Betreff
Jahresbericht zur allgemeinen lufthygienischen Situation 2024 in der Stadt Fürth
Vorlage
OA/0669/2025
Art
Beschlussvorlage - AB

Entfällt, da Kenntnisnahme


Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) mit derzeit über 50 Messstationen, eine dieser Messstationen befindet sich in der Theresienstraße in Fürth. Diese Messstation erfasst den Parameter Feinstaub PM10; weitere Parameter werden in der Stadt Fürth nicht gemessen.

1.    Feinstaubbelastung 2024 im Stadtgebiet Fürth

Folgende Grenzwerte dienen der Beurteilung der Feinstaubbelastung:

Parameter

Grenzwert

Zeitbezug

Vorschrift

Feinstaub PM10

40 µg/m³

Durchschnitt

Kalenderjahr

39. BImSchV

(2008/50/EG)

Feinstaub PM10

50 µg/m³ (35 Überschreitungen

im Kalenderjahr zulässig)

24-h-Mittelwert

39. BImSchV

(2008/50/EG)

Im Jahr 2024 wurde an der LÜB-Station Theresienstraße ein Jahresmittelwert für Feinstaub PM10 von 13 μg/m³ gemessen. Der gemäß 39. BImSchV maximal zulässige Jahresmittelwert von 40 μg/m³ wird somit deutlich unterschritten und sicher eingehalten.

Der maximal zulässige 24-Stunden-Mittelwert für Feinstaub PM10 von 50 μg/m³ wurde im Jahr 2024 an zwei Tagen überschritten: Am 30.03 und 31.03 wurden Konzentrationen von 134 μg/m³ bzw. 56 μg/m³ gemessen. Überschreitungen des 24-Stunden-Mittelwerts für PM10 wurden am 30.03.2024 bayernweit an allen, am 31.03 immer noch an 18 von 32 Messstationen festgestellt, was nahelegt, dass die Überschreitungen auf eine ausgeprägte Inversionswetterlage zurückzuführen waren. Zulässig sind gemäß 39. BImSchV pro Jahr maximal 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes. Die rechtlichen Vorgaben sind somit sicher eingehalten.

Feinstaub PM10 wird in der Region zusätzlich an den LÜB-Messstationen in Nürnberg (Von-der-Tann-Straße) und Ansbach (Residenzstraße) gemessen. An diesen Messstationen wurden vergleichbare Messergebnisse erzielt.

An der LÜB-Messstation in Nürnberg kam es im vergangenen Jahr zu insgesamt drei Überschreitungen des 24-Stunden-Mittelwerts, an der Messstation in Ansbach zu einer. Die Jahresmittelwerte sind mit 17 µg/m³ (Nürnberg) bzw. 15 µg/m³ (Ansbach) ebenfalls sicher eingehalten.

2.    Feinstaubbelastung an Silvester/Neujahr 2024/25 in Fürth

Laut dem Umweltbundesamt werden jährlich ca. 2050 Tonnen Feinstaub (PM10) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil in der Silvesternacht. Dies entspricht in etwa einem Prozent der gesamten freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland.

Zum Jahreswechsel 2024/25 wurden folgende Stundenmittelwerte für Feinstaub PM10 an der LÜB-Station in der Theresienstraße gemessen:

Am 31. Dezember reichten in den Stunden vor Mitternacht (20:00 – 00:00 Uhr) die Feinstaubkonzentrationen von 34 µg/m³ (20:00 Uhr) bis 86 µg/m³ (00:00 Uhr).

Die Stundenmittelwerte erreichten am 1. Januar in der Zeit von 00:00 – 01:00 Uhr einen Wert von 674 µg/m³, in der darauffolgenden Stunde (01:00 – 02:00 Uhr) den Wert von 772 µg/m³. In der Zeit von 02:00 – 08:00 Uhr sanken die Stundenmittelwerte von 484 µg/m³ auf 37 µg/m³.

Der maximal zulässige Tagesmittelwert von 50 µg/m³ wurde durch die um Mitternacht erhöhten Feinstaubwerte am 01. Januar 2025 überschritten (111 µg/m³), jedoch nicht am 31. Dezember 2024 (25 µg/m³).

3.    Ausblick - Auswirkungen der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie

Die aktuell geltenden Grenzwerte für Luftschadstoffe, insbesondere Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM), sind seit vielen Jahren unverändert und entsprechen nicht mehr den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung. Das EU-Parlament und der Europäische Rat haben sich daher auf eine neue Richtlinie geeinigt, die von beiden Gremien angenommen und am 20.11.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Die Richtlinie (EU) 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa trat am 10.12.2024 in Kraft und sieht schärfere Grenzwerte vor, die sich stärker an den im Jahr 2021 von der WHO veröffentlichten Empfehlungen orientieren.

