Entfällt, da Kenntnisnahme
Im Zuge von Bauvorhaben werden Befreiungen von den Verboten der Baumschutzverordnung (BSchV) erteilt, wenn ein Grundstück ohne Fällung von Bäumen nicht bebaut werden könnte und das Bauvorhaben zulässig ist (somit also ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht). Diese Befreiung wird in der Regel im jeweiligen Genehmigungsbescheid (z.B. Baugenehmigung) ausgesprochen. Wenn das Bauvorhaben verfahrensfrei ist, wird die Befreiung mit isoliertem Bescheid nach der BSchV erlassen.
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Anzahl Baumfällungen |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
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Baugenehmigung |
194 |
134 |
92 |
61 |
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BSchV-Bescheid |
27 |
28 |
20 |
39 |
Der Verwaltung ist bewusst, dass es in Einzelfällen dazu kommen kann, dass nach erteilter Genehmigung von der Befreiung für die Baumfällung(en) Gebrauch gemacht wird und die anschließende Durchführung des Bauvorhabens selbst sich verzögert, oder sie im schlimmsten Fall sogar ausbleibt.
Aus Sicht der Verwaltung lassen sich diese Einzelfälle nicht effektiv verhindern. Baumfällungen sind im Zuge der Baufeldfreimachung normalerweise die ersten Maßnahmen bei Baubeginn. Es gibt grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung, ein begonnenes Bauvorhaben in einer bestimmten Frist oder überhaupt umzusetzen.
Einen gegenteiligen Effekt bewirkt sogar die artenschutzrechtliche Bestimmung des § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz mit dem jahreszeitlichen Schnitt- und Fällverbot vom 1. März bis 30. September. Viele Bauherren drängen aus nachvollziehbaren Gründen darauf, die notwendigen Fällungen für Bauvorhaben, mit welchen im Sommerhalbjahr begonnen werden soll, bis spätestens Ende Februar durchführen zu können. Dies wird, soweit das Vorhaben absehbar genehmigungsfähig ist, in aller Regel auch ermöglicht.
Der Verwaltung sind, auch im Zuge der regelmäßigen Kontrolle von Ersatzpflanzungen für Bauvorhaben, keine nennenswerten und über Einzelfälle hinausgehende Probleme dahingehend bekannt geworden, dass zwischen Fällung, Bauausführung und Ersatzpflanzung zu große und vermeidbare zeitliche Abstände liegen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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