Der Bericht dient zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Anlass
Ab
Herbst 1997 wurde im Grünflächenamt die Planungsabteilung durch neue
Mitarbeitenden im Bereich Landschaftsarchitektur und Landespflege
wiederaufgebaut und die zu erbringenden Planungsleistungen kontinuierlich
gesteigert. Waren es in den Anfangsjahren zwei Mitarbeiter, so sind heute in
der Planungsabteilung des Grünflächenamts (einschl. Amtsleitung) insgesamt
sieben Landschaftsarchitektinnen und -architekten und ein Techniker des Garten-
und Landschaftsbau beschäftigt. Dies entspricht derzeit 3,70 Vollarbeitskräften
mit einem jährlich erwirtschaftenden Gesamthonorar von ca. 250 T€.
Von
Anfang des Neustarts der Planungsabteilung war die Beschäftigung mit den
öffentlichen Spielflächen ein zentrales und neben schulischen Freisportanlagen
dominierendes Thema. So war die Generalsanierung des öffentlichen
Kinderspielplatzes Scherbsgraben eines der ersten größeren Projekte der neuen
Planungsabteilung. Erst einige Jahre später kamen die Planungsleistungen für
Außenanlagen von Schulen, Kindertagesstätten und sonstigen städtischen
Liegenschaften als neuer Aufgabenbereich hinzu.
Es
wurde in der Vergangenheit von verschiedenen Seiten der Wunsch geäußert, über
die Planungs- und Bauleistungen öffentlicher Spielflächen der letzten über 25
Jahren im Bau- und Werkausschuss zu berichten.
Bestand
Wir
unterscheiden bei den öffentlichen Spielflächen drei Kategorien, die sich in
dieser Form auch in der Grünanlagensatzung der Stadt Fürth wiederfinden:
·
Kinderspielplätze
für Kinder von drei bis 14 Jahren
·
Jugendspielbereiche
für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren (Skateanlagen, Basket- und
Streetballanlagen, Streetsoccerflächen, Tischtennis)
·
Bolzplätze ohne
Beschränkung des Nutzungsalters
Die
Grünanlagensatzung kennt noch „Wintersportflächen“ (Rodelhügel und Eislaufflächen),
die aber derzeit keine wesentliche Rolle mehr spielen. Neu hinzugekommen,
jedoch noch nicht in der Grünanlagensatzung verankert, sind öffentliche
Sportflächen, die aber zahlenmäßig sehr nachgeordnet sind.
Zum
Jahresende 2024 betreibt die Stadt Fürth auf knapp 17 Hektar insgesamt 95
öffentlichen Spielflächen, davon
·
11 öffentliche
Bolzplätze mit 2,9 Hektar
·
13 öffentliche
Jugendspielbereiche mit 2,2 Hektar
·
67 öffentliche
Kinderspielplätze auf 10,9 Hektar
·
und vier
öffentliche Sportflächen auf 0,9 Hektar
Im
Einzelnen:
|
Kategorie |
Anzahl bis 1998 |
Anzahl
12/2024 |
Veränd.
Anzahl |
Fläche bis
1998 |
Fläche
12/2024 |
Veränd. Fläche |
|
Bolzplätze |
07 St. |
11 St. |
57,14% |
27.850 m² |
29.172 m² |
4,75% |
|
Jugendspielbereiche |
04 St. |
13 St. |
225,00% |
4.081 m² |
22.245 m² |
445,09% |
|
Kinderspielplätze |
42 St. |
67 St. |
59,52% |
67.995 m² |
109.389 m² |
60,88% |
|
Sportflächen |
00 St. |
04 St. |
--- |
0 m² |
9.179 m² |
--- |
|
Summe |
53 St. |
95 St. |
86,28% |
99.926 m² |
169.985 m² |
70,11% |
Auf
den öffentlichen Spielflächen stehen insgesamt 550 Spiel- und Sportgeräte unterschiedlichster
Ausprägung, die in die Wartungs- und Kontrollpflicht des Grünflächenamts
fallen.
Die
Maßnahmen der Planungsabteilung im Grünflächenamt konzentrieren sich auf die
Neuanlage, die Generalsanierung und die Ersatzbeschaffung bzw. Nachrüstung von
bzw. auf öffentlichen Spielflächen.
