Der Bericht dient zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


Anlass

Ab Herbst 1997 wurde im Grünflächenamt die Planungsabteilung durch neue Mitarbeitenden im Bereich Landschaftsarchitektur und Landespflege wiederaufgebaut und die zu erbringenden Planungsleistungen kontinuierlich gesteigert. Waren es in den Anfangsjahren zwei Mitarbeiter, so sind heute in der Planungsabteilung des Grünflächenamts (einschl. Amtsleitung) insgesamt sieben Landschaftsarchitektinnen und -architekten und ein Techniker des Garten- und Landschaftsbau beschäftigt. Dies entspricht derzeit 3,70 Vollarbeitskräften mit einem jährlich erwirtschaftenden Gesamthonorar von ca. 250 T€.

Von Anfang des Neustarts der Planungsabteilung war die Beschäftigung mit den öffentlichen Spielflächen ein zentrales und neben schulischen Freisportanlagen dominierendes Thema. So war die Generalsanierung des öffentlichen Kinderspielplatzes Scherbsgraben eines der ersten größeren Projekte der neuen Planungsabteilung. Erst einige Jahre später kamen die Planungsleistungen für Außenanlagen von Schulen, Kindertagesstätten und sonstigen städtischen Liegenschaften als neuer Aufgabenbereich hinzu.

Es wurde in der Vergangenheit von verschiedenen Seiten der Wunsch geäußert, über die Planungs- und Bauleistungen öffentlicher Spielflächen der letzten über 25 Jahren im Bau- und Werkausschuss zu berichten.

Bestand

Wir unterscheiden bei den öffentlichen Spielflächen drei Kategorien, die sich in dieser Form auch in der Grünanlagensatzung der Stadt Fürth wiederfinden:

·           Kinderspielplätze für Kinder von drei bis 14 Jahren

·           Jugendspielbereiche für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren (Skateanlagen, Basket- und Streetballanlagen, Streetsoccerflächen, Tischtennis)

·           Bolzplätze ohne Beschränkung des Nutzungsalters

Die Grünanlagensatzung kennt noch „Wintersportflächen“ (Rodelhügel und Eislaufflächen), die aber derzeit keine wesentliche Rolle mehr spielen. Neu hinzugekommen, jedoch noch nicht in der Grünanlagensatzung verankert, sind öffentliche Sportflächen, die aber zahlenmäßig sehr nachgeordnet sind.

Zum Jahresende 2024 betreibt die Stadt Fürth auf knapp 17 Hektar insgesamt 95 öffentlichen Spielflächen, davon

·           11 öffentliche Bolzplätze mit 2,9 Hektar

·           13 öffentliche Jugendspielbereiche mit 2,2 Hektar

·           67 öffentliche Kinderspielplätze auf 10,9 Hektar

·           und vier öffentliche Sportflächen auf 0,9 Hektar

Im Einzelnen:

Kategorie

Anzahl

bis 1998

Anzahl 12/2024

Veränd. Anzahl

Fläche bis 1998

Fläche 12/2024

Veränd.

Fläche

Bolzplätze

07 St.

11 St.

57,14%

27.850 m²

29.172 m²

4,75%

Jugendspielbereiche

04 St.

13 St.

225,00%

4.081 m²

22.245 m²

445,09%

Kinderspielplätze

42 St.

67 St.

59,52%

67.995 m²

109.389 m²

60,88%

Sportflächen

00 St.

04 St.

---

0 m²

9.179 m²

---

Summe

53 St.

95 St.

86,28%

99.926 m²

169.985 m²

70,11%

Auf den öffentlichen Spielflächen stehen insgesamt 550 Spiel- und Sportgeräte unterschiedlichster Ausprägung, die in die Wartungs- und Kontrollpflicht des Grünflächenamts fallen.

Die Maßnahmen der Planungsabteilung im Grünflächenamt konzentrieren sich auf die Neuanlage, die Generalsanierung und die Ersatzbeschaffung bzw. Nachrüstung von bzw. auf öffentlichen Spielflächen.

