Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten 2025.
Von den Budgetabschlüssen 2024 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 542.087,89 €, d.h.
wieder 50 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen gutgeschrieben
(siehe Anlagen 5 und 7).
Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der
Budgetergebnisse 2024 gem. Nrn. 3, 4 und 5 der Vorlage zu.
1. Die Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2024 wurden entsprechend den für das Jahr 2024 geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets verrechnet.
In Einzelfällen wurden Budgetmittel 2024 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2025 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets 2025 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von 4.152.324,55 € bei den Amtsbudgets und 391.852,66 € bei den Sonderbudgets, insgesamt somit 4.544.177,21 €. Die Ergebnisse der Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.
2. Die Budgetberichte 2025 der Referate und Dienststellen unter Beilage der jeweiligen Einzel-abrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten sowie der Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand: 04.04.2025, bei Zentralbudgets Stand: 17.06.2025) sind, einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses, der Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4).
Die Abrechnungen der Amts- und Unteramtsbudgets ergaben
Budgetfehlbeträge von 12.828.057,83 € sowie
Budgetüberschüsse von 1.084.175,64 €
Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse der Amts- und Unteramtsbudgets blieben die Planabweichungen bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Leitlinien zur Aufstellung und zum Vollzug des Haushalts im Rahmen der flächendeckenden Budgetierung der Stadt Fürth (BuLiFü) berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BuLiFü). Die (unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ (als Gut- oder Lastschrift) bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit – abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen Leistungsverrechnungen der ITK-Leistungen sowie der Gebäudewirtschaft Fürth, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatz-steuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten notwendig. Diese Berichtigungen sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die Ausgaben der ITK-Leistungen, Gebäudebewirtschaftung, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten haben das Budgetergebnis nicht berührt. Zusätzlich wurden die vom Stadtrat am 15.05.2024 beschlossenen Haushaltskonsolidierungseinsparungen für 2024 in den Budgets (Einnahmenmehrungen bzw. Sachausgabenminderungen) berücksichtigt.
3. Die festgestellten Budgetüberschüsse 2024 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2024 in Höhe von 50 % (= 542.087,75 €) zugunsten des Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim Jahresabschluss 2024 gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 % der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2024 zu-nächst der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 542.087,89 €). Umsetzungsvorschlag siehe Nr. 4.a).
Die Budgetfehlbeträge 2024 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2024 für den Ge-samthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2025 vorgetragen. Die Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2024 nicht belastet. Über die end-gültige Behandlung dieser vorgetragenen Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4 b).
4. Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2024 ist die Entscheidung
a) über die endgültige Höhe und Verteilung der den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in der allgemeinen Rücklage sowie
b) über die nach 2025 vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggf. endgültig vom Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge zu treffen.
Zu a)
Die Verwaltung schlägt vor, den im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 der allgemeinen Rücklage zunächst pauschal zugeführten Betrag in Höhe von 542.087,89 € (siehe unter 3.) in voller Höhe zu verteilen. Der Betrag entspricht der in den Budgetleitlinien grundsätzlich vorgesehenen Quote (50 % vom Budgetüberschuss).
Der aktuelle Stand der sich danach ergebenen Budgetüberschüsse bzw. der danach aktualisierten Stände der jeweiligen Budgetrücklagen ergibt sich aus der Anlage 7.
Zu b)
Die Finanzverwaltung hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:
- Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Bildungsbüro -507.115,94 €
- Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“ -1.063.898,98 €
- Amtsbudget 37000 „Brand- und Katastrophenschutz“ -1.013.358,83 €
- Amtsbudget 46000 „Stadttheater“ -3.655.600,28 €
- U-Amtsbudget 66200 „TfA/Straßen, Brücken und Parkflächen“ -1.890.433,91 €
- Amtsbudget 72000 „Marktamt“ -3.770.270,80 €
In den übrigen Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2025 verbleiben.
Zu Unteramtsbudget 01010 „Rf.
I/Bildungsbüro“:
Der
Budgetfehlbetrag 2024 (= -507.116 €) resultiert hauptsächlich aus den zeitversetzten Abrufen
der Zuwendungsmittel der Projekte im Bereich „Berufsintegration“ für das Jahr
2024.
Die
ausstehenden Mittel sind bereits in 2025 eingegangen bzw. werden demnächst
eingehen.
Rf. II empfiehlt deshalb, den
Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget 13000
„Bürgermeister- und Presseamt“:
Der
Budgetfehlbetrag 2024 (= -1.063.899 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2023 nach
2024 vorgetragenen Budgetfehlbetrag (aus den Vorjahren) von -777.229 €. Dadurch ergibt
sich ein operativer Fehlbetrag 2023 i.H.v. -286.670 €.
Der
operative Fehlbetrag ist größtenteils durch Mindereinnahmen sowie Mehrausgaben
im Bereich „INFÜ“ (Stadt-Zeitung) entstanden. Eine (teilweise) Kompensation
durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in anderen Bereichen des BMPA ist nur
noch im kleinen Volumen möglich.
Seit
2013 ist das BMPA-Budget größtenteils defizitär und der Fehlbetrag baut sich kontinuierlich
auf (Ausnahme 2021: geringer operativer Überschuss). Das Budget wurde im
Bereich INFÜ zum Haushalt 2023 um 70.000 € und zum Haushalt 2024 nochmals um
90.000 € aufgestockt. Die Vergabe „Druck INFÜ einschl. Lieferung zur
Verteilerfirma wurde im Finanz- und Verwaltungsausschuss am 25.06.2025 für 2026
mit finanziellen Auswirkungen von 288.706,01 € neu beschlossen (mit Option
Verlängerung bis Ende 2029). Damit würde der Ansatz (= 290.000 €) zukünftig
ausreichen. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt trotzdem erst einmal
abzuwarten.
