„Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung des Flurbereinigungsplanes Vach Teil II vom 25. Juni 1969 gemäß Vorlage der Verwaltung vom 27.08.2025.

                                     

Der beiliegende Satzungsentwurf, der Lageplanausschnitt Fl.Nr. 950 Gem. Vach vom 26.05.2025 (Anlage 1) und der Lageplanausschnitt Fl.Nr. 977 Gem. Vach vom 27.05.2025 (Anlage 2) sind Bestandteil des Beschlusses.“


Ausgangslage

Die Satzung zur Änderung des Flurbereinigungsplanes Vach Teil II vom 25. Juni 1969 muss aufgrund nötiger Formulierungsänderung nochmals dem Bau- und Werkausschuss zur Beschlussempfehlung und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden.

Auf die Vorlage TfA/0527/2025 wird verwiesen. Diese war dem Bau- und Werkausschuss am 16.07.2025 unter TOP 10 und dem Stadtrat am 30.07.2025 unter TOP 12 vorgelegt worden.

Die Formulierungsänderung im Satzungsentwurf ist gelb markiert. Die Anlagen 1-5 sind dieselben, die den Sitzungen im Juli 2025 beigefügt waren.

Weiteres Vorgehen

Für die Satzung zur Änderung des Flurbereinigungsplanes ist die Zustimmung der Regierung von Mittelfranken als Gemeindeaufsichtsbehörde erforderlich (§ 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG) (nicht die „Genehmigung“.)


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

x

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Satzungsentwurf

Anlage 1 (Lageplanausschnitt Fl.Nr. 950 Gem. Vach) 

Anlage 2 (Lageplanausschnitt Fl.Nr. 977 Gem. Vach) 

Anlage 3 (Luftbildausschnitt Fl.Nr. 950 Gem. Vach)

Anlage 4 (Luftbildausschnitt Fl.Nr. 977 Gem. Vach)

Anlage 5 (Ausschnitt „Flexdorf“ aus der Ersatzausweiskarte zum Flurbereinigungsplan Vach vom 25. Juni 1969)