Betreff
Mitteilung - Umgestaltung Moststraße zwischen Hallstraße und Schwabacher Straße - Informationen zu Änderungen bei den Baumpflanzungen
Vorlage
TfA/0541/2025
Art
Beschlussvorlage - SL
Referenzvorlage

Die Ausführungen des Baureferates zur Änderung der Baumpflanzungen in der Moststraße aufgrund von Spartenleitungen werden zur Kenntnis genommen.


Referenzvorlagen

 

SpA/1059/2023     Vorplanungsbeschluss Umgestaltung Moststraße

TfA/0493/2024      Umgestaltung Moststraße zwischen Hallstraße und Schwabacher Straße -      Projektgenehmigung (siehe oben)

TfA/0517/2025      Dringliche Anordnung: Neugestaltung Moststraße zwischen Hallstraße und   Schwabacher Straße; ergänzende Projektgenehmigung

Ausgangslage

Die Umgestaltung der Moststraße zwischen der Hallstraße und der Schwabacher Straße wurde vom Stadtrat am 25.09.2024 genehmigt. Nach Ausschreibungsverfahren und Vergabe wurde die Baumaßnahme am 07.07.2025 begonnen.

Beim Ausbau des vorhandenen Oberbaus im ersten Bauabschnitt wurde am 14.07.2025 ein Kabelstrang freigelegt, welcher sich als wesentliches Glasfaser-Datenkabel (Hauptstrang bzw. sog. Backbone) eines Kabelnetzbetreibers herausstellte. Eine Verlegung wäre lt. Betreiber nur mit erheblichem Aufwand und großem zeitlichen Vorlauf (min. sechs Monate) möglich.

Aus den im Rahmen der Instruktion erhaltenen Planunterlagen war die Bedeutung des Kabels in seiner Lage nicht ersichtlich, so dass seitens SpA und TfA nicht von einem wesentlichen Hindernis für die zur Projektgenehmigung vorgelegte Ausführung der Bäume ausgegangen wurde.

Geplanter Ausbau

In Kenntnis der Fakten nach Kabelfreilegung wurden seitens SpA und TfA Ersatzstandorte für die drei geplanten Bäume im Umgriff der Maßnahme gesucht. Unter Berücksichtigung der Glasfaserleitung sowie von Sondernutzungen (im notwendigen Umfang) und Hauszugängen sollen die Bäume in der Moststraße nun nahe der Hallstraße situiert werden, nach Sichtung und fachlicher Beurteilung sind hier weiterhin drei Bäume möglich. Die südliche Straßenseite scheidet wg. anderer Kanäle/Sparten sowie ihrer Nutzung als Feuerwehrfläche für Baumpflanzungen aus.

Kosten

Eine Änderung des mit o.g. Dringlicher Anordnung und ihrer Kenntnisnahme genehmigten Kostenrahmens (Gesamtkosten 755.000,- €) ist nicht vorgesehen.

Zeitplan

Die Maßnahme befindet sich in Umsetzung, wesentliche Verzögerungen haben sich durch die Umplanung nicht ergeben. Das Bauende ist für November 2025 geplant.

Weitere Vorgehensweise/Ergebnis

Siehe oben.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

X

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Lageplan neu

Lageplan Stand Projektgenehmigung vom 18.09.2024