Der Bau- und Werkausschuss erteilt die Projektgenehmigung
gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer
Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Erweiterung des Jugendspielbereichs
Herboldshofer Straße mit einem Gesamtkostenansatz von 140.000 EUR.
Planungsanlass
Die
in Anlage 1 rot hinterlegte Fläche war bis Ende 2022 an den MTV Stadeln
verpachtet, der dort ein Beach-Handballfeld sowie eine kleine Hütte errichtet
und betrieben hatte. Zum 01.01.2023 ist die gesamte Fläche wieder an die Stadt
Fürth – vertreten durch das Grünflächenamt – zurückgefallen, da der Sportverein
diese zusätzlichen Flächen nicht mehr benötigte.
Die
SPD-Stadtratsfraktion stellte mit Schreiben vom 22.06.2022 den Antrag, die
Verwaltung möge prüfen, ob der bestehende Jugendspielbereich an der
Herboldshofer Straße neben der bestehenden Skateanlage und dem bestehenden
Streetballplatz erweitert werden könne.
Da
diese Prüfung bereits vor der Antragsstellung durch das
Baureferat/Grünflächenamt erfolgt war, wurde in der Sitzung des Bau- und
Werkausschusses am 19.07.2023 gleich ein positiver Grundsatzbeschluss
dahingehend gefasst, dass der bestehende Jugendspielbereich um einen Bolzplatz
und einen Beach-Volleyballplatz (und ggfs. weitere Spiel- oder Sportgeräte)
ergänzt werden solle. Die Verwaltung wurde beauftragt, zum Haushalt 2025 die
entsprechenden Mittel zum Vermögenshaushalt zu melden.
Bereits
im Vorfeld wurde 2023 die Neuerrichtung eines Zaunes auf der Grenze zwischen
Sportgelände und der künftigen Erweiterungsfläche durchgeführt.
Bestand
Die Fläche ist derzeit eine an den Rändern mit einheimischen Gehölzen bestandene Fläche, die mittig gelegenen ehemaligen Sportflächen sind entweder Ruderalflächen überwiegend mit Bestand an Gräsern oder Sandflächen. Eine Geländemodellierung im Sinne einer wall-artigen Aufschüttung ist an der nördlichen und südlichen Grundstücksgrenze und zwischen der ehemaligen Pachtfläche und dem bestehenden Jugendspielbereich mit Skateanlage und Streetballfeld vorhanden. Diese Geländemodellierung kann weitgehend erhalten und in die neue Spielfläche integriert werden.
In Randbereichen muss in die bestehende Gehölzstruktur eingegriffen werden, damit für das Beachvolleyballfeld die notwendigen Flächen zur Verfügung stehen.
Aufgrund der Lage der Fläche im Außenbereich gilt die Baumschutzverordnung der Stadt Fürth an dieser Stelle nicht.
Entwurfsbeschreibung
Auf der Erweiterungsfläche entsteht ein Bolzplatz mit den Abmessungen 30 m x 20 m und ein Beachvolleyballplatz mit einem Spielfeld von 16 m x 8 m und den allseitig notwendigen Sicherheitsabständen von drei Metern.
Der Bolzplatz erhält Jugend-Übungstore (fünf Meter) mit Netzen, die Beachvolleyballanlage das übliche Spielnetz mit Pfosten. Sowohl die Tornetze als auch das Volleyballnetz werden in einer verstärkten Ausführung eingebaut.
Zwischen Bolzplatz und Beachvolleyballplatz ist der Einbau eines Ballfangzaunes bzw. Ballfangnetzes zwingend notwendig, da ansonsten beide Felder nicht gleichzeitig bespielt werden dürften.
Im Bereich des bestehenden Jugendspielbereichs wäre noch Platz für Sportgeräte wie beispielsweise die üblichen Outdoor-Fitnessgeräte oder auch für einen kleinen Calisthenics-Park wie am Waldmannsweiher. Das Baureferat/Grünflächenamt favorisiert hier letzteres, da Outdoor-Fitness-Geräte auf vielen öffentlichen Spiel- und Freizeitflächen bereits vorgehalten werden, es aber nur einen Calisthenics-Park im Stadtgebiet gibt.
