Die Ausführungen des Baureferates zur Änderung der Baumpflanzungen in der Moststraße aufgrund von Spartenleitungen werden zur Kenntnis genommen.
Referenzvorlagen
SpA/1059/2023 Vorplanungsbeschluss Umgestaltung
Moststraße
TfA/0493/2024 Umgestaltung Moststraße
zwischen Hallstraße und Schwabacher Straße - Projektgenehmigung
(siehe oben)
TfA/0517/2025 Dringliche
Anordnung: Neugestaltung Moststraße zwischen Hallstraße und Schwabacher Straße; ergänzende
Projektgenehmigung
Ausgangslage
Die
Umgestaltung der Moststraße zwischen der Hallstraße und der Schwabacher Straße
wurde vom Stadtrat am 25.09.2024 genehmigt. Nach Ausschreibungsverfahren und
Vergabe wurde die Baumaßnahme am 07.07.2025 begonnen.
Beim Ausbau
des vorhandenen Oberbaus im ersten Bauabschnitt wurde am 14.07.2025 ein
Kabelstrang freigelegt, welcher sich als wesentliches Glasfaser-Datenkabel (Hauptstrang
bzw. sog. Backbone) eines Kabelnetzbetreibers herausstellte. Eine Verlegung
wäre lt. Betreiber nur mit erheblichem Aufwand und großem zeitlichen Vorlauf
(min. sechs Monate) möglich.
Aus den im
Rahmen der Instruktion erhaltenen Planunterlagen war die Bedeutung des Kabels
in seiner Lage nicht ersichtlich, so dass seitens SpA und TfA nicht von einem
wesentlichen Hindernis für die zur Projektgenehmigung vorgelegte Ausführung der
Bäume ausgegangen wurde.
Geplanter Ausbau
In Kenntnis
der Fakten nach Kabelfreilegung wurden seitens SpA und TfA Ersatzstandorte für
die drei geplanten Bäume im Umgriff der Maßnahme gesucht. Unter
Berücksichtigung der Glasfaserleitung sowie von Sondernutzungen (im notwendigen
Umfang) und Hauszugängen sollen die Bäume in der Moststraße nun nahe der
Hallstraße situiert werden, nach Sichtung und fachlicher Beurteilung sind hier
weiterhin drei Bäume möglich. Die südliche Straßenseite scheidet wg. anderer
Kanäle/Sparten sowie ihrer Nutzung als Feuerwehrfläche für Baumpflanzungen aus.
Kosten
Eine Änderung
des mit o.g. Dringlicher Anordnung und ihrer Kenntnisnahme genehmigten
Kostenrahmens (Gesamtkosten 755.000,- €) ist nicht vorgesehen.
Zeitplan
Die Maßnahme
befindet sich in Umsetzung, wesentliche Verzögerungen haben sich durch die
Umplanung nicht ergeben. Das Bauende ist für November 2025 geplant.
Weitere Vorgehensweise/Ergebnis
Siehe oben.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Lageplan neu
Lageplan Stand Projektgenehmigung vom 18.09.2024
