Betreff
Jugendspielbereich Herboldshofer Straße - Erweiterung, Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0194/2025
Aktenzeichen
2315-418
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss erteilt die Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Erweiterung des Jugendspielbereichs Herboldshofer Straße mit einem Gesamtkostenansatz von 140.000 EUR.


Planungsanlass

Die in Anlage 1 rot hinterlegte Fläche war bis Ende 2022 an den MTV Stadeln verpachtet, der dort ein Beach-Handballfeld sowie eine kleine Hütte errichtet und betrieben hatte. Zum 01.01.2023 ist die gesamte Fläche wieder an die Stadt Fürth – vertreten durch das Grünflächenamt – zurückgefallen, da der Sportverein diese zusätzlichen Flächen nicht mehr benötigte.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellte mit Schreiben vom 22.06.2022 den Antrag, die Verwaltung möge prüfen, ob der bestehende Jugendspielbereich an der Herboldshofer Straße neben der bestehenden Skateanlage und dem bestehenden Streetballplatz erweitert werden könne.

Da diese Prüfung bereits vor der Antragsstellung durch das Baureferat/Grünflächenamt erfolgt war, wurde in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 19.07.2023 gleich ein positiver Grundsatzbeschluss dahingehend gefasst, dass der bestehende Jugendspielbereich um einen Bolzplatz und einen Beach-Volleyballplatz (und ggfs. weitere Spiel- oder Sportgeräte) ergänzt werden solle. Die Verwaltung wurde beauftragt, zum Haushalt 2025 die entsprechenden Mittel zum Vermögenshaushalt zu melden.

Bereits im Vorfeld wurde 2023 die Neuerrichtung eines Zaunes auf der Grenze zwischen Sportgelände und der künftigen Erweiterungsfläche durchgeführt.

Bestand

Die Fläche ist derzeit eine an den Rändern mit einheimischen Gehölzen bestandene Fläche, die mittig gelegenen ehemaligen Sportflächen sind entweder Ruderalflächen überwiegend mit Bestand an Gräsern oder Sandflächen. Eine Geländemodellierung im Sinne einer wall-artigen Aufschüttung ist an der nördlichen und südlichen Grundstücksgrenze und zwischen der ehemaligen Pachtfläche und dem bestehenden Jugendspielbereich mit Skateanlage und Streetballfeld vorhanden. Diese Geländemodellierung kann weitgehend erhalten und in die neue Spielfläche integriert werden.

In Randbereichen muss in die bestehende Gehölzstruktur eingegriffen werden, damit für das Beachvolleyballfeld die notwendigen Flächen zur Verfügung stehen.

Aufgrund der Lage der Fläche im Außenbereich gilt die Baumschutzverordnung der Stadt Fürth an dieser Stelle nicht.

Entwurfsbeschreibung

Auf der Erweiterungsfläche entsteht ein Bolzplatz mit den Abmessungen 30 m x 20 m und ein Beachvolleyballplatz mit einem Spielfeld von 16 m x 8 m und den allseitig notwendigen Sicherheitsabständen von drei Metern.

Der Bolzplatz erhält Jugend-Übungstore (fünf Meter) mit Netzen, die Beachvolleyballanlage das übliche Spielnetz mit Pfosten. Sowohl die Tornetze als auch das Volleyballnetz werden in einer verstärkten Ausführung eingebaut.

Zwischen Bolzplatz und Beachvolleyballplatz ist der Einbau eines Ballfangzaunes bzw. Ballfangnetzes zwingend notwendig, da ansonsten beide Felder nicht gleichzeitig bespielt werden dürften.

Im Bereich des bestehenden Jugendspielbereichs wäre noch Platz für Sportgeräte wie beispielsweise die üblichen Outdoor-Fitnessgeräte oder auch für einen kleinen Calisthenics-Park wie am Waldmannsweiher. Das Baureferat/Grünflächenamt favorisiert hier letzteres, da Outdoor-Fitness-Geräte auf vielen öffentlichen Spiel- und Freizeitflächen bereits vorgehalten werden, es aber nur einen Calisthenics-Park im Stadtgebiet gibt.

