Der Kulturausschuss nimmt von der Stellungnahme des Kulturbeirats Kenntnis und empfiehlt die Erhöhung der Atelierförderung um 5.000 € auf insgesamt 20.000 € ab 01.Juli 2026 und verweist auf die Haushaltsberatungen.
Stellungnahme des Kulturbeirats vom 26.06.2025:
Um die Arbeit von
qualitativ hochwertig arbeitenden Künstler*innen in Fürth weiterhin mit
annähernd 50% der Kaltmiete fördern zu können, empfiehlt der Kulturbeirat die
Aufstockung des Budgets für Atelierförderung von 15.000 Euro auf 20.000 Euro
zum Jahr 2026.
Die Atelierförderung geht dank des Beschlusses des Kulturausschusses vom 04.03.2021 sowie der beschlossenen Fortsetzung vom 01.07.2022 nun ins fünfte Förderjahr.
Mit der Atelierförderung bekennt sich die Stadt Fürth zu ihrer Künstler*innen-Szene. Sie vermittelt den Künstler*innen Wertschätzung und fördert den Erhalt von Atelierräumen in der Stadt. Das ist ein deutliches Signal, das viele Künstler*innen auch aus den Nachbarstädten wahrnehmen. Im Kulturamt gibt es viele Anfragen von Künstler*innen nach Atelierräumen in Fürth. Kulturreferat und Kulturamt versuchen hier neue Atelierräume aufzutun und zu vermitteln. Denn: Die Belebung der Stadt durch Kunst ist ein attraktiver weicher Standortfaktor. Künstler*innen geben wichtige Impulse für die Stadtentwicklung.
Jährlich stehen der Jury 15.000 Euro zur Verfügung, mit denen sie die Kaltmiete der Ateliers mit bis zu 50% bezuschussen kann.
Der Jury gehören an:
Natalie de Ligt (Leiterin kunst galerie fürth), Lutz Krutein (Kulturring C), Peter Wendl (Dozent AdBK Nürnberg), neu seit 2025 anstelle von Barbara Ohm: Maria Theis-Hanke (Fürther Gesellschaft der Kunstfreunde), Gerti Köhn (Leitung Kulturamt Fürth).
Pro Jahr bewerben sich rund 20 Künstler*innen um die Atelierförderung. Die Jury entscheidet nach den folgenden Qualitätskriterien: Qualität der Arbeit, Entwicklungspotential des Künstlers/der Künstlerin, Ausstellungstätigkeit, Vernetzungsgrad.
Auch wenn sich die Anzahl der Bewerbungen in den letzten Jahren nicht erhöht hat, so ist doch die Anzahl der Künstler*innen gestiegen, die die qualitativen Förderkriterien erfüllen. Um möglichst alle Künstler*innen fördern zu können, die lt. Jury in Betracht kommen, konnten in den vergangenen Jahren die Ateliers mehrfach nicht mit einem Betrag von 50% der Kaltmiete gefördert werden. Je mehr Künstler*innen ausgewählt wurden, desto niedriger war die städtische Förderung. Das bekamen die Künstler*innen vor allem in diesem Jahr zu spüren, in dem statt 11 Künstler*innen 13 Künstler*innen gefördert wurden. Der Fördersatz verringerte sich auf rund 30% statt der angedachten 50%.
Gleichzeitig sind die Nebenkosten für Ateliers aufgrund gestiegener Energiekosten um rund 20% gestiegen. Die Künstler*innen bekommen also einen geringeren Zuschuss von der Stadt und zahlen für Strom, Wasser und Heizung sowie sonstige Kosten deutlich mehr.
Um diese entstandene Unwucht zu beheben, regt der Kulturbeirat eine Erhöhung der Atelierförderung um 5.000 Euro auf insgesamt 20.000 Euro an.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
5.000 € |
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nein |
x |
ja |
5.000 € |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
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ja |
Budget-Nr. 41000 |
im |
x |
Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Atelierförderung – geförderter Künstler*innen 2025/2026
