Entfällt, da Kenntnisnahme.
Die Anfrage zu
den illegalen Müllablagerungen, auch wilder Müll genannt, beantwortet die
Verwaltung wie folgt:
1.
Wie
oft wurden seit 2024 bei den ermittelten illegalen Sperrmüllablagerungen die
vorgesehenen Gebühren in Höhe von 20 Euro in Rechnung gestellt?
Gesonderte Gebühren für illegale
Müllablagerungen sind in der Gebührensatzung nicht enthalten und können deshalb
auch nicht festgesetzt werden. Sofern ein Verursacher festgestellt werden kann,
erfolgt eine Anzeige an das Rechtsamt. Von dort werden Verwarnungen mit
Verwarngeldern ausgesprochen. Im Übrigen siehe Vorlage Abf/0227/2024 zum
Umweltausschuss vom 19.12.2024.
2.
Wie
oft wurde die Möglichkeit genutzt, die Maßnahmen des Straf- oder Ordnungsrechts
im Zusammenhang mit diesen Verstößen vollständig auszuschöpfen?
2025 (Stand: 30.06.2025), 120 Anzeigen, davon
48 erfolgreich, 32 eingestellt, 40 laufende Verfahren
2024 siehe Anlage zur Vorlage Abf/0227/2024 zum
Umweltausschuss vom 19.12.2024
3.
Wie
oft wurde in den Jahren seit 2024 die kostenpflichtige Abholung von Sperrmüll
Anspruch genommen?
Seit 01.01.2024 4.138 gebührenpflichtige
Sperrmüllabholungen (2024: 2.651, 2025 bis 22.07.2025: 1.487)
4.
Wie
oft wurden in den Jahren seit 2024 die in AbfS § 26 Abs. 10 Punkt aufgeführte
Ordnungswidrigkeit festgestellt und geahndet kein ausreichendes
Abfallbehältervolumen vorzuhalten?
Dieser Tatbestand ist ein präventiver
Auffangtatbestand, welcher bisher nicht zur Anwendung gekommen ist. Sollten
Anhaltspunkte bekannt werden, dass an einzelnen Grundstücken die Abfallmengen
größer als die bereitgestellten Tonnen sind, wird mit dem Eigentümer oder
Verwalter Kontakt aufgenommen und das bereitgestellte Füllvolumen angepasst.
5.
Ist
es geplant künftig wieder einen Aushang für Treppenhäuser herauszubringen, der
auf die Möglichkeit der kostenpflichtigen Abholung von Sperrmüll,
Elektroschrott und Sondermüll hinweist? Der letzte uns bekannte Aushang ist
zwar mehrsprachig, enthält dazu aber keine Informationen. Ein früherer Aushang
enthielt Informationen dazu (siehe dazu E-Mail vom 8. Juli 2025 an
sperrmuell@fuerth.de).
Das Amt für Abfallwirtschaft stellt aktuell
zwei Flyer zum Aushang in Treppenhäusern zur Verfügung (siehe Anlage). Beide
sind mit symbolischen Bildern gestaltet, was eine Gestaltung in
unterschiedlichen Sprachen entbehrlich macht. Der Aushang „Abfall trennen“ wird
zurzeit überarbeitet. Die Themen Sperrmüll und Elektroschrott werden mit
aufgenommen.
6.
Welche
Möglichkeit hat das Amt für Abfallwirtschaft die Aushänge für Treppenhäuser von
Mehrfamilienhäusern den Hausverwaltungen zur Verfügung zu stellen? Sind die
Hausverwaltungen verpflichtet ihre Haushalte über Vorgaben zur Mülltrennung und
den Umgang mit Sperrmüll, Elektroschrott und Sondermüll zu informieren?
Siehe 5.
Eine Verpflichtung der Hausverwaltungen zur
Information der Mieter über den Umgang mit Abfällen besteht nicht. Es ist
jedoch im Interesse der Grundstückseigentümer, dass bei Bedarf eine
entsprechende Aufklärung erfolgt.
7.
Wurde
bereits in Betracht gezogen, die Abfallwirtschaftssatzung und
Abfallwirtschaft-Gebührensatzung hinsichtlich der Erleichterung des Zugangs zur
Sperrmüllentsorgung zu ändern, insbesondere durch die Abschaffung der
Anwesenheitspflicht bei der Sperrmüllabholung in § 17 (4) der
Abfallwirtschaftssatzung und die Einführung einer Online-Zahlungsoption für
Sperrmüllgebühren in § 6 (2) der Gebührensatzung?
Die Anwesenheitspflicht dient sekundärer
Zielerfüllungen. Darunter fallen zum einen der Schutz des Antragstellers vor
zusätzlich dazugelegten Sperrmüllgegenständen durch Dritte. Weiterhin wird
gewährleistet, dass nach der Verladung des Sperrmülls der Ursprungszustand der
Ablagefläche wiederhergestellt wird. Zusätzliche Aufklärung über die
mitzunehmenden Inhalte kann vor Ort sofort erfolgen.
Eine Online-Zahlungsoption wird im Zusammenhang
mit dem Projekt Prozessoptimierung Sperrmüllabfuhr mit vorgesehen. Aufgrund
anderer vordringlicherer Projekte ist mit der Umsetzung nicht vor 2027 zu
rechnen.
Das Mitführen von mobilen Kassenlesegeräten als
schnelle Lösung wurde bereits geprüft. Die Kosten und der Aufwand bei der
Handhabung, Wartung und Abrechnung sind für diesen Einsatz zu hoch.
8.
Wurde
bereits in Betracht gezogen, eine verstärkte punktuelle Kontrolle der Bereiche,
in denen wiederholt Verstöße und illegale Sperrmüllablagerungen auftreten,
durchzuführen, um die Anzahl der Verstöße zu reduzieren und die Abschreckung zu
erhöhen? Warum wird diese nicht angewendet?
Siehe Vorlage Abf/0227/2024 Nr. 3 zum
Umweltausschuss vom 19.12.2024. Eine verstärkte Kontrolle ist durch Abf aus
personellen Gründen nicht möglich. Der Vollzugsdienst ist diesbezüglich
informiert. Die Schwierigkeit liegt darin, die Täter In flagranti zu erwischen.
9.
Welche
Strategien und Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, um die illegalen
Müllablagerungen in der Stadt nachhaltig zu verringern und langfristig
effektive Lösungen zu gewährleisten?
Das Thema „Wilder Müll“ wurde in der jüngsten
Umwelt-Nachbarschaftskonferenz der Städteachse von allen Anwesenden rege
diskutiert. Eine Musterlösung wird es nicht geben. Als Lösungsansatz wird
verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen über Folgen der
wilden Müllablagerungen, der Kosten für deren Beseitigung, die Folgen für die
Täter (Geldbußen und Strafrahmen) als Abschreckung gesehen. Abf wird auf diesem
Themenfeld tätig werden.

Aushänge für Treppenhäuser - Mülltrennung
