1. Frau Michaela Partheimüller, die erste Listennachfolgerin für das ausgeschiedene Stadtratsmitglied der CSU, Herrn Dr. Joachim Schmidt, hat sich gegenüber der Stadt Fürth schriftlich erklärt, dass sie ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin der complex Gewerbehof Fürth GmbH nicht beenden und die Nachfolge nicht antreten wird.
Die Wahl gilt somit als abgelehnt.
2. Nächster Listennachfolger der CSU und somit neuer Nachrücker für Herrn Dr. Joachim Schmidt ist Herr Peter Brückner (Listenplatz 13; 8.679 gültige Stimmen).
3. Herr Peter Brückner wird schriftlich dazu aufgefordert, sich binnen zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Fürth zu erklären, ob er die Wahl annimmt.
Gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) hat der Stadtrat der Stadt Fürth in der Sitzung vom 25.06.2025 über das Nachrücken eines Listennachfolgers für das verstorbene Stadtratsmitglied Herr Dr. Joachim Schmidt entschieden.
Erste Listennachfolgerin ist Frau Michaela Partheimüller (vgl. Anlage 1: Listenplatz 10; 9.266 gültige Stimmen).
Der Einschätzung der Regierung von Mittelfranken folgend (vgl. Anlagen 2 und 3), hat der Stadtrat zudem beschlossen, dass bei gleichzeitiger Ausübung der Tätigkeit als Geschäftsführerin der complex Gewerbehof Fürth GmbH und des ehrenamtlichen Stadtratsmandates durch Frau Michaela Partheimüller ein Amtsantrittshindernis besteht [vgl. Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alternative 1 GLKrWG i.V.m. Art. 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alternative 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)] und dass Frau Partheimüller deshalb schriftlich aufzufordern ist, sich binnen zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Fürth zu erklären (vgl. Art. 47 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG), ob sie die Wahl annimmt und mittzuteilen, ob sie ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin der complex Gewerbehof Fürth GmbH vor Antritt des ehrenamtlichen Stadtratsmandats beendet haben wird.
Die schriftliche Aufforderung erfolgte mittels Zustellungsurkunde. Im Schreiben an Frau Partheimüller wurde sie darauf hingewiesen, dass bei gleichzeitiger Ausübung Ihres Amtes als Geschäftsführerin der complex Gewerbehof Fürth GmbH und des ehrenamtlichen Stadtratsmandates ein Amtsantrittshindernis vorliegen würde.
Antwort von Frau Partheimüller erfolgte mit Schreiben vom 08.07.2025.
In ihrem Schreiben erklärt Frau Partheimüller, dass sie ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin der complex Gewerbehof Fürth GmbH nicht beenden und die Nachfolge von Herrn Dr. Joachim Schmidt nicht antreten wird (vgl. Anlage 4).
Die Wahl gilt somit als abgelehnt.
Aufgrund dessen ist über das Nachrücken des nächsten Listennachfolgers zu entscheiden.
Nächster Listennachfolger der CSU, der noch kein Stadtratsmitglied der Stadt Fürth ist und somit der nächste mögliche Nachrücker für Herrn Dr. Joachim Schmidt ist:
• Herr Peter Brückner (vgl. Anlage 1: Listenplatz 13; 8.679 gültige Stimmen)
In Folge dessen muss auch Herr Brückner gem. Art. 47 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG schriftlich über die Möglichkeit des Nachrückens informiert und aufgefordert werden, sich binnen zwei Wochen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Fürth zu erklären, ob er die Wahl annimmt.
Amtsantrittshindernisse sind bei Herrn Brückner aktuell nicht zu erkennen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Anlage zur Bekanntmachung des Ergebnisses für die Wahl des Stadtrats (CSU)
NÖ Anlage 2 - Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 25.03.2021
NÖ Anlage 3 - Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 18.01.2022
NÖ Anlage 4 - Schreiben von Frau Partheimüller vom 08.07.2025
