Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt Kenntnis vom Sachstandsbericht zum Sozialticket.
Ausgangssituation Sozialticket
In der Sitzung des Fürther Stadtrates vom 24.10.2024 wurde ein Zuschussbetrag für das Fürther Sozialticket von 18,00 € pro Berechtigten ab 01.01.2025 beschlossen (vgl. Beschlussvorlage SzA/0337/2024 v. 02.10.2024). Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.11.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, das 9-Uhr-JahresAbo der Tarifstufe B als Ticketalternative in die Systematik des Fürther Sozialtickets zu integrieren und den Berechtigtenkreis anzupassen (Rf. IV/0193/2024 v. 19.11.2024). Der Berechtigtenkreis umfasst Beziehende von Leistungen nach dem SGB II, nach dem SGB XII und dem AsylbLG.
Der Erhalt eines Sozialtickets gliedert sich in zwei Schritte: Einerseits die Antragsprüfung und -bearbeitung auf Zuschusszusagen durch die Sozialverwaltung und andererseits der Verkauf bzw. das Ausstellen von Tickets und Abonnements durch die infra Fürth.
Entwicklung der Antragszahlen auf Zuschusszusagen
Die Entwicklung der Antragszahlen auf Zuschusszusagen ist der Anlage „Zuschuss zum Fürther Sozialticket“ zu entnehmen. Hierbei ist zwischen der Anzahl der gestellten Anträge, den gesamten monatlichen Bewilligungen und den abgerechneten Zuschusszusagen zu unterscheiden. Den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angefragten „Abo-Zahlen“ am nächsten kommen in den Daten der Sozialverwaltung die abgerechneten Zuschusszusagen.
Die Differenz zwischen der Anzahl der monatlichen Bewilligungen und den abgerechneten Zuschusszusagen beruht darauf, dass nicht alle Berechtigten die Zuschusszusage auch tatsächlich bei der infra Fürth einlösen. D.h. die Zuschusszusagen werden seitens der Berechtigten teilweise nicht in Anspruch genommen. Durchschnittlich wurden im Zeitraum Mai 2024 bis April 2025 rund 269 Zuschusszusagen pro Monat nicht eingelöst.
Aussagen zu möglichen Veränderungen zwischen der Anzahl der monatlichen Bewilligungen und den abgerechneten Zuschusszusagen für den Monat Mai 2025 sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Die tatsächlich in Anspruch genommenen Zuschusszusagen wurden noch nicht abgerechnet.
Aus Sicht der Sozialverwaltung lassen die Daten zu den Zuschusszusagen zum aktuellen Zeitpunkt nach wie vor noch keine validen Rückschlüsse auf die Entwicklung der Antragszahlen nach Veränderung der Zuschusshöhe zu. Nach Einschätzung des Amtes für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten ist hierbei vor allem die Entwicklung der Sommermonate zu beobachten, da erfahrungsgemäß die Attraktivität und die Nachfrage im Sommer (u.a. aufgrund von Ferien) steigt.
Kostenentwicklung
Im Zeitraum Mai 2024 bis April 2025 haben sich für die Stadt Fürth nachfolgende Kosten ergeben. In der Kostenaufstellung ist zu unterscheiden zwischen den abgerechneten Zuschusszusagen für das Sozialticket und den Kosten für den Verwaltungsaufwand der infra Fürth. Die infra Fürth stellt der Stadt monatlich Kosten für deren Aufwand im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Ticket- bzw. Abonnementverkäufe in Rechnung. Die Kosten für den Verwaltungsaufwand der Monate Januar bis April 2025 wurden noch nicht abgerechnet und können somit nicht angegeben werden.