Dies
waren in den vergangenen 27 Jahren von 1998 bis 2024 insgesamt 80
Einzelmaßnahmen an 137 Standorten mit einem Mitteleinsatz von insgesamt 7,666
Mio. €.
Neuanlage
Neue öffentliche
Kinderspielplätze entstehen dort, wo Bebauungspläne öffentliche
Kinderspielplätze festsetzen oder auf sonstigen unbebauten Grundstücken, die
auch ohne die entsprechende planungsrechtliche Festsetzung zu einer
öffentlichen Spielfläche umgenutzt werden.
Insgesamt sind von 1998 bis 2024 52 neue öffentliche Spielflächen hinzugekommen, im Mittel somit pro Jahr zwei neue Standorte. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 3,43 Mio. €, im Mittel pro Jahr 127 T€. Der Schwerpunkt lag bei der Neuanlage von öffentlichen Kinderspielplätzen und Jugendspielbereiche, die es bis 1998 im Prinzip nicht gab. Die Anlage von öffentlichen Sportflächen (Outdoor-Fitness, Beachvolleyball, Basketball) ist ein relativer neuer Aufgabenbereich, der erst in den letzten Jahren – auch aufgrund der Initiative des Fürther Jugendforums – hinzugekommen ist.
Im Einzelnen
|
Kategorie |
Neuanlagen |
Investition |
|
Bolzplätze |
06 St. |
245 T€ |
|
Jugendspielbereiche |
11 St. |
538 T€ |
|
Kinderspielplätze |
31 St. |
2.202 T€ |
|
Öffentl. Sportflächen |
04 St. |
449 T€ |
|
Summe |
52 St. |
3.434 T€ |
Die Verteilung der Neuanlagen im
gesamten Zeitraum ist unregelmäßig. So gab es insgesamt acht Jahre, in denen
überhaupt keine Neuanlagen erfolgten. Dafür gab es in den Jahren 1999
(Übernahme der sechs Spielflächen in der Kalbsiedlung) mit insgesamt neun, 2003
(gemeinsame Errichtung von Spiel- und Bolzplätzen) mit insgesamt sechs und 2004
(Südstadtpark und Konversionsfläche William-O.-Darby-Kaserne) mit insgesamt
sieben neuen Standorten einen deutlichen Schwerpunkt.
Die Neuanlage öffentlicher Spielflächen bedürfen immer einer gesonderten Haushaltsmeldung und der entsprechenden Verankerung im Vermögenshaushalt. Für Neuanlagen gibt es keine jährliche Pauschale.
Im gleichen Zeitraum wurden aber auch insgesamt zehn Standorte aus unterschiedlichen Gründen – in der Regel in Folge eines entsprechenden politischen Beschlusses - aufgelöst, im Einzelnen:
|
Jahr |
Kategorie |
Standort |
Grund |
|
2005 |
Bolzplatz |
Hardhöhe |
Grundstücksverkauf (Gewerbegebiet Hardhöhe West) |
|
2005 |
Jugendspielbereich |
Phillip-Reis-Straße |
Grundstücksverkauf (Gewerbegebiet Hardhöhe West) |
|
2011 |
Kinderspielplatz |
Bärengässchen |
unattraktiver Kleinstandort |
|
2011 |
Kinderspielplatz |
Hummelstraße |
unattraktiver Kleinstandort |
|
2011 |
Kinderspielplatz |
Industrieanlage |
Generalsanierung Spielplätze Hardhöhe |
|
2011 |
Kinderspielplatz |
Theodor-Heuss-Straße |
unattraktiver Kleinstandort |
|
2012 |
Kinderspielplatz |
Geißäckerstraße |
Lage im Überschwemmungsbereich |
|
2015 |
Jugendspielbereich |
Paul-Keller-Straße |
Kündigung Pachtvertrag |
|
2017 |
Kinderspielplatz |
Oststraße |
Grundstücksverkauf |
|
2023 |
Bolzplatz |
Geißäckerstraße |
Lage im Überschwemmungsbereich |
Trotz der nahezu Verdopplung der
öffentlichen Kinderspielplätze im Stadtgebiet von 1998 bis 2024 ist immer noch
keine vollständige Flächendeckung erreicht und es bestehen nach wie vor eine
Reihe von Stadtteilen oder Quartieren, in denen öffentliche Spielplätze fehlen
(siehe Absatz „Defizitgebiete).
Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter einschl. Baunebenkosten und Mehrwertsteuer schwanken enorm zwischen 22 € und 490 €. je nach Ausstattungsgrad und Flächengröße. Bei der Neuanlage des 2024 fertiggestellten Kinderspielplatzes „Im Talblick“ lagen die Herstellungskosten pro Quadratmeter bei 248 €. Das Grünflächenamt setzt derzeit bei der Abschätzung der Kosten einen Wert von 230-260 € pro Quadratmeter an.
Generalsanierung
Seit
1998 ist die Generalsanierung öffentlicher Kinderspielplätze eine
Schwerpunktaufgabe der Planungsabteilung im Grünflächenamt. Eine bereits 1997
erfolgte Bestandsaufnahme ergab, dass die damals 42 öffentlichen
Kinderspielplätze im Stadtgebiet marode, unattraktiv und wenig zeitgemäß waren.
Unter
Generalsanierung versteht man die komplette Räumung der Fläche – mit Ausnahme
des Baum- und sonstigen Gehölzbestandes – und die Erneuerung der Wege- und
Fallschutzflächen sowie der Spielgeräte und der sonstigen Ausstattung. Damit
wird ein vielfältiges und zeitgemäßes Spielangebot geschaffen, die
Aufenthaltsqualität deutlich gesteigert, Barrierefreiheit umgesetzt,
ökologische Verbesserungen herbeigeführt und die Bedingungen für Wartung und
Unterhalt verbessert.
Im
Zeitraum 1998 bis 2024 wurden insgesamt 21 öffentliche Kinderspielplätze mit
einem Gesamtaufwand von 2,48 Mio. € generalsaniert. Im Bau- und Werkausschuss
am 29.10.2019 wurde eine Prioritätenliste für die Generalsanierung von
insgesamt sechs Standorten beschlossen. Davon ist die Generalsanierung am
Standort Zedernstraße abgeschlossen, am Standort Eichenhain derzeit im Bau, am
Standort Friedensanlage derzeit in Planung.
Zum
31.12.2024 erfolgte von allen 36 noch vorhandenen öffentlichen
Kinderspielplätzen mit Baujahr vor 1998 an insgesamt zehn Standorte (noch)
keine Generalsanierung, im Einzelnen
·
Ksp Bernhard-von-Weimar-Straße, Dambach
·
Ksp Binsenweg, Poppenreuth
·
Ksp Friedensanlage, Nordstadt (geplant 2026)
·
Ksp Fröbelstraße, Eschenau
·
Ksp Hardstraße, Hardhöhe (geplant 2029)
·
Ksp Plattenweg, Mannhof (geplant 2026)
·
Ksp Regelsbacher Straße, Burgfarrnbach (geplant 2027)
·
Ksp Philipp-Reis-Straße, Hardhöhe (geplant 2028)
·
Ksp Bunkerterrasse, Oststadt (geplant nach Fertigstellung HLG)
·
Ksp Stadtpark, Oststadt
Die mittleren Herstellungskosten
pro Quadratmeter einschl. Baunebenkosten und Mehrwertsteuer für die
Generalsanierung öffentlicher Kinderspielplätze schwanken enorm zwischen 16 €
und 238 € je nach Bestandserhalt, Ausstattungsgrad und Flächengröße. Bei der
Generalsanierung des 2022 fertiggestellten Kinderspielplatzes „Zedernstraße“
lagen die Herstellungskosten pro Quadratmeter bei 238 €. Das Grünflächenamt
setzt derzeit bei der Abschätzung der Kosten einen Wert von 220-250
€/Quadratmeter an. Die mittleren Herstellungskosten für Neuanlagen und
Generalsanierungen liegen somit in einer ähnlichen Größenordnung.
Ersatzbeschaffungen und Nachrüstungen
Verbrauchte
Geräte, deren Reparatur unwirtschaftlich ist, werden vom Grünflächenamt gegen
neue Geräte ausgetauscht, die „Ersatzbeschaffung“ von Spielgeräten. In der
Regel ist eine solche Ersatzbeschaffung nach 15-25 Jahren notwendig. Die im
ersten Spielplatzprojekt der neu formierten Planungsabteilung im
Grünflächenamt, der Generalsanierung des Kinderspielplatzes Scherbsgraben, 1998
aufgestellten Spielgeräte mussten erst 2023 durch neue Geräte ersetzt werden.
