Als städtische Vorgabe für den Variantenvergleich der Deutschen Bahn im Planfeststellungsabschnitt Fürth Nord (PFA 16) ab dem Jahr 2025 werden die nachfolgenden Maßnahmen beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese der Deutschen Bahn für die weiteren Untersuchungsschritte als Weiterentwicklung der bisherigen Planfeststellung zu übermitteln:
1.
Für die S-Bahn-Bündelungslösung und ggf. bei
Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung der Bestandsstrecke (MzG):
- Bahnübergangsersatzmaßnahme Herboldshof, bestehend aus
- einer im Nahbereich des Bahnübergangs Herboldshof anzulegenden Unterführung für Fuß- und Radverkehr mit Zugang zur Haltestelle Herboldshof und als Wegeverbindung zwischen Mannhof und Herboldshof und
- einer bahnparallelen neuen Straße östlich entlang der Bahnlinie zum bisherigen Bahnübergang Steinach für den Kfz-Verkehr (mit Rad- und Fußverkehrsanlagen)
- Bahnübergangsersatzmaßnahme Steinach im Umfeld des Bahnübergangs Steinach (Hempeläckerweg), bestehend aus einer Unterführung der Straße für alle Verkehrsarten (Kfz, Bus, Fuß, Rad), die in den Varianten mit S-Bahn-Bündelungslösung zugleich den direkten Zugang zu der neuen S-Bahn-Station Stadeln Nord darstellen soll
- Gemeinsamer Geh- und Radweg südlich der „uvex-Halle“, von Hans-Sachs-Straße aus, als optionaler zweiter Bahnsteigzugang zur S-Bahn-Station Stadeln Nord
2.
Für den S-Bahn-Verschwenk:
- Aufrechterhaltung der Gemeindeverbindungsstraße Steinach – Boxdorf (Steinacher Hauptstraße) durch Vorsehen einer Unterführung der Straße für alle Verkehrsarten (mit Rad- und Fußverkehrsanlagen) unter dem S-Bahn-Verschwenk hindurch
- Aufrechterhaltung der Gemeindeverbindungsstraße Stadeln – Kronach (Am Kronacher Wald) durch
- Vorsehen einer Unterführung der Straße für alle Verkehrsarten (mit Rad- und Fußverkehrsanlagen) unter dem S-Bahn-Verschwenk hindurch und
- Verzicht auf die von der Stadt Fürth abgelehnte Südumgehung Stadeln (in den planfestgestellten Unterlagen von 2014 als „GVS Stadeln-Kronach“ bezeichnet)
- Dimensionierung der Eisenbahnbrücke des S-Bahn-Verschwenks über die Straße Am Schmalaugraben auf den Ausbau der Straße und Berücksichtigung von Rad- und Fußverkehrsanlagen auf der Südseite
- Dimensionierung der Eisenbahnbrücke des S-Bahn-Verschwenks über die Straße In der Schmalau auf die Ergänzung von Rad- und Fußverkehrsanlagen (inkl. Anbau eines weiteren Gehwegs auf der Südseite)
Diese Kreuzungsmaßnahmen sind durch die Stadt Fürth als Erfordernisse aus dem Eisenbahn-
/S-Bahn-Projekt zu erklären, da nur damit das Straßen- und Wegenetz für Fuß / Rad / ÖPNV entsprechend Radverkehrskonzept, Nahverkehrsplan und Mobilitätsplan erhalten und weiterentwickelt werden kann. Sie sind damit aus Sicht der Stadt Fürth vom Eisenbahn-/S-Bahn-Projekt veranlasst und sollen darüber finanziert und zum Baurecht geführt werden. Falls von der Deutschen Bahn diese Sichtweise nicht geteilt wird, sind die Maßnahmen kreuzungsrechtlich durch die Stadt Fürth zu verlangen und eine damit einhergehende Mitfinanzierung in Kauf zu nehmen.