Beispielsweise sieht die neue Richtlinie die Herabsetzung des Grenzwerts für NO2 von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ vor. Der Grenzwert für Feinstaub (PM10) wird von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³, der von Feinpartikeln (PM2,5) wiederum wird von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ gesenkt. Die Grenzwerte sollen bis 2030 erreicht werden.

Die Richtlinie muss innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Konkrete Umsetzungspläne bzw. eine Änderung der 39. BImSchV werden somit spätestens im 4. Quartal 2026 erwartet.

NO2:

Der neue Grenzwert für NO2 von 20 µg/m³ würde an vielen Messstationen, die den Stationstyp städtisch – Verkehr abbilden, überschritten. Dies betrifft unter anderem die Messstationen Nürnberg/Hauptbahnhof und Nürnberg/Von-der-Tann-Straße (Jahresmittelwerte: 24 µg/m³ bzw. 26 µg/m³).

Bei Betrachtung der NO2-Konzentration der vergangenen sechs Jahre ist insgesamt jedoch ein Abwärtstrend zu erkennen (vgl. Abbildung 1). Die Ergebnisse der Nürnberger Messstationen können als orientierende Vergleichswerte für die Stadt Fürth herangezogen werden.

Abbildung 1: NO2-Jahresmittelwerte der vergangenen sechs Jahre

Die Ergebnisse der NO2-Messung mit Hilfe von Passivsammlern im Stadtgebiet bis 2022 zeichnen diesen Trend hingegen nicht nach.

Die EU-Luftqualitätsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, um die Einhaltung der Grenzwerte ab 2030 sicherzustellen, dort Luftqualitätsfahrpläne aufzustellen, wo Überschreitungen der ab 2030 geltenden Grenz- und Zielwerte für Luftschadstoffe in den Jahre 2026 bis 2029 festgestellt werden. Die dargestellte Entwicklung bei den benachbarten Stationen sowie die Erkenntnisse aus den Passivsammlermessungen im Stadtgebiet lassen den Schluss zu, dass eine Einhaltung des NO2-Grenzwertes von 20 µg/m³ nicht sicher erwartet werden kann. Es ist daher, vorbehaltlich der nationalen Umsetzung dieser Richtlinie nicht auszuschließen, dass die Stadt Fürth von der Verpflichtung zur Aufstellung von Luftqualitätsfahrplänen betroffen sein könnte.

PM10:

Der mit der neuen Richtlinie verschärfte Grenzwert (Jahresmittelwert) für PM10 von 20 µg/m³ wird bereits jetzt an allen LÜB-Messstationen eingehalten.

PM2,5:

Der Grenzwert für PM2,5 wird auf 10 µg/m³ gesenkt. Die Messstationen Nürnberg/Hauptbahnhof und Ansbach/Residenzstraße können als Vergleichsmessstationen für das Stadtgebiet Fürth herangezogen werden. Der Jahresmittelwert für PM2,5 lag von 2019 bis 2022 zwischen 9 µg/m³ und 11 µg/m³. Seit 2023 liegen die Werte unterhalb des künftig geltenden Grenzwerts: Im Jahr 2023 wurde an beiden Messstationen ein Jahresmittelwert von 9 µg/m³ ermittelt, im Jahr 2024 ein Wert von 9 µg/m³ (Nürnberg) bzw. 8 µg/m³ (Ansbach).

Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit kann davon ausgegangen werden, dass der künftige Grenzwert für PM2,5 an den für Fürth repräsentativen Messstellen unterschritten wird.


Fazit:

Die Einhaltung der neuen Grenzwerte bis 2030 stellt für Ballungsräume grundsätzlich eine große Herausforderung dar. Zwar wird der neue Grenzwert für PM10 bei Betrachtung der Zahlen aus den letzten Jahren vermutlich nicht überschritten, jedoch kann für die Luftschadstoffe PM2,5 und NO2 zum jetzigen Zeitpunkt eine Überschreitung der künftigen Grenzwerte nicht sicher ausgeschlossen werden. Daher könnte die Ausarbeitung von Luftqualitätsfahrpläne (bis 2030) bzw. Luftqualitätsplänen (ab 2030, bisher Luftreinhaltepläne) notwendig werden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

x

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: