Die Rolle als Planauslagestelle und zur Entgegennahme von privaten Einwendungen entfällt erstmalig, da diese nur mehr über das jüngst neu eingerichtete Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes erfolgt:
https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Details/Vorhaben.html?id=V-E100200
Planung
Der oberirdische Abschnitt liegt in Fürth im sogenannten „Planfeststellungsabschnitt 16 Fürth Nord“ (PFA 16). Seit Anbeginn der Planungen in den 1990er Jahren befürwortet die Stadt Fürth die Güterzugstrecke, da der sich südlich anschließende und bereits rechtskräftig planfestgestellte Güterzugtunnel (PFA 13) zu einer großen Lärmentlastung führen wird.
Einen Überblick über die Planung verschaffen die beigefügten Unterlagen 2.1.3, 2.3 und 15.2 aus dem Verfahren. Die Planung ist Teil des Kombinationsprojekts „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8.1 (VDE 8) / S-Bahn Nürnberg – Erlangen (– Forchheim (– Bamberg))“. Teilprojekte, Zeitachse, Zielzustand und frühere Gremienbehandlungen können den Anlagen 1, 2 und 4 entnommen werden.
Rechtliche Einordnung
Für den PFA 16 ist bereits im Jahr 2014 ein Planfeststellungsbeschluss erlassen worden, der im Jahr 2017 vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig und nichtvollziehbar erklärt, aber nicht aufgehoben wurde. Dieser enthält den sogenannten S-Bahn-Verschwenk, der von der Stadt Fürth, dem Bund Naturschutz und privaten Grundstückseigentümern abgelehnt wird und daher beklagt wurde. Aus dieser damaligen Planung wurde nun die von der Stadt Fürth befürwortete Güterzugstrecke „herausgelöst“, um sie isoliert zum Baurecht zu führen.
Das neue Vorhaben wird von der Deutschen Bahn explizit zusätzlich zum alten Verfahren betrieben. Anders als noch im Jahr 2024 von der Stadt Fürth angenommen, handelt es sich damit nicht mehr um ein Planänderungsverfahren zum 2014er Planfeststellungsbeschluss. Das neue Vorhaben ersetzt somit nicht das schwebende Altverfahren, sondern steht neben ihm. Dadurch bleiben die Wirkungen des Altverfahrens, insbesondere Veränderungssperren, wirksam.
Aufgrund der bereits umfangreich eingeführten Bezeichnungen verbleibt die Stadt Fürth für das aktuelle Verfahren bei der hierfür eingeführten Abkürzung „PÄV 16A“, auch wenn es sich formal nun nicht mehr um ein Planänderungsverfahren, sondern ein neues Planfeststellungsverfahren handelt. Die Abkürzung dient zur Unterscheidung von einem späteren dritten Verfahren für eine Planfeststellung der S-Bahn und ggf. Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung (PÄV 16B).
Einwendungen und
Stellungnahmen
Das Stadtplanungsamt sammelt alle Einwendungen und Stellungnahmen der Stadtkonzernteile (Dienststellen, Unternehmen, Rollen, Pflegschaften), die in weit reichender Auswahl zur Abgabe aufgefordert wurden. Aufgrund der sehr kurzen Fristen, die von der Deutschen Bahn gesetzt sind, sind nur wenige Stellungnahmen fristgerecht eingegangen. Sie sind in Anlage 3 und deren Anlagen wiedergegeben.
In Anlage 3 und deren Anlagen sind diese Stellungnahmen der Beschlussvorlage angehängt. Die von der Deutschen Bahn gesetzten, sehr engen Fristen machen es ggf. erforderlich, auch nach erfolgtem Beschluss noch Ergänzungen vorzunehmen und die einzelnen Stellungnahmen widerspruchsfrei zusammenzuführen.
Um Erweiterungen, Vertiefungen, und gegebenenfalls auch Rücknahmen von Einwänden und Stellungnahmen vornehmen zu können, beispielsweise für Einwände und Stellungnahmen die erst nach den Juli-2025-Gremienfristen eintreffen, soll der Oberbürgermeister in den Grenzen der absehbaren Interessenslagen und Ziele des Stadtkonzerns hierfür ermächtigt werden.
Über Rücknahmen ist der Stadtrat zur nächstmöglichen Sitzung zu informieren.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
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X |
nein |
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ja |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 – Teilprojekte, Zeitachse
Anlage 2 – Vergleich Zielzustände VDE 8 mit/ohne Güterzugtunnel
Anlage 3 – Einwendungen und Gesamtstellungnahme der Stadt Fürth und des Stadtkonzerns Fürth, inkl. der Beteiligungen, mit den Anlagen
- infra-TKD+W
- LA
- OA
- SpA-BsG-B
- SpA-BsG-F
- SpA-Vpl – in 3 Teilen
- StEF (angekündigt)
- TfA (angekündigt)
Anlage 4 – Gremienbehandlungen PFA 13, 15 und 16 ab Juni 2002
Anlage 5 – Öffentliche Bekanntmachung
Anlage 6 – Klimaprüfung
Unterlage 2.1.3 – Übersichtslageplan
Unterlage 2.3 – Spurplanskizze
Unterlage 15.2 – Übersichtsplan Baulogistik