Dies waren in den vergangenen 27 Jahren von 1998 bis 2024 insgesamt 80 Einzelmaßnahmen an 137 Standorten mit einem Mitteleinsatz von insgesamt 7,666 Mio. €.

Neuanlage

Neue öffentliche Kinderspielplätze entstehen dort, wo Bebauungspläne öffentliche Kinderspielplätze festsetzen oder auf sonstigen unbebauten Grundstücken, die auch ohne die entsprechende planungsrechtliche Festsetzung zu einer öffentlichen Spielfläche umgenutzt werden.

Insgesamt sind von 1998 bis 2024 52 neue öffentliche Spielflächen hinzugekommen, im Mittel somit pro Jahr zwei neue Standorte. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 3,43 Mio. €, im Mittel pro Jahr 127 T€. Der Schwerpunkt lag bei der Neuanlage von öffentlichen Kinderspielplätzen und Jugendspielbereiche, die es bis 1998 im Prinzip nicht gab. Die Anlage von öffentlichen Sportflächen (Outdoor-Fitness, Beachvolleyball, Basketball) ist ein relativer neuer Aufgabenbereich, der erst in den letzten Jahren – auch aufgrund der Initiative des Fürther Jugendforums – hinzugekommen ist.

Im Einzelnen

Kategorie

Neuanlagen

Investition

Bolzplätze

06 St.

245 T€

Jugendspielbereiche

11 St.

538 T€

Kinderspielplätze

31 St.

2.202 T€

Öffentl. Sportflächen

04 St.

449 T€

Summe

52 St.

3.434 T€

Die Verteilung der Neuanlagen im gesamten Zeitraum ist unregelmäßig. So gab es insgesamt acht Jahre, in denen überhaupt keine Neuanlagen erfolgten. Dafür gab es in den Jahren 1999 (Übernahme der sechs Spielflächen in der Kalbsiedlung) mit insgesamt neun, 2003 (gemeinsame Errichtung von Spiel- und Bolzplätzen) mit insgesamt sechs und 2004 (Südstadtpark und Konversionsfläche William-O.-Darby-Kaserne) mit insgesamt sieben neuen Standorten einen deutlichen Schwerpunkt.

Die Neuanlage öffentlicher Spielflächen bedürfen immer einer gesonderten Haushaltsmeldung und der entsprechenden Verankerung im Vermögenshaushalt. Für Neuanlagen gibt es keine jährliche Pauschale.

Im gleichen Zeitraum wurden aber auch insgesamt zehn Standorte aus unterschiedlichen Gründen – in der Regel in Folge eines entsprechenden politischen Beschlusses - aufgelöst, im Einzelnen:

Jahr

Kategorie

Standort

Grund

2005

Bolzplatz

Hardhöhe

Grundstücksverkauf (Gewerbegebiet Hardhöhe West)

2005

Jugendspielbereich

Phillip-Reis-Straße

Grundstücksverkauf (Gewerbegebiet Hardhöhe West)

2011

Kinderspielplatz

Bärengässchen

unattraktiver Kleinstandort

2011

Kinderspielplatz

Hummelstraße

unattraktiver Kleinstandort

2011

Kinderspielplatz

Industrieanlage

Generalsanierung Spielplätze Hardhöhe

2011

Kinderspielplatz

Theodor-Heuss-Straße

unattraktiver Kleinstandort

2012

Kinderspielplatz

Geißäckerstraße

Lage im Überschwemmungsbereich

2015

Jugendspielbereich

Paul-Keller-Straße

Kündigung Pachtvertrag

2017

Kinderspielplatz

Oststraße

Grundstücksverkauf

2023

Bolzplatz

Geißäckerstraße

Lage im Überschwemmungsbereich

Trotz der nahezu Verdopplung der öffentlichen Kinderspielplätze im Stadtgebiet von 1998 bis 2024 ist immer noch keine vollständige Flächendeckung erreicht und es bestehen nach wie vor eine Reihe von Stadtteilen oder Quartieren, in denen öffentliche Spielplätze fehlen (siehe Absatz „Defizitgebiete).

Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter einschl. Baunebenkosten und Mehrwertsteuer schwanken enorm zwischen 22 € und 490 €. je nach Ausstattungsgrad und Flächengröße. Bei der Neuanlage des 2024 fertiggestellten Kinderspielplatzes „Im Talblick“ lagen die Herstellungskosten pro Quadratmeter bei 248 €. Das Grünflächenamt setzt derzeit bei der Abschätzung der Kosten einen Wert von 230-260 € pro Quadratmeter an.

Generalsanierung

Seit 1998 ist die Generalsanierung öffentlicher Kinderspielplätze eine Schwerpunktaufgabe der Planungsabteilung im Grünflächenamt. Eine bereits 1997 erfolgte Bestandsaufnahme ergab, dass die damals 42 öffentlichen Kinderspielplätze im Stadtgebiet marode, unattraktiv und wenig zeitgemäß waren.

Unter Generalsanierung versteht man die komplette Räumung der Fläche – mit Ausnahme des Baum- und sonstigen Gehölzbestandes – und die Erneuerung der Wege- und Fallschutzflächen sowie der Spielgeräte und der sonstigen Ausstattung. Damit wird ein vielfältiges und zeitgemäßes Spielangebot geschaffen, die Aufenthaltsqualität deutlich gesteigert, Barrierefreiheit umgesetzt, ökologische Verbesserungen herbeigeführt und die Bedingungen für Wartung und Unterhalt verbessert.

Im Zeitraum 1998 bis 2024 wurden insgesamt 21 öffentliche Kinderspielplätze mit einem Gesamtaufwand von 2,48 Mio. € generalsaniert. Im Bau- und Werkausschuss am 29.10.2019 wurde eine Prioritätenliste für die Generalsanierung von insgesamt sechs Standorten beschlossen. Davon ist die Generalsanierung am Standort Zedernstraße abgeschlossen, am Standort Eichenhain derzeit im Bau, am Standort Friedensanlage derzeit in Planung.

Zum 31.12.2024 erfolgte von allen 36 noch vorhandenen öffentlichen Kinderspielplätzen mit Baujahr vor 1998 an insgesamt zehn Standorte (noch) keine Generalsanierung, im Einzelnen

·         Ksp Bernhard-von-Weimar-Straße, Dambach

·         Ksp Binsenweg, Poppenreuth

·         Ksp Friedensanlage, Nordstadt (geplant 2026)

·         Ksp Fröbelstraße, Eschenau

·         Ksp Hardstraße, Hardhöhe (geplant 2029)

·         Ksp Plattenweg, Mannhof (geplant 2026)

·         Ksp Regelsbacher Straße, Burgfarrnbach (geplant 2027)

·         Ksp Philipp-Reis-Straße, Hardhöhe (geplant 2028)

·         Ksp Bunkerterrasse, Oststadt (geplant nach Fertigstellung HLG)

·         Ksp Stadtpark, Oststadt

Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter einschl. Baunebenkosten und Mehrwertsteuer für die Generalsanierung öffentlicher Kinderspielplätze schwanken enorm zwischen 16 € und 238 € je nach Bestandserhalt, Ausstattungsgrad und Flächengröße. Bei der Generalsanierung des 2022 fertiggestellten Kinderspielplatzes „Zedernstraße“ lagen die Herstellungskosten pro Quadratmeter bei 238 €. Das Grünflächenamt setzt derzeit bei der Abschätzung der Kosten einen Wert von 220-250 €/Quadratmeter an. Die mittleren Herstellungskosten für Neuanlagen und Generalsanierungen liegen somit in einer ähnlichen Größenordnung.

Ersatzbeschaffungen und Nachrüstungen

Verbrauchte Geräte, deren Reparatur unwirtschaftlich ist, werden vom Grünflächenamt gegen neue Geräte ausgetauscht, die „Ersatzbeschaffung“ von Spielgeräten. In der Regel ist eine solche Ersatzbeschaffung nach 15-25 Jahren notwendig. Die im ersten Spielplatzprojekt der neu formierten Planungsabteilung im Grünflächenamt, der Generalsanierung des Kinderspielplatzes Scherbsgraben, 1998 aufgestellten Spielgeräte mussten erst 2023 durch neue Geräte ersetzt werden. Eine Lebensdauer von 25 Jahren ist bei Spielgeräten äußert ungewöhnlich und zeugt von Wartung und Unterhalt auf hohem Niveau.