Der Bauablauf ist derzeit so vorgesehen, dass aus ökonomischen wie ökologischen Gründen möglichst viel Bestandsmaterialien wiederverwendet oder Bestandsflächen erhalten werden sollen. So ist u.a. vorgesehen,

·         den vorhandenen Spielsand zu sieben und auf den neuen Flächen wieder einzubauen.

·         die vorhandenen Rasenflächen im Bereich des neuen Bolzplatzes soweit es möglich ist zu belassen und neue Rasenflächen nur dort anzulegen, wo bisher ein Sandspielfeld war.

·         das Beachvolleyballfeld so zu platzieren, dass der Eingriff in den nördlich angrenzenden Gehölzgürtel minimiert werden kann.

·         die gelösten Erdmassen vor Ort zur Geländemodellierung wieder einzubauen.

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, der Seniorenbeauftragten und der zuständigen Pflegerin mit Verfügung vom 11.03.2025 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände erhoben.

Die Bauaufsicht wies auf die Notwendigkeit eine Baugenehmigungsverfahrens wegen der Lage im Außenbereich und der Errichtung von Sportfeldern und Ballfangzäunen hin. Der Bauantrag wurde zwischenzeitlich vom Grünflächenamt eingereicht.

Das Stadtplanungs- und das Ordnungsamt verwiesen auf die Notwendigkeit einer Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nach Bayerischer Kompensationsverordnung. Diese Bilanz ist im Rahmen der Entwurfsplanung durch das Grünflächenamt erfolgt, mit der Unteren Naturschutzbehörde im Detail abgestimmt und als Bestandteil der Baugenehmigung dem Baugenehmigungsantrag beigefügt.

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 140.000 EUR, dabei entfallen rd. 120 T€ auf die Bau- und 20 T€ auf die Baunebenkosten. Für die optionale Erweiterung der Fläche mit Spiel- oder Sportgeräten sind knapp 30 T€ bereits in der Kostenberechnung erhalten. Eine Nachrüstung als 2. Bauabschnitt erfolgt jedoch erst nach Abschluss der Baumaßnahme zur Herstellung der Sportflächen und nach Kostenfeststellung des 1. Bauabschnitts.

Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 10 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter liegen bei einer Bearbeitungsfläche von 2.000 m² mit knapp 50 € (netto) vergleichsweise niedrig. Dies liegt an dem nur geringen Ausstattungsgrad der Fläche und der Flächenbefestigungen sowie am Versuch, möglichst viele Flächen zu erhalten und Materialien wiederzuverwenden.

Im Haushalt 2025 sind auf der Haushaltstelle 4605.9513.0000 125.000 € eingestellt, hinzu kommt ein Haushaltsrest aus der vorgezogenen Maßnahme des Zaunbaus mit 16.500 €. Die Finanzierung der Maßnahme ist somit gesichert.

Die jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der nur geringen zusätzlichen Leistungen nicht separat berechnet und können aufgrund der Geringfügigkeit im Amtsbudget des Grünflächenamts dargestellt werden.

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme in den Sommerferien auszuschreiben und Anfang Oktober zu beginnen. Die vorab beschriebenen Rodungsarbeiten dürfen gemäß §39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes nur in der Zeit von 01. Oktober bis 28. Februar vorgenommen werden.

Die im Entwurf dargestellte Baumpflanzung entlang der südlichen Grenze ist als weitere Ausgleichspflanzung für den Neubau des Helene-Lange-Gymnasiums vorgesehen und daher nicht in der Kostenberechnung enthalten.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

X

ja

Gesamtkosten

140.000

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

nein

X

ja

Hst. 4605.9513.0000

Budget-Nr.      

im

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Anlage 1 Lageplan

Anlage 2 Luftbild

Anlage 3 Entwurf