Der AJJ nimmt vom Vortrag der Verwaltung Kenntnis und empfiehlt, durch Mittelaufstockung i. H. v. 28.200,- € für die Tätigkeit dreier Betreuungsvereine in Fürth ab 2026 insgesamt 30.000,- € jährlich zur Verfügung zu stellen.
Der FVA stimmt, zwecks Ermöglichung der Tätigkeit dreier
Betreuungsvereine in Fürth, der Erhöhung des Ansatzes um 28.200,- € auf nunmehr
30.000,- € jährlich ab 2026 zu.
Eine erste Evaluation / Berichterstattung soll im Herbst 2026 erfolgen.
Insbesondere in der letzten Reform des Betreuungsrechts (BtOG, 2023) sind gesetzliche Vorgaben / Möglichkeiten geschaffen worden, die den Kommunen perspektivisch eine verstärkte Kooperation mit Betreuungsvereinen nahelegen.
Das erklärte gesetzgeberische Ziel ist es, dadurch sowohl die ehrenamtliche Tätigkeit wie auch das Agieren freier / gemeinnütziger Träger in dem Aufgabenfeld zu fördern und zu stärken.
Die Kommunen sollen Aufgaben abgeben (können), die auch
Privatpersonen oder Vereine übernehmen können.
Dem liegen mehrere Denkansätze zu Grunde:
·
„Schlankere
Verwaltung“ – Reduzierung auf hoheitliche Aufgaben
·
Sicherstellung
der Dienstleistungen – auch bei zunehmendem Fachkräftemangel im öffentlichen
Dienst
·
Stärkung
des Ehrenamts
·
Stärkung
familiärer Strukturen
·
Reaktion
auf den erheblichen Anstieg betreuungsbedürftiger Personen (verursacht unter
anderem durch die stetige Zunahme der Lebensdauer) – also aus Gründen der
Bedarfsdeckung
·
Schaffung
resilienter Systeme mit möglichst vielen Akteuren (um bei Wegbrechen einzelner
Partner handlungsfähig zu bleiben)
Alle diese Ansätze zu mehr Wirtschaftlichkeit / Stabilität
und zur Begrenzung von Verwaltungsstrukturen sind zwar sehr löblich – gerade
auch vor dem Hintergrund der tatsächlich stetig anwachsenden Bedarfe /
Fallzahlen.
Es muss aber der Ehrlichkeit halber auch klargestellt
werden, dass der Gesetzgeber in den Jahren zuvor die Fülle an Aufgaben und
Verantwortlichkeiten, gerade auch im Bereich des Betreuungsrechts, massiv
ausgeweitet hat.
Die permanente Zunahme an Mitwirkungs- Beratungs- und
Prüfpflichten verlangte in den letzten ca. 10 Jahren zunächst einmal einen
erheblichen Aufbau an Personal in den Betreuungsstellen. Mit dieser Ausweitung
konnten die wenigsten Kommunen Schritt halten – so unter anderem die Stadt
Fürth, deren Betreuungsstelle seit Jahren und bis heute -trotz des personellen
Aufwuchses- in einer andauernden Überlastungssituation arbeitet. Details dazu:
siehe Anlage.
Nachdem intensive Bemühungen um Kooperationspartner aus den
Reihen der in der Region tätigen Betreuungsvereine in den letzten Jahren
mehrfach gescheitert sind (im Gegenteil sogar der einzig verbliebene in Fürth
tätige Betreuungsverein vor zwei Jahren seine Tätigkeit einstellte), soll nun
auf breiterer Basis (Ausweitung der Tätigkeit dreier bisher in Nürnberg tätiger
Betreuungsvereine auf das Stadtgebiet Fürth) eine gelingende Zusammenarbeit
aufgebaut werden.
Es handelt sich dabei um folgende Vereine/Träger:
AWO Nürnberg
Sozialdienst Katholischer Frauen
Leben in Verantwortung
Erste Leistungen der Vereine, von denen bereits aktuell
Bürgerinnen und Bürger aus Fürth profitieren sind
-
eine
Telefon-Hotline zu Fragen rund um das Thema Betreuungen
-
vielfältiges
Informationsmaterial
-
Veranstaltungen
in Nürnberg und nun auch auf dem Fürther Stadtgebiet (bereits für die zweite
Jahreshälfte 2025 anvisiert!), die bei Bedarf stetig ausgeweitet werden sollen.