Rf. II empfiehlt deshalb, den
Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget 37000 „Brand- und
Katastrophenschutz“
Der
Budgetfehlbetrag 2024 (= -1.013.359 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2023 nach 2024
übertragenen Budgetfehlbetrag von -780.968 € sowie ein Budgetausgleich vom Unteramtsbudget 37010 von
8.138 €. Der operative Fehlbetrag 2024 beträgt damit -232.390 € und resultiert
größtenteils aus Mehrausgaben z.B. in den Bereichen Fahrzeuge und
Ausrüstungsgegenstände sowie bei der Ausbildung (Feuerwehrlehrgang), die durch
Einnahmen (Erstattungen von anderen an der Ausbildung beteiligten Feuerwehren)
nicht aufgefangen werden konnte. In 2024 wurden im Haushaltsvollzug bzw. zum
Jahresabschluss einmalig 112.374 € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Für 2025
wurde in gleicher Abwicklung einmalig max. 127.000 € zugesichert. Die weitere
finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:
Der Budgetfehlbetrag 2024 (= -3.655.600 €) beinhaltet einen aus der
Budgetabrechnung 2023 nach 2024 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. -3.324.487 €. Damit ergibt sich ein operativer
Fehlbetrag 2024 i.H.v. -331.113 €. Der
Gesamtfehlbetrag ist hauptsächlich durch den Altintendanten zu verantworten
(bis Spielzeit 2023/24).
Der operative Fehlbetrag ist hauptsächlich durch Mehrausgaben bei den Personalkosten NV Bühne und Sachausgaben, gerade in den Bereichen künstlerischer Etat (Gastspiele, Aufführungsrechte, Honorare, etc.), Öffentlichkeitsarbeit/Werbung und Sicherheitsdienst entstanden. Die Mehreinnahmen (Eintrittsgelder und Landeszuschuss) sowie Minderausgaben bei den sonstigen Personalkosten konnten einen Teil davon auffangen.
Zur Haushaltsplanaufstellung 2026
wurde zwischen Referat II und Referat IV eine Aufstockung des Budgets
vereinbart. Zusätzlich soll der (hauptsächlich durch den Altintendanten
verursachte) aufgelaufene Fehlbetrag schrittweise vom Gesamthaushalt übernommen
werden. Für 2025 sind 1 Mio. € vorgesehen. In den Folgejahren 2x jeweils 1 Mio.
€ und danach der Rest.
Rf. II schlägt vor, 1 Mio. € des
Fehlbetrags über den Gesamthaushalt 2025 zu übernehmen und den Rest zunächst
weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen. Die weitere Übernahme des restlichen
Fehlbetrags, wie oben beschrieben, wird in Aussicht gestellt.
Zu Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und
Parkflächen“:
Der Budgetfehlbetrag 2024 (= -1.890.434 €) beinhaltet einen aus der
Budgetabrechnung 2023 nach 2024 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. -1.241.413 € sowie ein Budgetausgleich vom
Unteramtsbudget 66250 von 191.349 €. Damit ergibt sich ein operativer
Fehlbetrag 2024 i.H.v. -649.021 €.
Der Fehlbetrag liegt hauptsächlich in Mehrausgaben, gerade im Bereich Unterabschnitt 6300 „Gemeindestraßen“ begründet. Im Ausgabebereich handelt es sich um Mittel für Unterhalt von Straßen, Brücken und Verkehrssicherungsanlagen, Unterhalt der stadteigenen Fahrzeuge zusätzliche Mieten für Fahrzeuge und Maschinen. 2024 wurde das Budget nochmals um 70.000 € für den Bereich Straßenunterhalt aufgestockt. 2025 erfolgten Ansatzerhöhungen bei den Ausgaben bezügl. Straßenreinigung öffentl. Verkehrsgrund. Die weitere Entwicklung bleibt weiterhin abzuwarten.
Rf. II empfiehlt deshalb, den
Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget 72000 „Marktamt“:
Der Budgetfehlbetrag 2024 (= -3.770.271 €) beinhaltet einen aus der
Budgetabrechnung 2023 nach 2024 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. -2.716.474 €. Dadurch ergibt sich ein operativer
Fehlbetrag i.H.v. -1.053.797 €.
Der operative Fehlbetrag
resultiert hauptsächlich aus Mehrausgaben Michaelis-Kirchweih einschl.
Erntedankfestzug sowie Weihnachtsmärkte 2023 + 2024 und Wochenmarkt.
Zum Haushalt 2024 wurden die
„Kleinbereiche“ wie z.B. Vorortkirchweihen, Grafflmarkt, Gartenmarkt neu
aufgestellt. Diese neuen Ansätze wurden 2024 (in der Summe) bereits mit über 20
T€ überzogen.
Eine weitere Überprüfung der
„Großbereiche“ (wie oben genannt) steht noch aus.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag
zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
5. Die Übernahme des anteiligen Fehlbetrags für das Amtsbudgets 46000 „Stadttheater“ erfordert die Bereitstellung von 1 Mio. €. Als Deckung wird die zweckgebundene Rücklage für „Budgetdefizitausgleich“ vorgeschlagen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
1
Mio. € |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: zweckgebundene Rücklage
„Budgetdefizitausgleich“ |
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1. Inhaltsverzeichnis
2. Budgetberichte 2025 – Amts- und Unteramtsbudgets
3. Budgetberichte 2025 – Sonderbudgets
4. Budgetberichte 2025 – Zentralbudgets
5. Übersicht „Budgetergebnisse Amts-/Unteramtsbudgets 2024
6. Übersicht „Projektmittelüberträge von 2024 nach 2025
7. Übersicht „Budgetrücklagen
