Entfällt, da Kenntnisnahme
Die Verwaltung kann zu dem Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Informationen geben:
VAG /
Infra
Nach überschlägiger Ersteinschätzung der infra fürth gmbh würde wohl nur die Verteilerebene des Hauptbahnhofs vor dem ehem. Kundencenter in Frage kommen. Die Verteilerebenen dienen als Fluchtwege und sind von den Maßen auch entsprechend ausgelegt, weshalb die anderen U-Bahnhöfe in Fürth für eine solche Nutzung wohl ausscheiden.
Für eine verbindliche Aussage ist jedoch eine Abstimmung mit der VAG (Betreiberin) und der Regierung von Mittelfranken (technische Aufsichtsbehörde) notwendig. Auch genauere Aussagen zur praktischen Umsetzbarkeit (z.B. Anschlussmöglichkeiten für Strom und Frisch-/Abwasser, Toilettennutzung etc.) bedürfen einer genaueren Prüfung.
Hitzeaktionsplanung
In den unterirdischen Geschossen der U-Bahn ist es (meist) ein paar Grad kühler als an der Oberfläche, man ist keiner direkten Hitzeeinstrahlung ausgesetzt und es herrscht auch eine gewisse Luftzirkulation vor, da die Bereiche zumeist von mehreren Seiten zugänglich sind.
U-Bahn-Stationen werden auch in die Karte der kühlen Orte in Fürth aufgenommen. Die Verteilergeschosse sind als öffentliche Räume zugänglich.
Gaststättenrecht
Die allgemeinen gewerbe- und gaststättenrechtlichen Anforderungen sind zu beachten, insbes. Gewerbeanzeige sowie, sofern alkoholische Getränke abgegeben werden sollten, die Erteilung einer Gaststättenkonzession. In diesem Erlaubnisverfahren würden auch die räumlichen Anforderungen an einen Gaststättenbetrieb geprüft werden, z.B. das Vorhandensein von Gästetoiletten.
Lebensmittelrecht
Die Abgabe von Speisen und Getränken in festverschlossenen Behältnissen sollte bevorzugt werden. In diesem Fall werden, außer der Sicherstellung der Kühlkette bei kühlpflichtigen Speisen bzw. Getränken, keine weitergehenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen gestellt werden müssen. Sofern offene Speisen abgegeben werden sollen, bedarf es neben der ggf. notwendigen Kühlkette einen Schutz gegen nachteilige Beeinträchtigung der Speisen sowie zwingend eines Handwaschbeckens. Zudem dürfen die Speisen nur in dafür geeigneten Räumlichkeiten zubereitet werden.
Abschließend sei generell darauf hingewiesen, dass ein gewisses Risiko besteht, dass durch regelwidriges Verhalten sowohl von Pop up-Gastronomen als auch Gästen (z. B. liegengebliebene oder herabgefallene Essensreste, rumliegender Müll) Schädlinge, wie z. B. Ratten, angelockt werden könnten.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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