Betreff
Behelfsbauwerk Brücke Theodor-Heuss-Straße; Projektgenehmigung
Vorlage
TfA/0536/2025
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Für BWA am 16.07.2025

Die Vorlage des Baureferats wird zur Kenntnis genommen. Der Bau- und Werkausschuss erteilt die Projektgenehmigung zur Erstellung des Behelfsbauwerk Brücke Theodor-Heuss-Straße.

Die Gesamtkosten zur Errichtung des Behelfsbauwerks werden sich auf rd. 800.000€ belaufen.


Ausgangslage:

Mit Vorlage vom 13.11.2024 wurde dem Bau- und Werkausschuss der Sachstand zum Rückbau des Brückenüberbaus, der Ertüchtigung der Wegeverbindung Stadelner Hard (Im Wäsig), der Anpassung der Bestandswiderlager für ein Behelfsbauwerk sowie zum Planungsstand des Behelfsbauwerk mitgeteilt.

Der Rückbau des Bestandsüberbau sowie die Ertüchtigung der Wegeverbindung wurden bereits ausgeführt.

Die Bauleistungen zur Anpassung der Bestandswiderlager wurden im Juni 2025 im Finanzausschuss vergeben. Die Arbeiten hierzu sollen bis spätestens Mitte Oktober 2025 abgeschlossen werden.

Die Entwurfsplanung der Behelfsbrücke wurde erstellt und wird hiermit zur Projektgenehmigung vorgelegt.

Planung:

Das Behelfsbauwerk soll als Einfeld-Brücke in Leichtbauweise, auf die angepassten Widerlager aufgelegt werden. Durch das sehr geringe Eigengewicht kann dieses sehr schnell über den bestehenden Gleisen Ein- und Ausgehoben werden.

Die Stützweite wird senkrecht zwischen den Widerlagern 38,85m betragen. Die seitlichen Fachwerkträger werden zwischen 170cm und 260cm hoch.

Die Fahrbahnbreite des Bauwerks ist mit 2,50m zwischen den Geländern geplant.

Bemessen wird das Bauwerk gem. DIN EN 1991-2 für Fußgängerlasten. Berücksichtigt wird dabei, dass eine Gehwegkehrmaschine das Bauwerk ebenfalls überfahren kann.

Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde kann auf Grund der nutzbaren Breite des Behelfsbauwerks kein gemeinsamer Geh- und Radweg eingerichtet werden. Es kann jedoch die Möglichkeit „Gehweg – Radfahrer frei“ gewährt werden (= Fußgänger haben Vorrang; Radverkehr mit Schrittgeschwindigkeit, bei Bedarf muss angehalten werden).

Größere Bauwerksbreiten sind aufgrund der hohen Spannweite und der vorgesehenen Leichtbauweise wirtschaftlich nicht sinnvoll darstellbar.

Da das Behelfsbauwerk in drei gleichen Modulen angeliefert und zusammengebaut werden soll, wäre ein Einsatz einzelner Module nach dem Aushub, auch für weitere Einsatzzwecke möglich.

Kosten:

Die Gesamtkosten zur Errichtung des Behelfsbauwerks werden sich auf rd. 800.000€ belaufen.

Zeitplan:

Die vorbereitenden Maßnahmen wie Herstellung der neuen Lagersockel und Zusammenbauen des Bauwerks sollen spätestens Anfang November 2025 beginnen.

Für den Einhub der Brücke wurde bei der Deutschen Bahn eine Sperrzeit für die Nacht vom 30.11.2025 auf den 01.12.2025 beantragt. Eine endgültige Bestätigung dieser durch die DB steht jedoch noch aus.

Nach dem Einhub müssen noch die Übergangskonstruktion hergestellt sowie die Übergangsbereiche an den Brückenenden angepasst werden.

Die Gesamtfertigstellung soll bis spätestens zum 19.12.2025 erfolgen.

Weitere Vorgehensweise:

Nach Erteilung der Projektgenehmigung soll das Ausschreibungsverfahren gestartet werden. Die Vergabe ist für den BWA im September 2025 vorgesehen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten

800.000

nein

x

ja

Unterhaltskosten; nicht abschließend bezifferbar

Veranschlagung im Haushalt

nein

x

ja

Hst. 6310.9509.0000

Budget-Nr.      

im

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


- Erläuterungsbericht Behelfsbauwerk

- Plan 1 Übersicht Behelfsbrücke

- Plan 2 Krankonzept Einhub

- Plan 3 Baustelleneinrichtungsfläche

- Plan 4 Details Übergangskonstruktion

- Plan 5 Übersichtslageplan