Vorgeschichte:
Seit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2017 über den Planfeststellungsbeschluss „PFA 16 Fürth Nord“ vom 30. Januar 2014 wurde der Bau- und Werkausschuss in mehreren Sitzungsvorlagen mit den Teilen des „Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Schiene
Nr. 8“ (VDE 8, Nürnberg – Erfurt – Berlin) befasst. Diese sind in der Anlage 4 aufgelistet. Auf die
Anlage Ausführlicher Sachverhalt der Vorlage SpA/1138/2024 wird besonders hingewiesen.
Ausgangslage:
In Folge der o. g. Urteile wurde zwischen dem Bundesverkehrsministerium, dem Freistaat Bayern und der Deutschen Bahn Ende 2023 die Überarbeitung der vor dem Bundesverwaltungsgericht gestoppten Planung für die S‑Bahn-Strecke in Fürth Nord vereinbart und finanziert. Diese
Planungsleistung sieht zuerst den fairen Variantenvergleich (Alternativenprüfung) für folgende
fünf Varianten vor:
- S‑Bahn-Verschwenk
- S‑Bahn-Verschwenk + Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung (MzG)
- S‑Bahn-Bündelungslösung
- S‑Bahn-Bündelungslösung
+ Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung (MzG)
- Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung (MzG) allein
Alle Varianten berühren umfangreich Belange der Stadt Fürth:
So unterbräche der S‑Bahn-Verschwenk die Gemeindeverbindungsstraßen Stadeln – Kronach
und Steinach – Boxdorf, wodurch das durch Zäsuren bereits stark geprägte Stadtgebiet weiter
zerteilt werden würde. Für Fußgänger, Radfahrer und die Bus-Linien entstünden große Umwege. Zudem steht der Verschwenk u. a. in Konflikt mit mehreren Bauleitplanverfahren.
Für die Bündelungslösung müssen die Bahnübergänge Herboldshof und Steinach beseitigt
und durch Bahnübergangsersatzmaßnahmen in Form von höhenfreien Lösungen (Unter- oder
Überführungen) ersetzt werden. So entfallen verkehrsberuhigende Effekte der heute oft geschlossenen Bahnübergänge. Zugleich eröffnen sich damit neue Möglichkeiten, das ÖPNV-Netz im Fürther Norden in Ost-West-Richtung durchgängig zu gestalten und damit Großgründlach, Schmalau und Bislohe per Bus an die S‑Bahn anzubinden.
Bei den Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung sind ggf. im Falle von Vergrößerungen
der Gleisbögen der Bestandsstrecke ebenfalls Auswirkungen möglich. Zudem können auch
diese, je nach Ausgestaltung, Beseitigungen der Bahnübergänge Steinach und Herboldshof
(und ggf. Kleingründlach) auslösen, ganz unabhängig von der Bündelungslösung.
Planungsschritte und
-ziele:
Um die von der Deutschen Bahn für den Variantenvergleich benötigten Festlegungen zu den
Kreuzungen von Eisenbahn und Straßennetz zeitnah zu liefern,
hat der BWA zur Aufstellung
des Verkehrskonzepts Fürth Nordost folgende dreistufige Vorgehensweise beschlossen:
- Stufe 1a: Definition Kreuzungen Eisenbahn/S-Bahn und Straßennetz mit Blick auf die für Stufe 1b offen zu haltenden Entwicklungsmöglichkeiten Straßen/Wege (zzgl. Vorschläge der Stadt Fürth zur präferierten S-Bahn-Bündelungs-/West-Lage im Hinblick auf die Lage von S-Bahn-Gleisen und übrigen Eisenbahngleisen zueinander)
- Stufe 1b: Definition
Straßennetz sowie Geh- und Radwegenetz
– mit Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Beschluss 2024
- Stufe 2: Erarbeitung Busnetz zur S-Bahn, aufbauend auf den Ergebnissen Stufe 1a/b, mit Beteiligung der betroffenen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger, voraussichtlich im Rahmen bzw. Vorfeld der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans
Mit dieser Beschlussvorlage soll Stufe 1a abgeschlossen werden. Diese Verkehrskonzeptstufe
ist in Anlage 2 auf einer Seite zusammengestellt, und in Anlage 3 erläuternd hergeleitet.