Der Bauablauf ist derzeit so vorgesehen, dass aus ökonomischen wie ökologischen Gründen möglichst viel Bestandsmaterialien wiederverwendet oder Bestandsflächen erhalten werden sollen. So ist u.a. vorgesehen,
·
den
vorhandenen Spielsand zu sieben und auf den neuen Flächen wieder einzubauen.
·
die
vorhandenen Rasenflächen im Bereich des neuen Bolzplatzes soweit es möglich ist
zu belassen und neue Rasenflächen nur dort anzulegen, wo bisher ein
Sandspielfeld war.
·
das
Beachvolleyballfeld so zu platzieren, dass der Eingriff in den nördlich
angrenzenden Gehölzgürtel minimiert werden kann.
·
die
gelösten Erdmassen vor Ort zur Geländemodellierung wieder einzubauen.
Abstimmung und Instruktion
Die
vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt
Fürth, der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, der
Seniorenbeauftragten und der zuständigen Pflegerin mit Verfügung vom 11.03.2025
instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände
erhoben.
Die
Bauaufsicht wies auf die Notwendigkeit eine Baugenehmigungsverfahrens wegen der
Lage im Außenbereich und der Errichtung von Sportfeldern und Ballfangzäunen
hin. Der Bauantrag wurde zwischenzeitlich vom Grünflächenamt eingereicht.
Das
Stadtplanungs- und das Ordnungsamt verwiesen auf die Notwendigkeit einer
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nach Bayerischer Kompensationsverordnung.
Diese Bilanz ist im Rahmen der Entwurfsplanung durch das Grünflächenamt
erfolgt, mit der Unteren Naturschutzbehörde im Detail abgestimmt und als
Bestandteil der Baugenehmigung dem Baugenehmigungsantrag beigefügt.
Finanzierung und Realisierung
Die
Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 140.000
EUR, dabei entfallen rd. 120 T€ auf die Bau- und 20 T€ auf die Baunebenkosten.
Für die optionale Erweiterung der Fläche mit Spiel- oder Sportgeräten sind
knapp 30 T€ bereits in der Kostenberechnung erhalten. Eine Nachrüstung als 2.
Bauabschnitt erfolgt jedoch erst nach Abschluss der Baumaßnahme zur Herstellung
der Sportflächen und nach Kostenfeststellung des 1. Bauabschnitts.
Die
Planungsleistungen in Höhe von rd. 10 T€ werden vom Grünflächenamt in
Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem
städtischen Haushalt zu.
Die
mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter liegen bei einer
Bearbeitungsfläche von 2.000 m² mit knapp 50 € (netto) vergleichsweise niedrig.
Dies liegt an dem nur geringen Ausstattungsgrad der Fläche und der
Flächenbefestigungen sowie am Versuch, möglichst viele Flächen zu erhalten und
Materialien wiederzuverwenden.
Im
Haushalt 2025 sind auf der Haushaltstelle 4605.9513.0000 125.000 € eingestellt,
hinzu kommt ein Haushaltsrest aus der vorgezogenen Maßnahme des Zaunbaus mit
16.500 €. Die Finanzierung der Maßnahme ist somit gesichert.
Die
jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der nur geringen zusätzlichen Leistungen
nicht separat berechnet und können aufgrund der Geringfügigkeit im Amtsbudget
des Grünflächenamts dargestellt werden.
Es
ist vorgesehen, die Baumaßnahme in den Sommerferien auszuschreiben und Anfang
Oktober zu beginnen. Die vorab beschriebenen Rodungsarbeiten dürfen gemäß §39
Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes nur in der Zeit von 01. Oktober bis 28.
Februar vorgenommen werden.
Die
im Entwurf dargestellte Baumpflanzung entlang der südlichen Grenze ist als
weitere Ausgleichspflanzung für den Neubau des Helene-Lange-Gymnasiums vorgesehen
und daher nicht in der Kostenberechnung enthalten.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
140.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o.A. € |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
nein |
X |
ja |
Hst. 4605.9513.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Luftbild
Anlage 3 Entwurf