Ob die Bemühungen eines Tages soweit erfolgreich sein
werden, dass -wie es der Gesetzgeber ausdrücklich wünscht-
-
verstärkt
(und „irgendwann ausreichend“) ehrenamtliche Betreuungspersonen gewonnen werden
können
-
die
Betreuung von Berufsbetreuern weitgehend durch Betreuungsvereine -und
dementsprechend weniger durch die kommunale Betreuungsstelle- erfolgen kann und
-
dadurch
langfristig ein weiterer Personalaufwuchs der städtischen Betreuungsstelle
gestoppt werden kann,
lässt sich aus heutiger Sicht nicht prognostizieren.
Fakt ist, dass dieser Weg unbedingt beschritten werden
sollte, um die Aufgabenerfüllung in diesem Bereich -bei weiter steigenden
Bedarfen- auf mehrere Schultern zu verteilen.
Dabei muss auch benannt werden, dass die bisher getroffenen
Regelungen zur Finanzierung von Berufsbetreuern wie auch von Betreuungsvereinen
(die den Hauptanteil an Finanzmitteln von den Gerichten erhalten) von allen
Akteuren auf dem Markt bisher als völlig unzureichend bewertet werden. Es gab
dazu bereits entsprechende Vorstöße / Petitionen – bisher nach unserer Kenntnis
noch nicht mit Erfolg.
So muss die Zukunft der Betreuungsvereine weiterhin als ungewiss erachtet werden – die durch sie prinzipiell möglichen Entlastungseffekte erscheinen somit nach wie vor fraglich/unsicher.
Gleichwohl sollen erste Schritte, hin zu einer gegenseitigen Nutzen bringenden Kooperation, in Fürth erprobt werden. Unter anderem stünden mit den Betreuungsvereinen auch qualifizierte Partner zur Verfügung, die -in Fällen akuter Personalsorgen und/oder akuten Mangels an Berufsbetreuern- die Betreuungsstelle auch durch die Übernahme eigener Betreuungsverhältnisse entlasten könnten – wenn sie denn stark genug aufgestellt wären.
Um den drei kooperationswilligen Vereinen die Finanzierung erster Angebote / Dienstleistungen zu ermöglichen, ist ab 2026 zunächst ein jährlicher Sockelbetrag von 30.000,- € zur Verfügung zu stellen. Damit kann ihnen in etwa jeweils „eine Achtel Fachkraftstelle“ finanziert werden – sowie Einiges an Sachmitteln (Druckwerke, Kosten für Telekommunikation / IT und andere Arbeitsplatzkostenanteile, Veranstaltungsräume etc.) abgedeckt werden.
Da es sich für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien um „Neuland“ handelt, kann keine detaillierte / durchdachte Kalkulation vorgelegt werden. Selbstverständlich wird baldmöglichst eine Evaluation der ersten Kooperationsphase erfolgen – in ca. einem Jahr soll Bericht erstattet und ggfs. der Mitteleinsatz verfeinert/angepasst werden.
Nicht unerwähnt bleiben darf, dass die drei Vereine bereit waren, Teile ihrer Tätigkeit (z. B. „Betreuungs-Hotline“) ad hoc -bereits in 2025- auch ohne aus Fürth fließende Finanzmittel aufzunehmen, so dass hier aktuell quasi eine „Vorschussleistung“ erbracht wird - wofür man ihnen dankbar sein muss.
Finanzierung:
|
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
28.200€ HHSt 4001.7090 |
|
nein |
x |
ja |
€ |
|||||||
|
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
x |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
|
wenn nein,
Deckungsvorschlag: Die Kooperation zielt auf
Begrenzung eigener Personalkosten |
||||||||||||||||||
Anlage 1: Kurzinformation zu Aufgaben und Entwicklungen der letzten Jahre
