Betreff
Erlass einer Verordnung der Stadt Fürth für die Michaelis-Kirchweih (Michaelis-KirchweihVO)
Vorlage
OA/0672/2025
Aktenzeichen
III/OA
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Erlass der diesem Beschluss im Entwurf beigefügten Verordnung Stadt Fürth für die Michaelis-Kirchweih (MichaeliskirchweihVO).


In der Sitzung des Stadtrates vom 30.06.2022 wurde die Verordnung der Stadt Fürth für die Michaelis-Kirchweih beschlossen. In diese Verordnung wurden die bis dahin geltenden Regelungen für die Michaelis-Kirchweih inhaltsgleich übernommen. Eine Änderung der Verordnung erfolgte durch Beschluss des Stadtrates vom 26.07.2023 (Konkretisierung der Regelungen zum abendlichen Veranstaltungsende).

Seither hat das Thema Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen weiter an Bedeutung gewonnen und ist stark in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch der Bundesgesetzgeber hat auf mehrere tragische Gewaltereignisse reagiert und mit der Änderung des Waffengesetzes das Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen verschärft und zugleich die Möglichkeit eröffnet, Waffenverbotszonen auszuweisen. Die Verwaltung hat für die Michaelis-Kirchweih 2024 am 17. September 2024 die Allgemeinverfügung „Messer und gefährliche Werkzeuge auf der Michaelis-Kirchweih“ erlassen.

Diese neuen Entwicklungen sollen nun in der Michaelis-Kirchweih-Verordnung Berücksichtigung finden, um für diese Großveranstaltung der Stadt Fürth ein einheitliches sicherheits-rechtliches Regelwerk zur Verfügung zu haben.

Zugleich wurde die Michaelis-Kirchweih-Verordnung umfassend auf den Prüfstand gestellt. Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, dass nur eine punktuelle Änderung der bisherigen Verordnung nicht zielführend wäre. Struktur, Terminologie und Aufbau der bestehenden Regelungen sind in weiten Teilen überholt und werden den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr ausreichend gerecht. Eine Vielzahl einzelner Regelungen müsste vollständig neu gefasst werden. Aus Gründen der Rechtsklarheit und der Verwaltungspraktikabilität wird daher ein vollständiger Neuerlass der Verordnung angestrebt, um den geänderten sicherheitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Großveranstaltungen gerecht zu werden.

Zu dem erarbeiteten Verordnungsentwurf wurden durch das Amt für Umwelt, Ordnung Verbraucherschutz folgende Ämter bzw. Stellen um Äußerung gebeten: Süddeutscher Verband Reisender Schausteller und Handelsleute e.V. Sektion Fürth, Bayerischer Landesverband der Marktkaufleute und der Schausteller e.V. Bezirk Mittelfranken, Bayerisches Rotes Kreuz Fürth, Polizeiinspektion Fürth, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Rechtsamt, Straßenverkehrsamt und Marktamt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden weitestgehend in den Verordnungsentwurf eingearbeitet, Bedenken gegen den Erlass der nun im Entwurf vorliegenden Verordnung wurden von den beteiligten Stellen nicht geäußert.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

X

nein

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Verordnungsentwurf (mit Anlage Lageplan)