Mit dem Verkehrskonzept Fürth Nordost sollen die künftigen Straßen und Wege in einer Weise
bestimmt werden, die primär folgenden funktionalen Zielsetzungen folgt:
- Entlastung der Ortsdurchfahrten
vom Pkw- und Lkw-Verkehr
- Vermeidung von Umwegen für Fußgänger und Radfahrer, indem deren heutige Netze nicht durch Eisenbahn-/S-Bahn-Strecken unterbrochen werden
- Steigerung der Qualität und Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs durch Vorsehen von Fuß- und Radverkehrsanlagen bzw. Freihaltung der hierfür erforderlichen Trassen
- Schaffung von Straßen mit Eignung für den Busverkehr, die es der Lage nach erlauben, das Busnetz auf die neu zu errichtende S-Bahn-Strecke und deren Stationen in einer wirtschaftlichen und für die Fahrgäste attraktiven Art und Weise auszurichten
Im weiteren Verlauf zur Weiterentwicklung des Verkehrskonzepts ab Stufe 1b wird die Verwaltung ein Gutachten vergeben, mit dem ergänzende Maßnahmen im Straßen- und Wegenetz festgelegt und geprüft werden. Diese Maßnahmen erstrecken sich von einer Nullvariante (keine
Ergänzungen im Wegenetz) über verkehrsregelnde Maßnahmen (z. B. Verkehrsbeschränkungen oder -beeinflussungen) bis zu ergänzenden Verkehrswegen. Mit diesem Gutachten soll eine ergebnisoffene Prüfung erfolgen, wie die Verkehrsentwicklung im Fürther Nordosten unter
Berücksichtigung des Mobilitätsplans, des Klimaschutzkonzeptes, des Nahverkehrsplans, sowie
der Prämisse einer möglichst geringen Flächenversiegelung, erfolgen kann.
Verkehrskonzept
Nordost Stufe 1a:
Im Einzelnen besteht Stufe 1a des Konzepts aus (vgl. Anlage 3, Seiten 16/18, Folien 23/25):
- Bahnübergangsersatzmaßnahme Herboldshof, bestehend aus
- einer im Nahbereich des Bahnübergangs Herboldshof anzulegenden Unterführung für Fuß- und Radverkehr mit Zugang zur Haltestelle Herboldshof und als Wegeverbindung zwischen Mannhof und Herboldshof (A), sowie
- einer bahnparallelen neuen Straße zum bisherigen Bahnübergang Steinach für den Kfz-Verkehr, mit Rad- und Fußverkehrsanlagen. (3)
- Bahnübergangsersatzmaßnahme Steinach im Umfeld des Bahnübergangs Steinach (Hempeläckerweg), bestehend aus einer Unterführung der Straße für alle Verkehrsarten (Kfz, Bus, Fuß, Rad), die in den Varianten mit S-Bahn-Bündelungslösung zugleich den direkten Zugang zu der neuen S-Bahn-Station Stadeln Nord darstellen soll. (4) (B)
- Aufrechterhaltung der
Gemeindeverbindungsstraße Steinach – Boxdorf (Steinacher Hauptstraße)
durch Vorsehen einer Unterführung der Straße für alle Verkehrsarten (Kfz,
Bus, Fuß, Rad) unter dem S-Bahn-Verschwenk hindurch; erforderlich auch für
die im aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Fürth vorgesehene verbesserte
Erschließung von Steinach durch eine Haltestelle der Bus-Linie 178 am
Feuerwehrhaus; zudem für die Weiterentwicklung des Busliniennetzes auch
grundsätzlich erforderlich; Vermeidung von 850 Metern Umweg für Fußgänger
und Radfahrer. (5) (F)
- Aufrechterhaltung der Gemeindeverbindungsstraße Stadeln – Kronach (Am Kronacher Wald) durch
- Vorsehen einer Unterführung der Straße für alle Verkehrsarten (Kfz, Fuß, Rad) unter dem S-Bahn-Verschwenk hindurch; hierdurch bleibt die Realisierung der Radvorrangroute Nr. 7 aus dem Radverkehrskonzept möglich; Vermeidung von 910 Meter Umweg für Fußgänger und Radfahrer (6) (G)
- Verzicht auf die von der Stadt Fürth abgelehnte Südumgehung Stadeln (in den planfestgestellten Unterlagen von 2014 als „GVS Stadeln-Kronach“ bezeichnet), zur Vermeidung der Beeinträchtigung des dortigen Naturraums. (7)
- Dimensionierung der Straße Am Schmalaugraben auf den Ausbau der Straße und der Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehrsanlagen auf der Südseite, und damit der dortigen Eisenbahnbrücke des S-Bahn-Verschwenks. (D)
- Dimensionierung der Straße In der Schmalau auf die Ergänzung von Fuß- und Radverkehrsanlagen (inkl. Gehweg auf der Südseite), und damit der dortigen Eisenbahnbrücke des S-Bahn-Verschwenks. (E)
- Weitere Kreuzungen der Eisenbahn/S-Bahn mit dem Straßen-/Wegenetz, bei denen es sich voraussichtlich um rein städtisch zu finanzierende Projekte handelt:
- Hans-Sachs-Straße, optionaler Geh-/Radweg südlich „uvex“ zur Station Stadeln Nord, als Unterführung des Weges bei Ost- und Mitte-Lage der S-Bahn-Strecke, als Weg entlang der Bahnstrecke bei West-Lage der S-Bahn-Strecke. (C)
- Theodor-Heuss-Straße, Brückenneubau für bis zu 4 Gleise in verschiedener Höhenlage, gem. Grundsatzbeschluss BWA 10.05.2023 (Brückenlänge 32,90 m)
- Verzicht auf folgende Varianten der Eisenbahnquerungen im Bereich Herboldshof und Steinach, da sie keine auf die S-Bahn ausgerichtete wirtschaftliche und für die Fahrgäste attraktive Entwicklung des Busnetzes erlauben. Erst in der Stufe 1b des Konzepts soll über Nicht-/Beibehaltung dieser drei Freihaltungen entschieden werden:
- FNP-Trasse – dies ist die Trasse „Fü S4 gepl.“ im aktuell gültigen Flächennutzungsplan (Unterführung der Straße nördlich des Bahnübergangs Herboldshof) Die Trasse kann dem Grundsatz nach weiterhin freigehalten werden, sofern die anzulegende Unterführung für Fuß-/Radverkehr nicht in ihre Achse gelegt wird. Eine Finanzierung als Bahnübergangsersatzmaßnahme entfällt jedoch. (1)
- Bauhofstraße-Trasse – Querung der Eisenbahn-/S-Bahn-Strecke in der Achse einer tiefergelegten Bauhofstraße.
- Südumgehung Steinach – Querung des S-Bahn-Verschwenks in der Achse einer südlich um Steinach gelegten Umgehung. Die Trasse kann dem Grundsatz nach weiterhin freigehalten werden, eine Finanzierung als Teil des Verschwenks entfällt jedoch.
- Offenhalten der folgenden Varianten als mögliche Fortsetzungen der oben genannten Bahnübergangsersatzmaßnahmen:
- Nordumgehung
Herboldshof aus dem anhängigen Planfeststellungsverfahren.
Erst in Stufe 1b soll über das weitere Verfahren entschieden werden. (2)
- Hempeläckerweg-Stich
(westliche Anbindung an Anschlussstelle Steinach).
Erst in Stufe 1b soll über diese Variante entschieden werden.
- Nordumgehung
Steinach (Trasse entlang Fahrrad XXL Fürth)
Erst in Stufe 1b soll über diese Variante entschieden werden.
Mit dieser Definition werden die Kreuzungen Eisenbahn/S-Bahn und Straßen-/Wegenetz für das
Eisenbahn- und S-Bahn-Projekt entsprechend der o. g. Zielsetzungen festgelegt.