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Monat
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Kosten Zuschusszusagen |
Kosten Verwaltungsaufwand + (zzgl. 19 % MwSt.) |
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Mai 2024 |
54.071,50 € |
4.096,13 € |
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Juni 2024 |
54.953,50 € |
4.492,13 € |
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Juli 2024 |
56.815,50 € |
4.888,13 € |
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August 2024 |
57.673,00 € |
4.195,13 € |
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September 2024 |
58.873,50 € |
5.692,50 € |
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Oktober 2024 |
59.853,50 € |
4.591,13 € |
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November 2024 |
58.849,00 € |
3.861,00 € |
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Dezember 2024 |
57.036,00 € |
3.564,00 € |
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Januar 2025 |
30.790,00 € |
stehen noch aus |
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Februar 2025 |
33.552,00 € |
stehen noch aus |
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März 2025 |
32.418,00 € |
stehen noch aus |
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April 2025 |
31.896,00 € |
stehen noch aus |
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= 586.781,50 € |
= 42.102,38 € (inkl. MwSt.) |
Die Sozialverwaltung weist außerdem darauf hin, dass bei der Interpretation der o.g. Kostenaufstellung die Reduktion der Zuschusshöhe ab Januar 2025 – wie vom Fürther Stadtrat beschlossen – zum Tragen kommt. Ein direkter Rückschluss auf die Attraktivität des Angebots ist m.E. nicht valide.
Mit Stand 03.07.2025 wurden für das Haushaltsjahr 2025 bisher 367.048,00 € an Ausgaben im Rahmen der Mobilitätsförderung und 48.361,04 € an Ausgaben für den Verwaltungsaufwand der infra von entsprechenden Haushaltsstellen geleistet.
In genannten Ausgaben sind zum Großteil Rechnungen aus 2024 bzw. Kosten, die 2024 entstanden sind, enthalten. Auch werden noch die 9-Uhr-Jahresabos aus dem Jahr 2024, welche erst rückwirkend erstattet werden, abgerechnet. Gleichzeitig fehlen sowohl die Abrechnung für die bezuschussten Sozialtickets der Monate Mai und Juni 2025 sowie die Abrechnung der Verwaltungskosten für das komplette Jahr 2025.
Entsprechend ist anzunehmen, dass der geplante Ansatz von 500.000,00 € im Herbst noch ausgeschöpft wird.
Geplante Veränderungen Sozialticket
Auf Initiative der infra Fürth ist eine Zusammenführung des Antrags auf Zuschusszusage und das Bestellen von Tickets und Abonnements geplant. Zukünftig soll es nur noch ein kombiniertes Formular geben. Die Sozialverwaltung ist mit der Entgegennahme des Kombi-Formulars, der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, der Datenerfassung und -übermittlung zur Ticketerstellung an die infra Fürth betraut. Der Sozialverwaltung entsteht hierdurch ein Mehraufwand gegenüber dem bisher praktizierten Verfahren.
Die infra Fürth nimmt die entsprechenden Formulare bzw. Daten digital entgegen, bearbeitet diese für das Deutschlandticket und das 9-Uhr-Abo Preisstufe B zum Sozialtarif und gibt die Ticktes (HandyTicket bzw. Chipkarte) aus. Auch rechnet die infra Fürth mit der Stadt Fürth bzgl. der eingelösten Zuschusszusagen und des Administrationsaufwandes ab.
Das kombinierte Formular wird sowohl analog als auch digital zur Verfügung gestellt. Die Möglichkeit der Online-Terminvergabe wird ausgeweitet und die Erreichbarkeitszeiten für den Publikumsverkehr ausgeweitet. Innerhalb der Sozialverwaltung laufen hierzu die Vorbereitungen.
Nachdem Online-Anträge sowie die Ausstellung eines Online-Tickets konsequenterweise zügiger bearbeitet werden können, wird versucht die Anspruchsberechtigten für die Nutzung der digitalen Möglichkeiten zu motivieren. Hierzu werden entsprechende Informationsmaterialien usw. angepasst und passende Kommunikationskanäle bedient.
Im Zuge der beschriebenen Veränderungen befinden sich der Geschäftsführer der infra Fürth und das Sozialreferat im Gespräch über eine Reduzierung der monatlich in Rechnung gestellten Verwaltungskosten. Eine entsprechend neu zu erstellende Vereinbarung zwischen infra Fürth und Stadt Fürth wird gegenwärtig finalisiert. Es ist absehbar, dass sich die „Kosten Verwaltungsaufwand“ nach dem Inkrafttreten besagter Vereinbarung reduzieren werden.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Beschlussvorlage SzA-0337-2024 v. 02.10.2024
Beschlussvorlage Rf. I-V0193-2024 v. 19.11.2024
Zuschuss zum Fürther Sozialticket
