Betreff
Anfrage der AFD im Fürther Stadtrat - Illegale Müllablagerungen
Vorlage
Abf/0241/2025
Art
Beschlussvorlage - AL
Referenzvorlage

Entfällt, da Kenntnisnahme.


Die Anfrage zu den illegalen Müllablagerungen, auch wilder Müll genannt, beantwortet die Verwaltung wie folgt:

1.    Wie oft wurden seit 2024 bei den ermittelten illegalen Sperrmüllablagerungen die vorgesehenen Gebühren in Höhe von 20 Euro in Rechnung gestellt?

Gesonderte Gebühren für illegale Müllablagerungen sind in der Gebührensatzung nicht enthalten und können deshalb auch nicht festgesetzt werden. Sofern ein Verursacher festgestellt werden kann, erfolgt eine Anzeige an das Rechtsamt. Von dort werden Verwarnungen mit Verwarngeldern ausgesprochen. Im Übrigen siehe Vorlage Abf/0227/2024 zum Umweltausschuss vom 19.12.2024.

2.    Wie oft wurde die Möglichkeit genutzt, die Maßnahmen des Straf- oder Ordnungsrechts im Zusammenhang mit diesen Verstößen vollständig auszuschöpfen?

2025 (Stand: 30.06.2025), 120 Anzeigen, davon 48 erfolgreich, 32 eingestellt, 40 laufende Verfahren

2024 siehe Anlage zur Vorlage Abf/0227/2024 zum Umweltausschuss vom 19.12.2024

3.    Wie oft wurde in den Jahren seit 2024 die kostenpflichtige Abholung von Sperrmüll Anspruch genommen?

Seit 01.01.2024 4.138 gebührenpflichtige Sperrmüllabholungen (2024: 2.651, 2025 bis 22.07.2025: 1.487)

4.    Wie oft wurden in den Jahren seit 2024 die in AbfS § 26 Abs. 10 Punkt aufgeführte Ordnungswidrigkeit festgestellt und geahndet kein ausreichendes Abfallbehältervolumen vorzuhalten?

Dieser Tatbestand ist ein präventiver Auffangtatbestand, welcher bisher nicht zur Anwendung gekommen ist. Sollten Anhaltspunkte bekannt werden, dass an einzelnen Grundstücken die Abfallmengen größer als die bereitgestellten Tonnen sind, wird mit dem Eigentümer oder Verwalter Kontakt aufgenommen und das bereitgestellte Füllvolumen angepasst.

5.    Ist es geplant künftig wieder einen Aushang für Treppenhäuser herauszubringen, der auf die Möglichkeit der kostenpflichtigen Abholung von Sperrmüll, Elektroschrott und Sondermüll hinweist? Der letzte uns bekannte Aushang ist zwar mehrsprachig, enthält dazu aber keine Informationen. Ein früherer Aushang enthielt Informationen dazu (siehe dazu E-Mail vom 8. Juli 2025 an sperrmuell@fuerth.de).

Das Amt für Abfallwirtschaft stellt aktuell zwei Flyer zum Aushang in Treppenhäusern zur Verfügung (siehe Anlage). Beide sind mit symbolischen Bildern gestaltet, was eine Gestaltung in unterschiedlichen Sprachen entbehrlich macht. Der Aushang „Abfall trennen“ wird zurzeit überarbeitet. Die Themen Sperrmüll und Elektroschrott werden mit aufgenommen. 

6.    Welche Möglichkeit hat das Amt für Abfallwirtschaft die Aushänge für Treppenhäuser von Mehrfamilienhäusern den Hausverwaltungen zur Verfügung zu stellen? Sind die Hausverwaltungen verpflichtet ihre Haushalte über Vorgaben zur Mülltrennung und den Umgang mit Sperrmüll, Elektroschrott und Sondermüll zu informieren?

Siehe 5.

Eine Verpflichtung der Hausverwaltungen zur Information der Mieter über den Umgang mit Abfällen besteht nicht. Es ist jedoch im Interesse der Grundstückseigentümer, dass bei Bedarf eine entsprechende Aufklärung erfolgt.

7.    Wurde bereits in Betracht gezogen, die Abfallwirtschaftssatzung und Abfallwirtschaft-Gebührensatzung hinsichtlich der Erleichterung des Zugangs zur Sperrmüllentsorgung zu ändern, insbesondere durch die Abschaffung der Anwesenheitspflicht bei der Sperrmüllabholung in § 17 (4) der Abfallwirtschaftssatzung und die Einführung einer Online-Zahlungsoption für Sperrmüllgebühren in § 6 (2) der Gebührensatzung?

Die Anwesenheitspflicht dient sekundärer Zielerfüllungen. Darunter fallen zum einen der Schutz des Antragstellers vor zusätzlich dazugelegten Sperrmüllgegenständen durch Dritte. Weiterhin wird gewährleistet, dass nach der Verladung des Sperrmülls der Ursprungszustand der Ablagefläche wiederhergestellt wird. Zusätzliche Aufklärung über die mitzunehmenden Inhalte kann vor Ort sofort erfolgen.

Eine Online-Zahlungsoption wird im Zusammenhang mit dem Projekt Prozessoptimierung Sperrmüllabfuhr mit vorgesehen. Aufgrund anderer vordringlicherer Projekte ist mit der Umsetzung nicht vor 2027 zu rechnen.

Das Mitführen von mobilen Kassenlesegeräten als schnelle Lösung wurde bereits geprüft. Die Kosten und der Aufwand bei der Handhabung, Wartung und Abrechnung sind für diesen Einsatz zu hoch.

8.    Wurde bereits in Betracht gezogen, eine verstärkte punktuelle Kontrolle der Bereiche, in denen wiederholt Verstöße und illegale Sperrmüllablagerungen auftreten, durchzuführen, um die Anzahl der Verstöße zu reduzieren und die Abschreckung zu erhöhen? Warum wird diese nicht angewendet?

Siehe Vorlage Abf/0227/2024 Nr. 3 zum Umweltausschuss vom 19.12.2024. Eine verstärkte Kontrolle ist durch Abf aus personellen Gründen nicht möglich. Der Vollzugsdienst ist diesbezüglich informiert. Die Schwierigkeit liegt darin, die Täter In flagranti zu erwischen.

9.    Welche Strategien und Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, um die illegalen Müllablagerungen in der Stadt nachhaltig zu verringern und langfristig effektive Lösungen zu gewährleisten?

Das Thema „Wilder Müll“ wurde in der jüngsten Umwelt-Nachbarschaftskonferenz der Städteachse von allen Anwesenden rege diskutiert. Eine Musterlösung wird es nicht geben. Als Lösungsansatz wird verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Informationskampagnen über Folgen der wilden Müllablagerungen, der Kosten für deren Beseitigung, die Folgen für die Täter (Geldbußen und Strafrahmen) als Abschreckung gesehen. Abf wird auf diesem Themenfeld tätig werden.



Aushänge für Treppenhäuser - Mülltrennung