Im Zusammenhang mit Ersatzbeschaffungen ist das Grünflächenamt bestrebt, keinen 1:1-Austausch vorzunehmen, sondern auch hier den Spielwert zu erhöhen bzw. neue Produkte einzuführen.

Das Grünflächenamt versucht zudem, Nachrüstungswünsche bei Spielgeräten, die in der Regel aus der Bevölkerung kommen, zu erfüllen, sofern dafür der Platz und die Haushaltsmittel vorhanden sind.

Für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten einschl. der Nachrüstung wurden von 2000 bis 2024 insgesamt knapp 1,30 Mio. € aufgewendet.

Für Ersatzbeschaffungen und Generalsanierungen ist im jeweiligen Vermögenshaushalt eine jährliche Pauschale eingestellt. Aktuell liegt diese bei 285 T€ (ursprünglicher Ansatz 300 T€ abzgl. 5% Haushaltskonsolidierung). Im Jahr 2000 lag diese Pauschale noch bei 100.000 DM und versechsfachte sich somit in den letzten gut 25 Jahren.

Wartung, Kontrolle und Unterhalt

Kinderspielplätze im Allgemeinen und Spiel- und Sportgeräte im Besonderen bedürfen einer intensiven Kontroll- und Wartungspflicht durch den Betreiber, unabhängig davon ob es eine öffentliche Spielfläche, Spielgeräte in Schulen oder Kindertagesstätten oder auch eine halb-öffentliche Fläche handelt.

Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen regeln sehr genau die Pflichten des Betreibers insbesondere die Kontrollpflichten.

Die DIN EN 1176-7 legen für die notwendigen Kontrollen und Kontrollintervalle von Spielplätzen einschl. Spielplatzgeräten und -böden fest:

·           Visuelle Routine Inspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, einmal pro Woche

·           Operative Inspektion zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität der Spielgeräte, einmal pro Monat bis einmal pro Quartal

·           Jährliche Hauptinspektion zur Feststellung des allgemeinen Sicherheitsniveaus, einmal pro Jahr

Alle Ergebnisse der Inspektionen und Kontrollen sind durchgehend zu dokumentieren und werden im Grünflächenamt im Spielgerätekataster erfasst.

Die jährliche Hauptinspektion wird alle fünf Jahre an einen externen Dienstleister vergeben, auch zur Kontrolle der eigenen Leistungen. Die Kosten hierfür lagen bei der letzten Hauptinspektion in Fremdvergabe 2021 bei über 16 T€.

Der für Wartung, Kontrolle und Reparatur im Grünflächenamt verantwortliche Spielplatztrupp besteht aus einem Gruppenleiter und sechs Mitarbeitenden, die über die entsprechende Zusatzqualifikation verfügen. Der Truppleiter verfügt zudem über eine Zusatzausbildung und ist auch als Dozent für Sicherheit auf Kinderspielplätzen zugelassen.

Der Spielplatztrupp im Grünflächenamt betreut auf den 97 öffentlichen Spielflächen insgesamt 550 Spielgeräte, hinzu kommen weitere 440 Spielgeräte auf weiteren 55 Standorten (GWF-Flächen und sonstigen Flächen, die vom Grünflächenamt betreut werden). Die jährliche Hauptinspektion von Spielgeräten in Schulen, Kindertagesstätten und Jugendhäusern wird jedes Jahr an einen externen Dienstleister vergeben, da die Durchführung mit eigenen Mitarbeitenden personell nicht leistbar ist.

Die Ausgaben für den Unterhalt der öffentlichen Spiel- und Bolzplätze ohne Personalkosten und innere Verrechnung lag im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei 140 T€.