Eine Lebensdauer von 25 Jahren ist bei Spielgeräten äußert ungewöhnlich und
zeugt von Wartung und Unterhalt auf hohem Niveau.
Im
Zusammenhang mit Ersatzbeschaffungen ist das Grünflächenamt bestrebt, keinen
1:1-Austausch vorzunehmen, sondern auch hier den Spielwert zu erhöhen bzw. neue
Produkte einzuführen.
Das
Grünflächenamt versucht zudem, Nachrüstungswünsche bei Spielgeräten, die in der
Regel aus der Bevölkerung kommen, zu erfüllen, sofern dafür der Platz und die
Haushaltsmittel vorhanden sind.
Für
die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten einschl. der Nachrüstung wurden von 2000
bis 2024 insgesamt knapp 1,30 Mio. € aufgewendet.
Für
Ersatzbeschaffungen und Generalsanierungen ist im jeweiligen Vermögenshaushalt
eine jährliche Pauschale eingestellt. Aktuell liegt diese bei 285 T€
(ursprünglicher Ansatz 300 T€ abzgl. 5% Haushaltskonsolidierung). Im Jahr 2000
lag diese Pauschale noch bei 100.000 DM und versechsfachte sich somit in den
letzten gut 25 Jahren.
Wartung, Kontrolle und Unterhalt
Kinderspielplätze
im Allgemeinen und Spiel- und Sportgeräte im Besonderen bedürfen einer
intensiven Kontroll- und Wartungspflicht durch den Betreiber, unabhängig davon
ob es eine öffentliche Spielfläche, Spielgeräte in Schulen oder
Kindertagesstätten oder auch eine halb-öffentliche Fläche handelt.
Die
einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen regeln sehr genau die
Pflichten des Betreibers insbesondere die Kontrollpflichten.
Die
DIN EN 1176-7 legen für die notwendigen Kontrollen und Kontrollintervalle von
Spielplätzen einschl. Spielplatzgeräten und -böden fest:
·
Visuelle Routine Inspektion zur Erkennung offensichtlicher
Gefahrenquellen, einmal pro Woche
·
Operative Inspektion zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität
der Spielgeräte, einmal pro Monat bis einmal pro Quartal
·
Jährliche Hauptinspektion zur Feststellung des allgemeinen
Sicherheitsniveaus, einmal pro Jahr
Alle
Ergebnisse der Inspektionen und Kontrollen sind durchgehend zu dokumentieren
und werden im Grünflächenamt im Spielgerätekataster erfasst.
Die
jährliche Hauptinspektion wird alle fünf Jahre an einen externen Dienstleister
vergeben, auch zur Kontrolle der eigenen Leistungen. Die Kosten hierfür lagen
bei der letzten Hauptinspektion in Fremdvergabe 2021 bei über 16 T€.
Der
für Wartung, Kontrolle und Reparatur im Grünflächenamt verantwortliche
Spielplatztrupp besteht aus einem Gruppenleiter und sechs Mitarbeitenden, die
über die entsprechende Zusatzqualifikation verfügen. Der Truppleiter verfügt
zudem über eine Zusatzausbildung und ist auch als Dozent für Sicherheit auf
Kinderspielplätzen zugelassen.
Der
Spielplatztrupp im Grünflächenamt betreut auf den 97 öffentlichen Spielflächen
insgesamt 550 Spielgeräte, hinzu kommen weitere 440 Spielgeräte auf weiteren 55
Standorten (GWF-Flächen und sonstigen Flächen, die vom Grünflächenamt betreut
werden). Die jährliche Hauptinspektion von Spielgeräten in Schulen,
Kindertagesstätten und Jugendhäusern wird jedes Jahr an einen externen
Dienstleister vergeben, da die Durchführung mit eigenen Mitarbeitenden
personell nicht leistbar ist.
Die
Ausgaben für den Unterhalt der öffentlichen Spiel- und Bolzplätze ohne
Personalkosten und innere Verrechnung lag im Durchschnitt der letzten fünf
Jahre bei 140 T€.