Einordnung in den
Mobilitätsplan 2035+:
Mit dem geplanten S‑Bahn-Bau, und dem hierzu
ergänzend aufzustellenden Verkehrskonzept
Fürth Nordost, wird die Umsetzung von Maßnahmen und Erreichung von Zielen des Mobilitätsplans angestrebt, konkret die Folgenden.
- Umweltverbund stärken
- Wege im Umweltverbund erhöhen
- Wege im Rad- und Fußverkehr erhöhen
- Fahrgastzahlen im ÖPNV erhöhen
- Zufriedenheit mit dem ÖV erhöhen)
- Erreichbarkeit und Teilhabe im
Personenverkehr garantieren
- Erreichbarkeit wichtiger Orte in der Region
verbessern
- ÖV-Verbindungen weiterhin verbessern
- Anteil der barrierefreien Haltestellen erhöhen
- Umwelt- und Klimaschutz betreiben
- Verkehrsleistungen im MIV reduzieren
Zudem zielen alle Planungen darauf, die Anlagen für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern und das Busnetz Fürth Nordost auf die neuen S-Bahn-Stationen auszurichten.
Kosten für die Stadt
Fürth:
Durch den jetzigen Beschluss der Stufe 1a des Verkehrskonzepts Fürth Nordost entstehen keine unmittelbaren weiteren Kosten über das genehmigte Budget (70.000 Euro) hinaus, vorausgesetzt, die Deutsche Bahn akzeptiert die städtischen Vorgaben.
Sollte die Stadt Fürth kreuzungsrechtliche Verlangen zur Durchsetzung der mit Stufe 1a des Konzepts beschlossenen Kreuzungsbauwerken auslösen müssen, so sind je Bauwerk Kosten im sieben-stelligen Bereich zu erwarten. Die genaue Bezifferung erfolgt im Rahmen der Planung.
Für die spätere Umsetzung des Verkehrskonzepts im Hinblick auf umzubauende und neu zu bauende städtische Verkehrsanlagen ist mit einem frühestens nach Stufe 1b zu beziffernden Volumen im voraussichtlich sechs- bis sieben-stelligen Bereich zu rechnen, je nach Ergebnis.
Zeitplan / Weiteres
Vorgehen:
Herbst 2025 Einbringen
der städtischen Vorgaben zu den Eisenbahnkreuzungen
–
Stufe 1a – in den
Variantenvergleich der Deutschen Bahn
anschließend/ Begleitung des Variantenvergleichs der
Deutschen Bahn durch die
weiterhin Verwaltung
ab Herbst 2025 Erarbeitung
der Stufe 1b des
Verkehrskonzepts (Straßen-/Wegenetz),
mit
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Beschluss 2024
in/ab 2026 Erarbeitung
der Stufe 2 des
Verkehrskonzepts (Busnetz) mit
Niederschlag
in die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans
Nach erfolgtem Beschluss wird die Verwaltung die im Beschlussvorschlag aufgelisteten Maßnahmen als Vorgaben an die Deutsche Bahn weitergeben. Im Zuge der Konzeption des Variantenvergleichs wird eine enge Abstimmung mit der Deutschen Bahn gesucht, um sicherzustellen, dass die Interessen der Stadt Fürth gewährleistet bleiben.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
70.000 € |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
x |
ja |
Hst. 6100.65556000 |
Budget-Nr.61000
616100 |
im |
x |
Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 – Teilprojekte und Zeitachse (Stand 2024, 2 Seiten)
Anlage 2 – Verkehrskonzept Fürth Nordost Stufe 1a (Entwurf, 1 Seite)
Anlage 3 – Verkehrskonzept Fürth Nordost Stufe 1a (Erläuterungsbericht, 19 Seiten)
Anlage 4 – Gremienbehandlungen (Tabelle, 10 Seiten)
Anlage 5 – Abwägungsvorschlag zu den Instruktionsstellungnahmen (35 Seiten inkl. 3 Anlagen)
Anlage 6 – Klimaprüfung (9 Seiten)