Sonstiges

U36-Bereiche

Aus der Bevölkerung erreichte das Grünflächenamt in den letzten Jahren vermehrt der Wunsch nach speziellen Kleinkinderspielbereichen oder Kleinkindergeräten. In Fachkreisen spricht man von „U36-Bereichen“, also Spielbereiche oder Spielgeräte für Kinder unter drei Jahren. Bislang wurden solche Bereiche oder Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen nicht angeboten, da die Grünanlagensatzung das Nutzungsalter öffentlicher Kinderspielplätze auf 3 bis 14 Jahren festlegt. Es ist aber gesellschaftlich nicht zu vertreten, für Unter-Dreijährige keine Spielangebote vorzuhalten. Deshalb kam es in den letzten Jahren an vielen Standorten zu Nachrüstung einzelner U36-Geräte (insbesondere Kleinkinderschaukel) und neue Spielplätze haben ausgewiesene U36-Bereiche mit Spielhäusern und Spielskulpturen meist in der Verbindung mit Sandspielbereichen. Insgesamt bestehen derzeit an 25 Standorten Spielmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren.

 U36-Bereich Ksp Zedernstraße (2022)

Sandspielzeugkisten

Auf Anregung des Netzwerks Kinderfreundliche Stadt e.V. wurden 2023 erstmalig Kisten angeschafft und auf zunächst zehn Kinderspielplätzen aufgestellt, in mit einer Grundausstattung an Sandspielzeug bestückt wurden. Diese Sandspielzeugkisten haben sich bewährt und erfreuen sich großer Beliebtheit. Das Grünflächenamt stellt keine Vandalismusschäden fest, im Gegenteil, die Kisten werden von den Besucherinnen und Besucher der Kinderspielplätze gefüllt. Zwischenzeitlich gibt es im Stadtgebiet solche Sandspielzeugkisten an 25 Standorten, weitere zehn Stück sind für 2025 geplant. Ziel ist, dass mittelfristig alle Kinderspielplätze mit Sandspielbereichen mit solchen Kisten ausgestattet sind. Lediglich an einem Standort wurde die Kiste nachträglich wieder entfernt, weil sich ein Anlieger über das „permanente laute Zuschlagen des Deckels“ beschwert hatte.

   Sandspielzeugkiste (2023)

Sonnenschutz

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Beschwerden über die fehlende Beschattung auf Kinderspielplätzen. Grundsätzlich soll der Baumbestand für die notwendige Beschattung der Spielbereiche sorgen, aber bei neu gepflanzten Bäumen setzt die Schattenwirkung erst nach 15 oder 20 Jahren ein. Deshalb experimentiert das Grünflächenamt seit 2023 mit unterschiedlichen Möglichkeiten zur teilweisen Beschattung durch technischen Sonnenschutz wie Pergolen, Sonnensegel, Sonnenschirmen oder Spielgeräten mit Sonnenschutzdächern. Bislang erfolgten an sechs Standorten solche Nachrüstungen, weitere vier Standorte sollen 2025 folgen. Bei Neuanlagen wird der erforderliche Sonnenschutz bereits in der Entwurfsphase eingeplant.

   Sonnensegel Südstadtpark (2024)

Homepage

Im Herbst letzten Jahres lieferte das Grünflächenamt an das Bürgermeister- und Presseamt die gewünschten Daten aller 67 öffentlicher Kinderspielplätze. Unter https://www.fuerth.de/kultur-freizeit/freizeit/fuerth-im-freien/spielplaetze/ findet man inzwischen alle knapp 70 Spielplätze mit Lageplan, kurzer Textinformation und Ausstattungsbeschreibung sortiert nach Stadtteilen. Die Bolzplätze, Jugendspielbereiche und öffentlichen Sportflächen sind zwischenzeitlich ebenso auf der Homepage unter https://www.fuerth.de/kultur-freizeit/sport-und-bewegung/sportangebote/ eingestellt.

Defizitgebiete

Bereits seit 2008 beschäftigt sich das Grünflächenamt auch mit der flächigen Versorgung des Stadtgebiets mit öffentlichen Kinderspielplätzen.