Sonstiges
U36-Bereiche
Aus
der Bevölkerung erreichte das Grünflächenamt in den letzten Jahren vermehrt der
Wunsch nach speziellen Kleinkinderspielbereichen oder Kleinkindergeräten. In
Fachkreisen spricht man von „U36-Bereichen“, also Spielbereiche oder
Spielgeräte für Kinder unter drei Jahren. Bislang wurden solche Bereiche oder
Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen nicht angeboten, da die
Grünanlagensatzung das Nutzungsalter öffentlicher Kinderspielplätze auf 3 bis
14 Jahren festlegt. Es ist aber gesellschaftlich nicht zu vertreten, für
Unter-Dreijährige keine Spielangebote vorzuhalten. Deshalb kam es in den
letzten Jahren an vielen Standorten zu Nachrüstung einzelner U36-Geräte
(insbesondere Kleinkinderschaukel) und neue Spielplätze haben ausgewiesene
U36-Bereiche mit Spielhäusern und Spielskulpturen meist in der Verbindung mit
Sandspielbereichen. Insgesamt bestehen derzeit an 25 Standorten
Spielmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren.
U36-Bereich Ksp Zedernstraße (2022)
Sandspielzeugkisten
Auf
Anregung des Netzwerks Kinderfreundliche Stadt e.V. wurden 2023 erstmalig
Kisten angeschafft und auf zunächst zehn Kinderspielplätzen aufgestellt, in mit
einer Grundausstattung an Sandspielzeug bestückt wurden. Diese
Sandspielzeugkisten haben sich bewährt und erfreuen sich großer Beliebtheit.
Das Grünflächenamt stellt keine Vandalismusschäden fest, im Gegenteil, die
Kisten werden von den Besucherinnen und Besucher der Kinderspielplätze gefüllt.
Zwischenzeitlich gibt es im Stadtgebiet solche Sandspielzeugkisten an 25
Standorten, weitere zehn Stück sind für 2025 geplant. Ziel ist, dass mittelfristig
alle Kinderspielplätze mit Sandspielbereichen mit solchen Kisten ausgestattet
sind. Lediglich an einem Standort wurde die Kiste nachträglich wieder entfernt,
weil sich ein Anlieger über das „permanente laute Zuschlagen des Deckels“
beschwert hatte.
Sandspielzeugkiste
(2023)
Sonnenschutz
In
der Vergangenheit kam es immer wieder zu Beschwerden über die fehlende
Beschattung auf Kinderspielplätzen. Grundsätzlich soll der Baumbestand für die
notwendige Beschattung der Spielbereiche sorgen, aber bei neu gepflanzten
Bäumen setzt die Schattenwirkung erst nach 15 oder 20 Jahren ein. Deshalb
experimentiert das Grünflächenamt seit 2023 mit unterschiedlichen Möglichkeiten
zur teilweisen Beschattung durch technischen Sonnenschutz wie Pergolen,
Sonnensegel, Sonnenschirmen oder Spielgeräten mit Sonnenschutzdächern. Bislang
erfolgten an sechs Standorten solche Nachrüstungen, weitere vier Standorte
sollen 2025 folgen. Bei Neuanlagen wird der erforderliche Sonnenschutz bereits
in der Entwurfsphase eingeplant.
Sonnensegel Südstadtpark (2024)
Homepage
Im
Herbst letzten Jahres lieferte das Grünflächenamt an das Bürgermeister- und
Presseamt die gewünschten Daten aller 67 öffentlicher Kinderspielplätze. Unter https://www.fuerth.de/kultur-freizeit/freizeit/fuerth-im-freien/spielplaetze/ findet man inzwischen alle knapp 70 Spielplätze mit
Lageplan, kurzer Textinformation und Ausstattungsbeschreibung sortiert nach
Stadtteilen. Die Bolzplätze, Jugendspielbereiche und öffentlichen Sportflächen
sind zwischenzeitlich ebenso auf der Homepage unter https://www.fuerth.de/kultur-freizeit/sport-und-bewegung/sportangebote/ eingestellt.