Auf der Grundlage der DIN 18034 und den dort aufgeführten Kriterien zur Erreichbarkeit wurden seinerzeit 25 Stadtteile bzw. Quartiere identifiziert, die keinen öffentlichen Kinderspielplatz in einer „zumutbaren Entfernung“, das sind 400 m Fußweg bzw. 350 m Luftlinie,  aufweisen und diese als „Defizitgebiete“ benannt.

Im Bau- und Werkausschuss am 15.10.2014 wurde die Thematik ausführlich vorgestellt und eine Priorisierung festgelegt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, den Abbau der Defizitgebiete der 1. Prioritätsstufe kontinuierlich voranzutreiben und „möglichst bis 2020 die Defizitgebiete der 1. Prioritätsstufe durch die Neuanlage öffentlicher Kinderspielplätze abzubauen“.

Dies wird leider auch bis 2025 nicht gelingen. Grund hierfür sind weder die fehlenden Haushaltsmittel noch die fehlenden Personalressourcen, sondern die fehlenden Grundstücke. Seit Jahren schon wird beispielsweise seitens der Bevölkerung ein öffentlicher Kinderspielplatz im Bereich Burgfarrnbach-Ost (Hintere Straße/Geißäckerstraße) gefordert. Dort sind jedoch keine städtischen Grundstücke vorhanden und auch die Anpachtung von Grundstücken ist bislang gescheitert.

Aktuell ist der Abbau von sieben Defizitgebieten gelungen.

Ausblick

Derzeit ist die Baumaßnahme zur Generalsanierung des Kinderspielplatzes Eichenhain in vollem Gange. Im Herbst 2025 kann der von Grund auf neu gestaltete und erweiterte Spielplatz, dem als erster „Inklusionsspielplatz“ eine besondere Bedeutung zukommt, wiedereröffnet werden.

Die Neuanlage des öffentlichen Kinderspielplatzes Ronhofer Hauptstraße ist ebenfalls eine derzeit laufende Baumaßnahme und soll möglichst zu Beginn des neuen Schuljahres abgeschlossen sein.

Im Herbst 2025 soll der Jugendspielbereich Herboldshofer Straße um einen Bolzplatz und einen Beachvolleyballplatz erweitert werden (Projektgenehmigung BWA Juli 2025).

Der neue Kinderspielplatz an der Dambacher Straße entsteht ab Frühjahr 2026 (Projektgenehmigung BWA 09.04.2025). Als barrierefreier Themenspielplatz „Brauerei“ wird dies ein „Leuchtturmprojekt“.

Bei den öffentlichen Sportflächen ist in nächster Zeit die Sanierung des Beachvolleyballfeldes in der Jakob-Wassermann-Straße und die Errichtung eines zweiten Beachvolleyballfeldes in der Friedensanlage geplant.

Zu den Haushaltsberatungen 2026 wurde seitens Baureferat/Grünflächenamt Mittel für die Errichtung eines neuen Kinderspielplatzes in der Bahnhofanlage in Burgfarrnbach gemeldet.

Die Generalsanierung öffentlicher Kinderspielplätze wird gemäß der im Bau- und Werkausschuss am 29.10.2019 beschlossenen Prioritätenliste mit der Generalsanierung des Kinderspielplatzes Friedensanlage 2026 fortgesetzt. Nach Beschlusslage folgen dann die Kinderspielplätze Regelsbacher Straße, Philipp-Reis-Straße und Hardstraße.

In einer Reihe von aktuellen Bebauungsplänen sind öffentliche Kinderspielplätze festgesetzt, die zu gegebener Zeit baulich umzusetzen sind.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

X

nein

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

X

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Anlage 1 Zusammenstellung_31.12.2024

Anlage 2 Bolzplätze_31.12.2024

Anlage 3 Jugendspielbereiche_31.12.2024

Anlage 4 Kinderspielplätze_31.12.2024

Anlage 5 Öffentliche Sportflächen_31.12.2024

Anlage 6 Defizitgebiete_31.12.2025