Defizitgebiete
Bereits
seit 2008 beschäftigt sich das Grünflächenamt auch mit der flächigen Versorgung
des Stadtgebiets mit öffentlichen Kinderspielplätzen.
Auf
der Grundlage der DIN 18034 und den dort aufgeführten Kriterien zur
Erreichbarkeit wurden seinerzeit 25 Stadtteile bzw. Quartiere identifiziert,
die keinen öffentlichen Kinderspielplatz in einer „zumutbaren Entfernung“, das
sind 400 m Fußweg bzw. 350 m Luftlinie,
aufweisen und diese als „Defizitgebiete“ benannt.
Im
Bau- und Werkausschuss am 15.10.2014 wurde die Thematik ausführlich vorgestellt
und eine Priorisierung festgelegt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung
beauftragt, den Abbau der Defizitgebiete der 1. Prioritätsstufe kontinuierlich
voranzutreiben und „möglichst bis 2020 die Defizitgebiete der 1.
Prioritätsstufe durch die Neuanlage öffentlicher Kinderspielplätze abzubauen“.
Dies
wird leider auch bis 2025 nicht gelingen. Grund hierfür sind weder die
fehlenden Haushaltsmittel noch die fehlenden Personalressourcen, sondern die
fehlenden Grundstücke. Seit Jahren schon wird beispielsweise seitens der
Bevölkerung ein öffentlicher Kinderspielplatz im Bereich Burgfarrnbach-Ost
(Hintere Straße/Geißäckerstraße) gefordert. Dort sind jedoch keine städtischen
Grundstücke vorhanden und auch die Anpachtung von Grundstücken ist bislang
gescheitert.
Aktuell
ist der Abbau von sieben Defizitgebieten gelungen.
Ausblick
Derzeit
ist die Baumaßnahme zur Generalsanierung des Kinderspielplatzes Eichenhain in
vollem Gange. Im Herbst 2025 kann der von Grund auf neu gestaltete und
erweiterte Spielplatz, dem als erster „Inklusionsspielplatz“ eine besondere
Bedeutung zukommt, wiedereröffnet werden.
Die
Neuanlage des öffentlichen Kinderspielplatzes Ronhofer Hauptstraße ist
ebenfalls eine derzeit laufende Baumaßnahme und soll möglichst zu Beginn des
neuen Schuljahres abgeschlossen sein.
Im
Herbst 2025 soll der Jugendspielbereich Herboldshofer Straße um einen Bolzplatz
und einen Beachvolleyballplatz erweitert werden (Projektgenehmigung BWA Juli
2025).
Der
neue Kinderspielplatz an der Dambacher Straße entsteht ab Frühjahr 2026
(Projektgenehmigung BWA 09.04.2025). Als barrierefreier Themenspielplatz
„Brauerei“ wird dies ein „Leuchtturmprojekt“.
Bei
den öffentlichen Sportflächen ist in nächster Zeit die Sanierung des
Beachvolleyballfeldes in der Jakob-Wassermann-Straße und die Errichtung eines
zweiten Beachvolleyballfeldes in der Friedensanlage geplant.
Zu
den Haushaltsberatungen 2026 wurde seitens Baureferat/Grünflächenamt Mittel für
die Errichtung eines neuen Kinderspielplatzes in der Bahnhofanlage in
Burgfarrnbach gemeldet.
Die
Generalsanierung öffentlicher Kinderspielplätze wird gemäß der im Bau- und
Werkausschuss am 29.10.2019 beschlossenen Prioritätenliste mit der
Generalsanierung des Kinderspielplatzes Friedensanlage 2026 fortgesetzt. Nach
Beschlusslage folgen dann die Kinderspielplätze Regelsbacher Straße,
Philipp-Reis-Straße und Hardstraße.
In
einer Reihe von aktuellen Bebauungsplänen sind öffentliche Kinderspielplätze
festgesetzt, die zu gegebener Zeit baulich umzusetzen sind.
Finanzierung:
|
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
X |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
|
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage 1 Zusammenstellung_31.12.2024
Anlage 2 Bolzplätze_31.12.2024
Anlage 3 Jugendspielbereiche_31.12.2024
Anlage 4 Kinderspielplätze_31.12.2024
Anlage 5 Öffentliche Sportflächen_31.12.2024
Anlage 6 Defizitgebiete_31.12.2025
